Betreff
Anträge der Diakonie, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e. V. auf Zuschüsse für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg für die Haushaltsjahre 2020 – 2022
Vorlage
V-SOZ/19/109
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

In den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 gewährt der Landkreis die folgenden jährlichen Zuschüsse als Defizitausgleich für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung:

a)     dem Diakonischen Werk, Diakoniebüro Cloppenburg in

-          2020 bis zu 25.160,00 €

-          2021 bis zu 26.050,00 €

-          2022 bis zu 26.830,00 €

b)     dem Verein donum vitae in

-          2020 bis zu 28.000,00 €

-          2021 bis zu 29.000,00 €

-          2022 bis zu 30.000,00 €

c)      dem Sozialdienst kath. Frauen für die Jahre 2020 – 2022
bis zu 9.840,00 €.


Sachverhalt:

Die Schwangerschaftsberatungsstellen des Diakonischen Werkes in Cloppenburg, der donum vitae, Regionalverband Cloppenburg e.V. und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V., Ortsverein Cloppenburg werden vom Landkreis Cloppenburg bereits seit vielen Jahren mit einem jährlichen Zuschuss als Defizitausgleich unterstützt.

Nunmehr beantragen das Diakonische Werk, der Verein donum vitae und der Sozialdienst Katholischer Frauen erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 2, 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist eine Aufgabe der Länder. Die Länder haben sicherzustellen, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater zur Verfügung steht. Das Beratungsangebot soll wohnortnah sein und die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können.

Zusätzlich ist in Niedersachsen aufgrund § 9 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz für Beratungsstellen in katholischer Trägerschaft eine gesonderte Förderung der Personal- und Sachkosten für insgesamt 13,5 vollzeitbeschäftigte Beratungskräfte vorgesehen.

Dementsprechend handelt es sich bei den Schwangeren - und Schwangerschafts­konfliktberatungstellen des Diakonischen Werkes, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes Katholischer Frauen um vom Land Niedersachsen anerkannte Beratungsstellen, wobei der SKF als Beratungsstelle in katholischer Trägerschaft seit 2001 keine Beratungsscheine mehr ausstellt.

Die Beratungsstellen erhalten vom Land Niedersachsen jeweils eine 80 %-ige Förderung der anerkannten Personalstellen sowie zusätzlich eine Sachkostenpauschale.

Für die Beratungsstellen ergeben sich für das Jahr 2018 folgende statistische Beratungszahlen:

SKF

Diakonie

donum vitae

Schwangerenberatung

1730

485

266

Konfliktberatung

101

78

Präventionsveranstaltungen

70

19

14

Personalstellen

2,5

1,36

1,35

Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt bei den drei Beratungsstellen gleichbleibend hohe Beratungszahlen.

 

Zu den Anträgen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen:

a.) Mit Schreiben vom 24.06.2019 beantragt das Diakonische Werk Oldenburger Münsterland, Diakoniebüro Cloppenburg für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg zukünftig die folgenden Zuschüsse als Defizitausgleich:

- 2020: von bis zu 25.160,00 €

- 2021: von bis zu 26.050,00 €

- 2022: von bis zu 26.830,00 €

Zur Begründung des Zuschussbedarfs sind dem Antrag Haushaltspläne beigefügt, in denen die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen für die Jahre 2020 bis 2022 dargestellt sind.

Das Diakonische Werk unterhält in Cloppenburg eine Beratungsstelle und bietet zusätzlich im Rahmen einer wöchentlichen Sprechstunde auch in Friesoythe eine Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Die Beratungsstelle ist personell mit 2 teilzeitbeschäftigten Sozialarbeiterinnen (zusammen 1,36 Stelle) besetzt. Vom Land Niedersachsen wird jetzt 1,28 Stelle anerkannt und bezuschusst.

Laut Kreistagsbeschluss vom 20.12.2016 wurde dem Diakonischen Werk für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 jeweils ergänzend zum Landeszuschuss ein Zuschuss als Defizitausgleich im Jahr

- 2017 von bis zu 17.500,00 €
- 2018 von bis zu 18.300,00 €
- 2019 von bis zu 19.000,00 €

bewilligt.

Aufgrund des Antrages vom 02.05.2018 beschloss der Kreistag in seiner Sitzung vom 17.01.2019 den Zuschuss für das Jahr 2019 um 5.500,00 € auf 24.500 € zu erhöhen.

Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2020 - 2022 begründet die Diakonie mit steigenden Personalkosten.

Tatsächlich benötigte die Diakonie für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 17.500,00 €, im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von ca. 18.300,00 €. Der vorläufige Zuschuss für 2019 beträgt 23.178,50 €. Wie viel davon tatsächlich verbraucht wird, ergibt sich erst nach Vorlage der Abrechnung für 2019 in der ersten Jahreshälfte 2020.

b.) Mit Schreiben vom 24.08.2019 beantragt der Verein donum vitae für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel in den Jahren 2020 – 2022 die Gewährung eines Zuschusses als Defizitausgleich für die Haushaltsjahre

- 2020 von bis zu 28.000,00 €

- 2021 von bis zu 29.000,00 €

- 2022 von bis zu 30.000,00 €

Zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs legt der Verein die Haushaltspläne der Beratungsstellen für 2020 vor.

Der Verein donum vitae unterhält eine Beratungsstelle in Cloppenburg und eine Beratungsstelle in Barßel. Die Beratungsstellen sind jeweils mit einer teilzeitbeschäftigten Sozialarbeiterin (0,75 Stelle in CLP und 0,6 Stelle in Barßel) besetzt. Zusätzlich wird jeweils eine Bürokraft auf geringfügiger Basis (20 Std. monatlich) beschäftigt. Insgesamt wird durch das Land 1,1 Stelle anerkannt und bezuschusst.

Laut Kreistagsbeschluss vom 20.12.2016 wurde dem Verein donum vitae in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel ein Zuschuss von bis zu 22.500 € als Defizitausgleich bewilligt. Aufgrund des Antrages vom 31.08.2017 beschloss der Kreistag in seiner Sitzung vom 19.12.2017 den Zuschuss für die Jahre 2018 und 2019 um 1.500,00 € auf 24.000 € zu erhöhen.

Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2020 - 2022 begründet der Verein donum vitae mit gestiegenen Personalkosten. Die Mitarbeiterinnen werden bezahlt nach dem Tarifsystem TVÖD.

Tatsächlich erhielt der Verein donum vitae für die Beratungsstellen in Cloppenburg und Barßel im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 22.500,00 €. Im Haushaltsjahr 2018 erhielt der Verein einen Zuschuss in Höhe von 23.990,12 €. Der vorläufige Zuschuss für 2019 beträgt 23.832,27 €. Für das laufende Jahr geht der Verein nach den derzeitigen Schätzungen von einem Defizit in Höhe von ca. 800,00 € aus. Wie hoch der Bedarf in 2019 tatsächlich sein wird, ergibt sich erst nach Vorlage der Abrechnung für 2019 in der ersten Jahreshälfte 2020.

c.) Mit Schreiben vom 23.05.2019 beantragt der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2020 - 2022 in Höhe von jeweils bis zu 9.840 €. Auch dazu liegen zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs Haushalts-bzw. Finanzierungspläne für 2020 bis 2022 bei.

Laut Kreistagsbeschluss vom 20.12.2016 wurde dem Verein Sozialdienst Katholischer Frauen für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 jeweils ein Zuschuss von bis zu 9.410,00 € als Defizitausgleich bewilligt.

Der Verein Sozialdienst Katholischer Frauen bietet außer in der Beratungsstelle in Cloppenburg auch in Friesoythe, Barßel und Löningen Schwangerschaftsberatung an. Insgesamt ist die Beratungsstelle mit 2,5 Sozialarbeiterinnen besetzt, wobei durch das Land Niedersachsen 0,5 Stellen bezuschusst werden. Die vorgelegten Finanzierungspläne für die Jahre 2020 - 2022 beziehen sich deshalb auch hinsichtlich der Sachkosten nur auf die anerkannten 0,5 Stellen. In dem Haushaltsplan 2017 sind jedoch sämtliche Personal- und Sachkosten der Schwangerschaftsberatungsstelle des SkF aufgeführt. Die nicht öffentlich geförderten Stellen werden über einen Zuschuss vom Landescaritasverband für Oldenburg e.V. finanziert.

Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2020 -2022 begründet der SKF mit steigenden Personalkosten in den nächsten 3 Jahren.

In den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wurde vom SkF jeweils der maximale Zuschuss für die Schwangerenberatung auch unter Berücksichtigung von Eigenmitteln benötigt.

Es ist jeweils bezogen auf die einzelnen Anträge zu beraten, ob

·         ein Zuschuss in der jeweils beantragten Höhe als Defizitausgleich und

·                      der jeweilige Zuschuss für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022
gewährt werden soll.


Finanzierung:

Produkt: P1.412000 Gesundheitseinrichtungen.

Für die Haushaltsplanung 2020 werden die von den Beratungsstellen beantragten Zuschüsse vorsorglich bereits berücksichtigt.


Anlagenverzeichnis:

Anträge der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einschließlich der Haushaltspläne.