Betreff
Weiterführung der „Poolbildung zur inklusiven Beschulung“ an der Soeste-Schule-Barßel
Vorlage
V-JHA/19/147
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

1)   An der Soeste-Schule-Barßel wird die „Poolbildung zur inklusiven Beschulung“ über den 31.01.2020 hinaus dauerhaft unter Vereinbarung einer 6monatigen Kündigungsfrist weitergeführt.

2)   Die Schulbegleitung Michnik GmbH wird weiterhin mit der Poolbildung beauftragt und erhält hierfür ein Budget von 30.000 EUR/Monat zuzüglich der Personalkostenerhöhungen aufgrund tariflicher Erhöhungen und Stufensteigerungen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 25.09.2018 folgendes beschlossen:

1)     An der Soeste-Schule-Barßel wird das Modellprojekt „Poolbildung zur inklusiven Beschulung“ entsprechend dem vorliegenden Konzept eingerichtet. Die Laufzeit ist zunächst vom 15.10.2018 bis zum 31.01.2020.

2)     Eine Evaluation erfolgt im Herbst 2019.

3)     Die Schulbegleitung Michnik GmbH wird mit der Poolbildung beauftragt und erhält hierfür ein Budget von 30.000 EUR/Monat.

 

Zur Evaluation des Projektes wurde seitens der Vertreter der Schule und des Jugendhilfeanbieters im vorherigen Tagesordnungspunkt berichtet.

Es wird dringend darum gebeten, die Poolbildung zur inklusiven Beschulung dauerhaft weiterzuführen.

 

Der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) haben im Juni 2019 eine „Orientierungshilfe zur Schulbegleitung unter besonderer Berücksichtigung der Bildung von Schulbegleiterpools“ herausgebracht. Diese Orientierungshilfe soll die Sachbearbeitung in den Sozialämtern und in den Jugendämtern im Einzelfall unterstützen und geht dabei insbesondere auf das Thema der Inanspruchnahme von Leistungen („Poolbildung“) ein.

Hierzu folgende grundsätzliche Ausführungen in der Orientierungshilfe:

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention betont die Orientierungshilfe die vorrangige Pflicht und die besondere Verantwortung der Schule für ein inklusives Bildungssystem. Das System Schule hat sich auf diesen Weg gemacht. Um die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sicherzustellen, wird allerdings überwiegend auf die von der Eingliederungshilfe finanzierte Schulbegleitung zurückgegriffen. Dies betrifft Regelschulen sowie in erheblichem Umfang auch Förderschulen. Ziel muss es daher sein, Schulen so zu stellen, dass Schüler unabhängig von sozialer Hilfe ihr Bildungsziel erreichen können. Eingliederungshilfe solle allenfalls im Ausnahmefall notwendig sein. Bis dieses Ziel erreicht ist, werden Schulbegleitungen finanziert durch die Eingliederungshilfe weiter erforderlich sein.

Weiter werden zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Schulbegleitung (Poolbildung) folgende Möglichkeiten aufgezeigt:

1.      Bündelung und personelle Zusammenführung von individuellen Leistungsansprüchen (z.B. ein Schulbegleiter für mehrere Schüler*innen)
oder

2.      ein infrastrukturelles Angebot zur Deckung des Bedarfs der Schüler*innen mit Behinderung
Ist der Bedarf durch diese infrastrukturellen Maßnahmen ausreichend und in zumutbarere Weise gedeckt, besteht kein weitergehender Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Soweit ein individueller Bedarf durch das Poolmodell im Einzelfall nicht gedeckt wird, besteht ein ergänzender Anspruch des Leistungsberechtigten auf Eingliederungshilfe.

 

Aufgrund der o.g. Ausführungen ist festzuhalten, dass eine Unterstützung der Jugendhilfe für Schüler*innen mit (seelischer) Behinderung aufgrund der aktuellen schulischen Situation noch weiterhin erforderlich sein wird. Da sich die Poollösung in der jetzigen Form an der Soeste-Schule Barßel bewährt hat, sollte diese – ohne zeitliche Befristung – weitergewährt werden, jedoch mit der Möglichkeit der Kündigung. Durch die Vereinbarung einer Kündigungsfrist besteht für alle Kooperationspartner (Schule, Jugendhilfeanbieter, Jugendamt) Rechtssicherheit und es besteht damit jederzeit die Möglichkeit des Ausstiegs der Jugendhilfe bei entsprechender Entwicklung im schulischen Bereich.

 

Die Schulbegleitung Michnik GmbH als durchführender Jugendhilfeanbieter möchte bei entsprechender politischer Beschlussfassung unbefristete Arbeitsverträge mit seinen Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen abschließen. Unter Berücksichtigung von tariflichen Erhöhungen/ Stufensteigerungen wäre zum Erhalt des jetzigen Standards eine Erhöhung des vereinbarten Budgets in Höhe von 30.000 EUR/Monat unerlässlich. Hier sollte eine Anpassung anhand der nachgewiesenen Personalkostensteigerungen erfolgen.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt 2019

P1.363400.300/ Sachkonto 433100

Ambulante Eingliederungshilfe für seelische Behinderte                  1.941.000,00 EUR