Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis gewährt den Schwangerenberatungsstellen der Diakonie
und des Vereins donum vitae in
den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 einen Betrag in Höhe von jeweils bis zu
8.000,- € als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen für
Leistungsempfängerinnen und -empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und
Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen.
Sachverhalt:
Der Kreistag gewährte am 20.12.2016 der Diakonie und dem Verein donum vitae gemeinsam für die Haushaltsjahre 2017 - 2019 einen Betrag in Höhe
von bis zu 8.000,00 Euro als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel für
Leistungsempfängerinnen und -empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und
Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen.
Für die Jahre
2020 – 2022 wird wiederum ein Betrag von jeweils bis zu 8.000,00 Euro
beantragt. Aus diesen Mitteln sollen ärztlich verordnete Verhütungsmittel
(Antibabypille, Spirale oder Sterilisation) finanziert werden. Pro Person soll
ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten gewährt werden. Die Beratung,
Gewährung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die
Schwangerenberatungsstellen der Diakonie und des Vereins donum vitae.
Grundsätzlich
werden die Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen von den Krankenkassen
lediglich bis zum 22. Lebensjahr mit ärztlicher Verordnung übernommen. Ab dem
22. Lebensjahr muss jede Frau und jedes Paar diese Kosten selber tragen.
Speziell für Leistungsempfängerinnen nach dem SGB II gilt, dass der ab dem
01.01.2017 gültige Regelsatz für die Gesundheitspflege einen Betrag von
monatlich 16,09 Euro (17,37 Euro in 2016) enthält.
Die Antibabypille
kostet monatlich 10,00 bis 15,00 Euro. Die übrigen Verhütungsmittel, die die
einmalige Zahlung eines hohen Betrages erfordern, wie Spirale oder
Sterilisation (Beträge zwischen 150,00 und 500,00 Euro), sind aus diesen
Mitteln kurzfristig nicht zu zahlen.
In 2016 wurde
durch die Schwangerenberatungsstellen der Diakonie und des Vereins donum vitae von dem bewilligten Betrag in Höhe von bis zu 8.000,00 Euro
lediglich ein Betrag von 4.073,31 € verbraucht. Dieser hat sich dann in 2017
auf 7.432,71 Euro und in 2018 auf 5.010,99 Euro verringert.
Dem Landkreis
Cloppenburg liegen für 2016 bis 2018 jeweils Verwendungsnachweise der Mittel
von den beiden Schwangerenberatungsstellen vor. Daraus ergeben sich die Anzahl
der Frauen und Männer, die den Zuschuss erhalten haben, die Zweckbestimmung des
Zuschusses, die Höhe der Gesamtausgaben sowie Angaben über die Zusammensetzung
des Personenkreises und die Altersstruktur. Die Verwendungsnachweise beinhalten
zusammenfassend folgende Resultate:
|
SGB II |
SGB XII |
AsylbLG |
sonstige |
Diakonie |
2016: 2.240,75 € |
29 x w 1 x m |
11 |
1 |
5 |
13 |
|
2017: 3.523,04 € |
36 x w
|
28 |
|
0 |
8 |
|
2018: 2.466,53 € |
33 x w 1 x m |
27 |
|
|
7 |
donum vitae |
2016: 1.832,56 € |
27 x w |
20 |
0 |
5 |
2 |
|
2017: 3.909,67 € |
45 x w
|
34 |
|
7 |
4 |
|
2018: 2.544,46 € |
27 x w |
18 |
1 |
1 |
7 |
|
Von Männern wurde die Möglichkeit einer Bezuschussung
empfängnisverhütender Mittel kaum in Anspruch genommen. Der überwiegende Anteil
der Frauen war in einem Alter von 27 und 40 Jahren, nur wenige junge Frauen
nahmen den Zuschuss in Anspruch. Für den sonstigen Personenkreis erfolgt im
Verwendungsnachweis eine kurze, stichwortartige Begründung der speziellen
psychosozialen Problemlage. Häufig sind dies finanzielle Probleme oder/und
besonders schwierige Lebenssituationen.
Es handelt sich
um eine freiwillige Leistung. Verschiedene andere Landkreise in der hiesigen
Region haben der Bezuschussung für den eigenen Bereich zugestimmt. Dabei gibt
es unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen, oftmals wird der Zuschuss nur für
den Personenkreis nach SGB II, SGB XII und AsylbLG zugelassen. Entsprechend den
uns von den Schwangerenberatungsstellen vorgelegten Verwendungsnachweisen hat
sich die Ausweitung auf einen sonstigen Personenkreis mit finanziellen und
persönlichen Notlagen als sinnvoll dargestellt.
Zu beraten ist,
•
ob als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg für die
Haushaltsjahre 2020 bis 2022 ein Betrag von jeweils bis zu 8.000,00 Euro als
Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel bereitgestellt werden soll.
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung 2020 ist der beantragte Zuschuss in Höhe
von 8.000,00 Euro vorsorglich bereits berücksichtigt worden.
Produkt P1.412000 Gesundheitseinrichtungen
Anlagenverzeichnis:
Antrag der
Diakonie und des Vereins donum vitae auf eine Bezuschussung
empfängnisverhütender Mittel ab 2020