Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag die Bereitstellung der Finanzmittel in Höhe von 10.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 als Zuschuss für den Verein Konfliktschlichtung e. V. für die Durchführung des Oldenburger Interventionsprojektes OLIP für Täterinnen und Täter im Kontext häuslicher Gewalt aus dem Landkreis Cloppenburg. Eine Evaluation des Beratungs- und Trainingsangebotes erfolgt in der 2. Jahreshälfte 2021 und damit einhergehend die Entscheidung über eine weitere finanzielle Förderung.
Sachverhalt:
Der Verein
Konfliktschlichtung e. V. mit Sitz in Oldenburg beantragte mit Datum vom
21.08.2019 einen Zuschuss für das Oldenburger Interventionsprojekt (OLIP)
Täterarbeit bei Häuslicher Gewalt für das Jahr 2020 in Höhe von 10.000 Euro.
Der 1987
gegründete gemeinnützige Verein ist im Bereich der Konfliktschlichtung und des
Täter-Opfer-Ausgleichs für Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene tätig.
Neben anderen Projekten kam im Jahr 2013 das Oldenburger Interventionsprojekt
(OLIP) gegen Gewalt in der Familie und Partnerschaft hinzu. OLIP ist ein
Angebot für Männer und Frauen, die im häuslichen Bereich Gewalt ausüben und
dieses Verhalten ändern möchten. Das zeitlich begrenzte (52 Stunden innerhalb
von 4-6 Monaten) Trainings-Programm arbeitet konfrontativ und
verhaltensorientiert mit dem Ziel der Beendigung des gewalttätigen Verhaltens.
Das Training ist keine Therapie.
Die
Zielgruppe sind erwachsene Männer, die ihrer (Ex)Partnerin gegenüber
gewalttätig geworden sind. Teilnehmen können sowohl Selbstmelder als auch von
Institutionen (z. B. vom Jugendamt, Beratungsstellen) und durch Justiz und
Polizei zugewiesene Männer sein. Das Angebot gilt in gleicher Weise für Frauen,
die gegenüber ihrem (Ex-)Partner und der Familie gewalttätig geworden sind.
Das soziale
Trainingsprogramm wird in der Regel als Gruppentraining (wöchentlich 2 Stunden)
durchgeführt. Vorweg geschaltet ist ein Erstgespräch mit dem Beschuldigten, in
dem die Rahmenbedingungen zur Aufnahme in das Täterprogramm geklärt werden.
Eine Gruppe umfasst 6-10 Teilnehmende. Wenn die Anzahl der Teilnehmenden für
eine Gruppe nicht ausreichen sollte, findet das Training als Einzelberatung
statt. Durch den zyklischen Aufbau der Trainingsmodule können neue Teilnehmer
zeitnah mit dem Training beginnen.
OLIP ging,
wie bereits erwähnt, 2013 mit finanzieller Beteiligung der Städte Oldenburg und
Delmenhorst und der Landkreise Oldenburg, Ammerland und Wesermarsch an den
Start. Als Standorte für das Gruppentraining fungieren zurzeit Oldenburg und
Delmenhorst. Im Jahr 2018 hat OLIP insgesamt 115 Fälle bearbeitet, von denen 29
Fälle aus der Stadt Oldenburg, 37 Fälle aus der Stadt Delmenhorst, 16 Fälle aus
dem Landkreis Oldenburg, 13 Fälle aus den Landkreis Ammerland, 11 Fälle aus dem
Landkreis Wesermarsch, 2 Fälle aus dem Landkreis Friesland und 7 Fälle aus dem
Landkreis Cloppenburg kamen (näheres ist dem Bericht an das Land Niedersachsen
für das Jahr 2018 im Anhang zu entnehmen). Bei den Fällen aus dem Landkreis
Cloppenburg handelte es sich ausschließlich um Zuweisungen der
Staatsanwaltschaft.
In der
Sitzung des Netzwerkes Häusliche Gewalt im Landkreis Cloppenburg am 16.10.2019
stellte ein Mitarbeiter von OLIP dort das Projekt vor. Die Resonanz der
Netzwerkteilnehmerinnen und -teilnehmer war durchweg positiv und es wurde die
Meinung vertreten, dass ein solches Beratungsangebot bislang im Landkreis
Cloppenburg fehle. Die Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle
für Kinder, Jugendliche und Familien der Stiftung Edith-Stein nannte aus ihrem
aktuellen Beratungsalltag die Zahl von 45 Personen, bei denen eine Teilnahme am
Projekt OLIP wünschenswert wäre und auch das Jugendamt des Landkreises sieht
Bedarf für ein solches Beratungs- und Trainingsangebot aus ihrem Arbeitsalltag
heraus. Der Beauftragte für Kriminalprävention der Polizeiinspektion
Cloppenburg/Vechta wies darauf hin, dass das neue Gefahrenabwehrgesetz NPOG am
24.05.2019 in Kraft getreten sei. Dies halte u. a. die Polizei dazu an, jetzt
auch die „betroffene Person“, gemeint ist hier der Täter oder die Täterin, auf
Beratungsangebote hinzuweisen (§17a Absatz 1 Satz 4 NPOG). In diesem
Zusammenhang würde die Möglichkeit des Verweises auf OLIP durch die Polizei
sehr begrüßt und für notwendig erachtet werden. Laut Angaben der
Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wurden der hiesigen Dienststelle im Jahr
2018 insgesamt 555 Fälle häuslicher Gewalt (Vorjahr 401) und 10 Fälle von
Stalking im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt (Vorjahr ebenfalls 10)
polizeilich bekannt. Dabei ergab sich im Vergleich der Fallzahlen für Häusliche
Gewalt eine Steigerung von 38,4 % zum Vorjahr.
Mit oben genanntem Antrag beantragt der Verein Konfliktschlichtung e. V. mit Datum vom 21.08.2019 beim Landkreis Cloppenburg einen Zuschuss für das Oldenburger Interventionsprojekt (OLIP) Täterarbeit bei Häuslicher Gewalt für das Jahr 2020 in Höhe von 10.000 Euro. Im Jahr 2018 wurden wie bereits erwähnt 7 Personen aus dem Landkreis Cloppenburg durch OLIP beraten und begleitet, die ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft zugewiesen wurden. Im Falle einer Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg und damit der Möglichkeit der Zuweisung, Hinweisung zu OLIP durch weitere Institutionen, Beratungsstellen, Selbstmeldungen etc. ist von einer Steigerung der Inanspruchnahme des Beratungs- und Trainingsangebotes durch Personen aus dem Landkreis Cloppenburg auszugehen. Der Anteil des Landkreises Cloppenburg an der Finanzierung wurde aufgrund der Einwohnerzahlen ermittelt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P1.111200
Anlagenverzeichnis:
Finanzierungsantrag
vom 21.08.2019
Finanzierungsplan
2020
OLIP – Sachbericht
2018
OLPI - Kurzkonzept