Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
In den
Haushaltsjahren 2020 bis 2022 gewährt der Landkreis die folgenden jährlichen
Zuschüsse als Defizitausgleich für die Schwangeren- und
Schwangerenkonfliktberatung:
a) dem Diakonischen
Werk, Diakoniebüro Cloppenburg in
-
2020 bis zu 25.160,00 €
-
2021 bis zu 26.050,00 €
-
2022 bis zu 26.830,00 €
b) dem Verein donum vitae in
-
2020 bis zu 28.000,00 €
-
2021 bis zu 29.000,00 €
-
2022 bis zu 30.000,00 €
c)
dem Sozialdienst kath. Frauen für die Jahre 2020 – 2022
bis zu 9.840,00 €.
Sachverhalt:
Die Schwangerschaftsberatungsstellen des Diakonischen Werkes in
Cloppenburg, der donum vitae, Regionalverband
Cloppenburg e.V. und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V., Ortsverein
Cloppenburg werden vom Landkreis Cloppenburg bereits seit vielen Jahren mit
einem jährlichen Zuschuss als Defizitausgleich unterstützt.
Nunmehr
beantragen das Diakonische Werk, der Verein donum vitae und der Sozialdienst Katholischer Frauen erneut einen Zuschuss für
die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben
finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 2, 5
und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist eine Aufgabe der Länder. Die
Länder haben sicherzustellen, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine
Beraterin oder ein Berater zur Verfügung steht. Das Beratungsangebot soll
wohnortnah sein und die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen
unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können.
Zusätzlich ist in
Niedersachsen aufgrund § 9 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum
Schwangerschaftskonfliktgesetz für Beratungsstellen in katholischer
Trägerschaft eine gesonderte Förderung der Personal- und Sachkosten für
insgesamt 13,5 vollzeitbeschäftigte Beratungskräfte vorgesehen.
Dementsprechend handelt es sich bei den Schwangeren - und
Schwangerschaftskonfliktberatungstellen des Diakonischen Werkes, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes Katholischer Frauen um vom Land
Niedersachsen anerkannte Beratungsstellen, wobei der SKF als Beratungsstelle in
katholischer Trägerschaft seit 2001 keine Beratungsscheine mehr ausstellt.
Die Beratungsstellen erhalten vom Land Niedersachsen jeweils eine
80 %-ige Förderung der anerkannten Personalstellen sowie zusätzlich eine
Sachkostenpauschale.
Für die Beratungsstellen ergeben sich für das Jahr 2018 folgende
statistische Beratungszahlen:
|
SKF |
Diakonie |
donum
vitae |
Schwangerenberatung |
1730 |
485 |
266 |
Konfliktberatung |
— |
101 |
78 |
Präventionsveranstaltungen |
70 |
19 |
14 |
Personalstellen |
2,5 |
1,36 |
1,35 |
|
Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt bei den drei
Beratungsstellen gleichbleibend hohe Beratungszahlen.
Zu den Anträgen der
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen:
a.) Mit Schreiben vom 24.06.2019 beantragt das Diakonische Werk Oldenburger Münsterland, Diakoniebüro Cloppenburg für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg zukünftig die folgenden Zuschüsse als Defizitausgleich:
- 2020: von bis zu
25.160,00 €
- 2021: von bis zu 26.050,00 €
- 2022: von bis zu 26.830,00 €
Zur Begründung des Zuschussbedarfs sind dem Antrag Haushaltspläne
beigefügt, in denen die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen für die Jahre
2020 bis 2022 dargestellt sind.
Das Diakonische Werk unterhält in Cloppenburg eine Beratungsstelle
und bietet zusätzlich im Rahmen einer wöchentlichen Sprechstunde auch in
Friesoythe eine Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Die
Beratungsstelle ist personell mit 2 teilzeitbeschäftigten Sozialarbeiterinnen
(zusammen 1,36 Stelle) besetzt. Vom Land Niedersachsen wird jetzt 1,28 Stelle
anerkannt und bezuschusst.
Laut Kreistagsbeschluss vom 20.12.2016 wurde dem Diakonischen Werk
für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg
in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 jeweils ergänzend zum Landeszuschuss ein
Zuschuss als Defizitausgleich im Jahr
- 2017 von bis zu 17.500,00 €
- 2018 von bis zu 18.300,00 €
- 2019 von bis zu 19.000,00 €
bewilligt.
Aufgrund des Antrages vom 02.05.2018 beschloss der Kreistag in
seiner Sitzung vom 17.01.2019 den Zuschuss für das Jahr 2019 um 5.500,00 € auf
24.500 € zu erhöhen.
Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre
2020 - 2022 begründet die Diakonie mit steigenden Personalkosten.
Tatsächlich benötigte die Diakonie für die Schwangeren- und
Schwangerschaftskonfliktberatung im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe
von 17.500,00 €, im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von ca. 18.300,00 €. Der
vorläufige Zuschuss für 2019 beträgt 23.178,50 €. Wie viel davon tatsächlich
verbraucht wird, ergibt sich erst nach Vorlage der Abrechnung für 2019 in der
ersten Jahreshälfte 2020.
b.)
Mit Schreiben vom 24.08.2019 beantragt der Verein donum vitae für die
Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel in den Jahren 2020 – 2022 die
Gewährung eines Zuschusses als Defizitausgleich für die Haushaltsjahre
-
2020 von bis zu 28.000,00 €
-
2021 von bis zu 29.000,00 €
-
2022 von bis zu 30.000,00 €
Zur
näheren Begründung des Zuschussbedarfs legt der Verein die Haushaltspläne der
Beratungsstellen für 2020 vor.
Der
Verein donum vitae unterhält eine Beratungsstelle in Cloppenburg und eine
Beratungsstelle in Barßel. Die Beratungsstellen sind jeweils mit einer
teilzeitbeschäftigten Sozialarbeiterin (0,75 Stelle in CLP und 0,6 Stelle in
Barßel) besetzt. Zusätzlich wird jeweils eine Bürokraft auf geringfügiger Basis
(20 Std. monatlich) beschäftigt. Insgesamt wird durch das Land 1,1 Stelle
anerkannt und bezuschusst.
Laut
Kreistagsbeschluss vom 20.12.2016 wurde dem Verein donum vitae in den
Haushaltsjahren 2011 bis 2013 für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in
Barßel ein Zuschuss von bis zu 22.500 € als Defizitausgleich bewilligt.
Aufgrund des Antrages vom 31.08.2017 beschloss der Kreistag in seiner Sitzung
vom 19.12.2017 den Zuschuss für die Jahre 2018 und 2019 um 1.500,00 € auf
24.000 € zu erhöhen.
Die
Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2020 - 2022
begründet der Verein donum vitae mit gestiegenen Personalkosten. Die
Mitarbeiterinnen werden bezahlt nach dem Tarifsystem TVÖD.
Tatsächlich
erhielt der Verein donum vitae für die Beratungsstellen in Cloppenburg und
Barßel im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 22.500,00 €. Im Haushaltsjahr
2018 erhielt der Verein einen Zuschuss in Höhe von 23.990,12 €. Der vorläufige
Zuschuss für 2019 beträgt 23.832,27 €. Für das laufende Jahr geht der Verein
nach den derzeitigen Schätzungen von einem Defizit in Höhe von ca. 800,00 €
aus. Wie hoch der Bedarf in 2019 tatsächlich sein wird, ergibt sich erst nach
Vorlage der Abrechnung für 2019 in der ersten
Jahreshälfte 2020.
c.) Mit Schreiben vom 23.05.2019 beantragt der Sozialdienst Katholischer
Frauen e.V. für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im
Landkreis Cloppenburg einen
jährlichen Zuschuss für die Jahre 2020 - 2022 in Höhe von jeweils bis zu 9.840
€. Auch dazu liegen zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs
Haushalts-bzw. Finanzierungspläne für 2020 bis 2022 bei.
Laut Kreistagsbeschluss vom 20.12.2016 wurde dem Verein
Sozialdienst Katholischer Frauen für die Schwangeren- und
Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren
2017 bis 2019 jeweils ein Zuschuss von bis zu 9.410,00 € als Defizitausgleich
bewilligt.
Der Verein Sozialdienst Katholischer Frauen bietet außer in der
Beratungsstelle in Cloppenburg auch in Friesoythe, Barßel und Löningen
Schwangerschaftsberatung an. Insgesamt ist die Beratungsstelle mit 2,5
Sozialarbeiterinnen besetzt, wobei durch das Land Niedersachsen 0,5 Stellen
bezuschusst werden. Die vorgelegten Finanzierungspläne für die Jahre 2020 -
2022 beziehen sich deshalb auch hinsichtlich der Sachkosten nur auf die
anerkannten 0,5 Stellen. In dem Haushaltsplan 2017 sind jedoch sämtliche
Personal- und Sachkosten der Schwangerschaftsberatungsstelle des SkF
aufgeführt. Die nicht öffentlich geförderten Stellen werden über einen Zuschuss
vom Landescaritasverband für Oldenburg e.V. finanziert.
Die Erhöhung des
erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2020 -2022 begründet der SKF
mit steigenden Personalkosten in den nächsten 3 Jahren.
In den
Haushaltsjahren 2017 und 2018 wurde vom SkF jeweils der maximale Zuschuss für
die Schwangerenberatung auch unter Berücksichtigung von Eigenmitteln benötigt.
Es ist jeweils bezogen auf die einzelnen Anträge zu beraten, ob
·
ein Zuschuss in der jeweils beantragten Höhe als Defizitausgleich
und
·
der jeweilige Zuschuss für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022
gewährt werden soll.
Finanzierung:
Produkt: P1.412000 Gesundheitseinrichtungen.
Für die Haushaltsplanung 2020 werden die von den Beratungsstellen beantragten Zuschüsse vorsorglich bereits berücksichtigt.
Anlagenverzeichnis:
Anträge der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einschließlich der Haushaltspläne.