Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg
stellt die freiwillige Zahlung an die Gemeinden Molbergen, Bösel und Essen für
die Schulsozialarbeit aufgrund der Einstellung von entsprechendem Personal
durch das Land ab 01.08.2019 ein. Die dadurch freiwerdenden Mittel werden den
drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg in jeweils gleicher Höhe
(19.853,00 EUR) bis 31.12.2020 für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Für
die Bezuschussung der Schulsozialarbeit ab 2018 hat der Kreistag des
Landkreises Cloppenburg auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses in seiner
Sitzung am 19.12.2017 Folgendes beschlossen:
„Der Landkreis Cloppenburg
stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für die Jahre 2018
bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 252.000,00 EUR für die Förderung der
Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese
Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden
aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie
die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen.
Weiter
werden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000,00 EUR für die drei Berufsbildenden
Schulen im Landkreis Cloppenburg für die Förderung der Schulsozialarbeit zur
Verfügung gestellt.
Sollte
das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die
Schulsozialarbeit für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur
Verfügung stellen, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.“
Hierzu
folgender Hintergrund:
Im
Rahmen der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hat der
Bund u.a. auch Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren
(2011 bis 2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die
Schulsozialarbeit in den Kommunen mit rd. 654.000,00 EUR jährlich (504.000,00
EUR für die Schulen in den Städten und Gemeinden und 150.000,00 EUR für die
Berufsbildenden Schulen im Landkreis) in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber
hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.
Der
Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land
Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansieht und die
weitere Finanzierung dauerhaft übernimmt, ist das Land seinerzeit nicht
nachgekommen.
Der
Landkreis Cloppenburg hat daraufhin als freiwillige Leistung die erforderlichen
Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Höhe von 504.000,00 EUR für die
Städte und Gemeinden sowie 150.000,00 EUR für die drei Berufsbildenden Schulen
im Landkreis Cloppenburg jeweils für das Jahr 2015 (Kreistagsbeschluss vom
23.10.2014) und für das Jahr 2016 (Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015)
bereitgestellt. Dies ist nur unter der Prämisse erfolgt, dass das Land noch
keine verbindliche Entscheidung betr. die Schulsozialarbeit getroffen hat.
Niedersachsen
hat dann zwischenzeitlich die Zuständigkeit für die soziale Arbeit an Schulen
komplett als Landesaufgabe anerkannt und an Haupt- und Oberschulen, den
Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und
Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft eingerichtet
und besetzt. Der flächendeckende Ausbau der sozialen Arbeit an allen Grund- und
Halbtagsschulen war derzeit vom Land noch nicht vorgesehen. Damit die
notwendige Schulsozialarbeit an Grundschulen weiter gewährleistet werden kann,
hat der Landkreis Cloppenburg sich dazu bereit erklärt, den Städten und
Gemeinden die Hälfte der bisherigen Mittel (= 252.000,00 EUR) zunächst nur für
das Jahr 2017 (Kreistagsbeschluss vom 20.12.2016) und dann für die Jahre 2018
bis 2020 (sh. oben aufgeführten Kreistagsbeschluss vom 19.12.2017) zu gewähren.
Diese Bewilligung ist immer unter dem Vorbehalt erfolgt, dass die Zuschüsse
entsprechend gekürzt werden, sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw.
weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen zur Verfügung
stellen.
Aktuelle
Sachlage
Niedersachsen
ist seiner Verpflichtung, weiter in die Schulsozialarbeit einzusteigen
nachgekommen und hat zum 01.08.2019 für folgende Grundschulen im Landkreis
Cloppenburg Schulsozialarbeiter eingestellt:
·
Grundschule
Molbergen (Vollzeitstelle) mit 39,8 Wochenstunden
·
Grundschule
Bösel (3/4 Stelle) mit 29,85 Wochenstunden
·
Grundschule
Essen (3/4 Stelle) mit 29,85 Wochenstunden
Im
Vergleich dazu wurden mit den Haushaltsmitteln des Landkreises und teilweise
durch Aufstockung mit gemeindeeigenen Mitteln bislang Schulsozialarbeiter im
folgenden Stellenumfang beschäftigt:
·
Gemeinde
Molbergen: 1 Schulsozialarbeiterin mit 14 Wochenstunden (hat gleichzeitig auch
die Grundschule in Peheim abgedeckt)
·
Grundschule
Bösel: 1 Schulsozialarbeiterin mit 7 Wochenstunden (hat gleichzeitig auch die
Grundschule in Petersdorf abgedeckt)
·
Grundschule
Essen: 1 Schulsozialarbeiterin mit 10 Wochenstunden (hat gleichzeitig auch die
Grundschule in Bevern abgedeckt)
Damit
sind die Gemeinden Molbergen, Bösel und Essen jetzt insgesamt bei weitem besser
gestellt als durch die bisherige Förderung des Landkreises.
Der
Umgang mit dem Landkreiszuschuss für die Schulsozialarbeit aufgrund der
Bewilligung weiterer Schulsozialarbeiterstellen im Grundschulbereich wurde im
Arbeitskreis Soziales mit den Bürgermeistern der vertretenden Städte/ Gemeinden
am 21.05.2019 erörtert. Es wurde seitens des Landkreises dargestellt, dass nach
dem derzeitigen politischen Beschluss eine Kürzung bzw. Einstellung der Zahlung
an die o.g. drei Gemeinden zu erfolgen habe. Aus Reihen der Bürgermeister kam
wiederum der Vorschlag, die freiwerdenden Haushaltsmittel den anderen Kommunen
zukommen zu lassen.
Seitens
der Kreisverwaltung bestehen große Bedenken, die Mittel weiterhin in voller
Höhe bei den Kommunen zu belassen. Dies würde der grundsätzlichen Entscheidung,
dass der Landkreis bei weiterem Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit
seine freiwilligen Zahlungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
reduziert bzw. einstellt, widersprechen. Es wird daher für eine Einstellung der
freiwilligen Unterstützung des Landkreises im Rahmen der Schulsozialarbeit für
die o.g. drei Gemeinden plädiert.
Um
die bereits im Haushalt 2019 und 2020 eingeplanten Mittel jedoch weiterhin
sinnvoll einzusetzen, bestünde die Möglichkeit, die freiwerdenden Mittel den
drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg zukommen zu lassen. Das
Land ist in den letzten Jahren nicht weitergehend in die Schulsozialarbeit an
den Berufsbildenden Schulen eingestiegen, obwohl ein entsprechender
Unterstützungsbedarf in diesem Bereich besteht. Zudem würden auch die Städte
und Gemeinden indirekt davon profitieren, da letztlich ein großer Teil der
Schüler nach der allgemeinbildenden Schule eine BBS besucht.
Bei
den freiwerdenden Mitteln handelt es sich um eine Gesamtsumme von 59.559,00 EUR
(2019 = 17.518,00 EUR) und 2020 =
42.041,00 EUR).
Aufgrund der Sachnähe zu anderen Bereichen wie z.B. INTEGRA an den BBS`en soll über die Schulsozialarbeit an Schulen zukünftig im Sozialausschuss entschieden werden..
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt 2019
PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 433901 - 402.000,00 EUR
Anlagenverzeichnis: