Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis
Cloppenburg bewilligt dem Deutschen Kinderschutzbund – Kreisverband Cloppenburg
e.V. – für 2020 einen vierten TuSch-Kurs und stellt hierfür einen zusätzlichen
Zuschuss von bis zu 7.000,00 EUR zur Verfügung.
Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg
gewährt dem Deutschen Kinderschutzbund – Kreisverband Cloppenburg e.V. – (DKSB)
seit 2002 einen Zuschuss zur Finanzierung seiner Präventionsarbeit.
Der letzte diesbezügliche
Beschluss des Kreistages wurde am 17.01.2019 gefasst, wonach der Landkreis
Cloppenburg dem Deutschen Kinderschutzbundes - Kreisverband Cloppenburg e.V. – zur
Finanzierung der Präventionsarbeit für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 einen
jährlichen Zuschuss von 39.200,00 EUR gewährt.
Der Zuschussbetrag ergibt
sich – anhand des seinerzeit vom DKSB vorgelegten Finanzierungsplanes - wie
folgt:
- Elternreihe 3.722.00 EUR
- Familienwochenenden und
Elterntage 20.429,00
EUR
- Trennungs- und
Scheidungsgruppen (3 Kurse) 19.966,00
EUR
- Kinderfreundlichkeitspreis 1.999,00 EUR
Zusammen 46.116,00
EUR
Davon 15% Eigenbeteiligung
DKSB 6.918,00 EUR
Anteil Landkreis (85 %) –
aufgerundet 39.200,00
EUR
Bei
der Bewilligung der Kosten für die Trennungs- und Scheidungsgruppen wurde die
Durchführung von drei Kursen jährlich (zwei TuSch-Gruppen und eine
Intensiv-TuSch-Gruppe) zugrunde gelegt. Dies wurde zunächst vom DKSB für
ausreichend gehalten.
Mit
dem vorliegenden Antrag, eingegangen am 27.08.2019, hat der Kinderschutzbund
Kreisverband Cloppenburg für 2020 die Genehmigung eines vierten TuSch-Kurses
und damit verbunden zusätzlich finanzielle Mittel in Höhe von ca. 7.000,00 EUR
beantragt.
Der
Antrag mit eingehender Begründung ist als Anlage beigefügt.
Anhand
der vorgelegten Anmeldezahlen ist der Bedarf an weiterer Unterstützung für
Kinder, deren Eltern sich im Trennungs- und Scheidungsprozess befinden,
nachweislich nachvollziehbar. Es ist als positiv zu werten, dass dieses Angebot
so gut angenommen wird. Auch die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes aus dem
Sachgebiet „Trennungs- und Scheidungsberatung“ haben diesen steigenden Bedarf
bestätigt und unterstützen den Antrag.
Mit
dem beantragten Betrag von 7.000,00 EUR wurden etwas höhere Kosten als für die
anderen Kurse (19.966,00 EUR : 3 Kurse = 6.655,33 EUR pro Kurs) veranschlagt.
Dies ist jedoch dahingehend nachvollziehbar, dass sich der zusätzliche Bedarf
im Nordkreis abzeichnet und die Fahrtkosten von Cloppenburg dahin zu
berücksichtigen sind.
Außerdem
würde es sich hier um einen Höchstbetrag handeln, der im Rahmen der
Spitzabrechnung nur dann zum Tragen kommt, wenn diese Kosten tatsächlich anfallen.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, dem gestellten Antrag stattzugeben.
Finanzierung:
Teilhaushalt Jugendamt 2020
PSP-Element:
P1.363200/ Sachkonto 431800 – eingeplant 39.200,00 EUR
(Zuschuss
an sonstige Beratungsstellen)
Anlagenverzeichnis:
Antrag
des Deutschen Kinderschutzbundes – Kreisverband Cloppenburg e.V. – auf
Genehmigung und Finanzierung eines vierten TuSch-Kurses