Betreff
Antrag auf Bezuschussung des Oldenburger Interventionsprojektes (OLIP), Täterarbeit bei häuslicher Gewalt
Vorlage
V-SOZ/19/110
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag die Bereitstellung der Finanzmittel in Höhe von 10.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 als Zuschuss für den Verein Konfliktschlichtung e. V. für die Durchführung des Oldenburger Interventionsprojektes OLIP für Täterinnen und Täter im Kontext häuslicher Gewalt aus dem Landkreis Cloppenburg. Eine Evaluation des Beratungs- und Trainingsangebotes erfolgt in der 2. Jahreshälfte 2021 und damit einhergehend die Entscheidung über eine weitere finanzielle Förderung.


Sachverhalt:

Der Verein Konfliktschlichtung e. V. mit Sitz in Oldenburg beantragte mit Datum vom 21.08.2019 einen Zuschuss für das Oldenburger Interventionsprojekt (OLIP) Täterarbeit bei Häuslicher Gewalt für das Jahr 2020 in Höhe von 10.000 Euro.

Der 1987 gegründete gemeinnützige Verein ist im Bereich der Konfliktschlichtung und des Täter-Opfer-Ausgleichs für Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene tätig. Neben anderen Projekten kam im Jahr 2013 das Oldenburger Interventionsprojekt (OLIP) gegen Gewalt in der Familie und Partnerschaft hinzu. OLIP ist ein Angebot für Männer und Frauen, die im häuslichen Bereich Gewalt ausüben und dieses Verhalten ändern möchten. Das zeitlich begrenzte (52 Stunden innerhalb von 4-6 Monaten) Trainings-Programm arbeitet konfrontativ und verhaltensorientiert mit dem Ziel der Beendigung des gewalttätigen Verhaltens. Das Training ist keine Therapie.

Die Zielgruppe sind erwachsene Männer, die ihrer (Ex)Partnerin gegenüber gewalttätig geworden sind. Teilnehmen können sowohl Selbstmelder als auch von Institutionen (z. B. vom Jugendamt, Beratungsstellen) und durch Justiz und Polizei zugewiesene Männer sein. Das Angebot gilt in gleicher Weise für Frauen, die gegenüber ihrem (Ex-)Partner und der Familie gewalttätig geworden sind.

Das soziale Trainingsprogramm wird in der Regel als Gruppentraining (wöchentlich 2 Stunden) durchgeführt. Vorweg geschaltet ist ein Erstgespräch mit dem Beschuldigten, in dem die Rahmenbedingungen zur Aufnahme in das Täterprogramm geklärt werden. Eine Gruppe umfasst 6-10 Teilnehmende. Wenn die Anzahl der Teilnehmenden für eine Gruppe nicht ausreichen sollte, findet das Training als Einzelberatung statt. Durch den zyklischen Aufbau der Trainingsmodule können neue Teilnehmer zeitnah mit dem Training beginnen.

OLIP ging, wie bereits erwähnt, 2013 mit finanzieller Beteiligung der Städte Oldenburg und Delmenhorst und der Landkreise Oldenburg, Ammerland und Wesermarsch an den Start. Als Standorte für das Gruppentraining fungieren zurzeit Oldenburg und Delmenhorst. Im Jahr 2018 hat OLIP insgesamt 115 Fälle bearbeitet, von denen 29 Fälle aus der Stadt Oldenburg, 37 Fälle aus der Stadt Delmenhorst, 16 Fälle aus dem Landkreis Oldenburg, 13 Fälle aus den Landkreis Ammerland, 11 Fälle aus dem Landkreis Wesermarsch, 2 Fälle aus dem Landkreis Friesland und 7 Fälle aus dem Landkreis Cloppenburg kamen (näheres ist dem Bericht an das Land Niedersachsen für das Jahr 2018 im Anhang zu entnehmen). Bei den Fällen aus dem Landkreis Cloppenburg handelte es sich ausschließlich um Zuweisungen der Staatsanwaltschaft.

In der Sitzung des Netzwerkes Häusliche Gewalt im Landkreis Cloppenburg am 16.10.2019 stellte ein Mitarbeiter von OLIP dort das Projekt vor. Die Resonanz der Netzwerkteilnehmerinnen und -teilnehmer war durchweg positiv und es wurde die Meinung vertreten, dass ein solches Beratungsangebot bislang im Landkreis Cloppenburg fehle. Die Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien der Stiftung Edith-Stein nannte aus ihrem aktuellen Beratungsalltag die Zahl von 45 Personen, bei denen eine Teilnahme am Projekt OLIP wünschenswert wäre und auch das Jugendamt des Landkreises sieht Bedarf für ein solches Beratungs- und Trainingsangebot aus ihrem Arbeitsalltag heraus. Der Beauftragte für Kriminalprävention der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wies darauf hin, dass das neue Gefahrenabwehrgesetz NPOG am 24.05.2019 in Kraft getreten sei. Dies halte u. a. die Polizei dazu an, jetzt auch die „betroffene Person“, gemeint ist hier der Täter oder die Täterin, auf Beratungsangebote hinzuweisen (§17a Absatz 1 Satz 4 NPOG). In diesem Zusammenhang würde die Möglichkeit des Verweises auf OLIP durch die Polizei sehr begrüßt und für notwendig erachtet werden. Laut Angaben der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wurden der hiesigen Dienststelle im Jahr 2018 insgesamt 555 Fälle häuslicher Gewalt (Vorjahr 401) und 10 Fälle von Stalking im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt (Vorjahr ebenfalls 10) polizeilich bekannt. Dabei ergab sich im Vergleich der Fallzahlen für Häusliche Gewalt eine Steigerung von 38,4 % zum Vorjahr.

Mit oben genanntem Antrag beantragt der Verein Konfliktschlichtung e. V. mit Datum vom 21.08.2019 beim Landkreis Cloppenburg einen Zuschuss für das Oldenburger Interventionsprojekt (OLIP) Täterarbeit bei Häuslicher Gewalt für das Jahr 2020 in Höhe von 10.000 Euro. Im Jahr 2018 wurden wie bereits erwähnt 7 Personen aus dem Landkreis Cloppenburg durch OLIP beraten und begleitet, die ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft zugewiesen wurden. Im Falle einer Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg und damit der Möglichkeit der Zuweisung, Hinweisung zu OLIP durch weitere Institutionen, Beratungsstellen, Selbstmeldungen etc. ist von einer Steigerung der Inanspruchnahme des Beratungs- und Trainingsangebotes durch Personen aus dem Landkreis Cloppenburg auszugehen. Der Anteil des Landkreises Cloppenburg an der Finanzierung wurde aufgrund der Einwohnerzahlen ermittelt.


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

P1.111200


Anlagenverzeichnis:

Finanzierungsantrag vom 21.08.2019

Finanzierungsplan 2020

OLIP – Sachbericht 2018

OLPI - Kurzkonzept