Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Gemeinde
Essen/Oldb. wird unter Berücksichtigung der höheren einrichtungskosten für das
fünfgruppige Krippenhaus in Essen/Oldb. ein geänderter Zuschussbetrag in Höhe
von 727.579,46 EUR bewilligt.
Sachverhalt:
Der Gemeinde Essen/Oldb. wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 19.06.2018 für den Neubau eines Krippenhauses mit 5 Krippengruppen in Essen/ Oldb. ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 711.066,96 EUR bewilligt.
Die Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises hat ergeben, dass die Einrichtungskosten nicht – wie zunächst nach DIN 276 berechnet und berücksichtigt - bei 166.975,00 EUR liegen, sondern bei 229.280,28 EUR. Daraufhin hat die Gemeinde Essen/ Oldb. um Berücksichtigung der Mehrkosten bis zum berücksichtigungsfähigen Höchstsatz gebeten.
Es ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert
Inkl. Regionalfaktor) 2.155.158,92 EUR
Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP) 200.000,00 EUR
Zusammen 2.355.158,92 EUR
Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie 900.000,00 EUR
Verbleiben 1.455.158,92 EUR
Anteil LK CLP (50%) 727.579,46
EUR
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt 2019
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an
Gemeinden für Kinderkrippen 1.600.000,00
EUR