Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
1)
An der
Soeste-Schule-Barßel wird die „Poolbildung zur inklusiven Beschulung“ über den
31.01.2020 hinaus dauerhaft unter Vereinbarung einer 6monatigen Kündigungsfrist
weitergeführt.
2)
Die Schulbegleitung
Michnik GmbH wird weiterhin mit der Poolbildung beauftragt und erhält hierfür
ein Budget von 30.000 EUR/Monat zuzüglich der Personalkostenerhöhungen aufgrund
tariflicher Erhöhungen und Stufensteigerungen.
Sachverhalt:
Der
Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 25.09.2018 folgendes beschlossen:
1) An der Soeste-Schule-Barßel wird das Modellprojekt
„Poolbildung zur inklusiven Beschulung“ entsprechend dem vorliegenden Konzept
eingerichtet. Die Laufzeit ist zunächst vom 15.10.2018 bis zum 31.01.2020.
2) Eine Evaluation erfolgt im Herbst 2019.
3) Die Schulbegleitung Michnik GmbH wird mit der
Poolbildung beauftragt und erhält hierfür ein Budget von 30.000 EUR/Monat.
Zur Evaluation des Projektes wurde seitens der
Vertreter der Schule und des Jugendhilfeanbieters im vorherigen
Tagesordnungspunkt berichtet.
Es wird dringend darum gebeten, die Poolbildung zur
inklusiven Beschulung dauerhaft weiterzuführen.
Der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag
und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
(BAGüS) haben im Juni 2019 eine „Orientierungshilfe zur Schulbegleitung unter
besonderer Berücksichtigung der Bildung von Schulbegleiterpools“
herausgebracht. Diese Orientierungshilfe soll die Sachbearbeitung in den
Sozialämtern und in den Jugendämtern im Einzelfall unterstützen und geht dabei
insbesondere auf das Thema der Inanspruchnahme von Leistungen („Poolbildung“)
ein.
Hierzu folgende grundsätzliche Ausführungen in der
Orientierungshilfe:
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention betont
die Orientierungshilfe die vorrangige Pflicht und die besondere Verantwortung
der Schule für ein inklusives Bildungssystem. Das System Schule hat sich auf
diesen Weg gemacht. Um die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderung sicherzustellen, wird allerdings überwiegend auf die von der
Eingliederungshilfe finanzierte Schulbegleitung zurückgegriffen. Dies betrifft
Regelschulen sowie in erheblichem Umfang auch Förderschulen. Ziel muss es daher
sein, Schulen so zu stellen, dass Schüler unabhängig von sozialer Hilfe ihr
Bildungsziel erreichen können. Eingliederungshilfe solle allenfalls im
Ausnahmefall notwendig sein. Bis dieses Ziel erreicht ist, werden
Schulbegleitungen finanziert durch die Eingliederungshilfe weiter erforderlich
sein.
Weiter werden zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Schulbegleitung
(Poolbildung) folgende Möglichkeiten aufgezeigt:
1. Bündelung und personelle Zusammenführung von
individuellen Leistungsansprüchen (z.B. ein Schulbegleiter für mehrere
Schüler*innen)
oder
2. ein infrastrukturelles Angebot zur Deckung des Bedarfs
der Schüler*innen mit Behinderung
Ist der Bedarf durch diese infrastrukturellen Maßnahmen ausreichend und in
zumutbarere Weise gedeckt, besteht kein weitergehender Anspruch auf
Eingliederungshilfe.
Soweit ein individueller Bedarf durch das Poolmodell im Einzelfall nicht
gedeckt wird, besteht ein ergänzender Anspruch des Leistungsberechtigten auf
Eingliederungshilfe.
Aufgrund der o.g. Ausführungen ist festzuhalten,
dass eine Unterstützung der Jugendhilfe für Schüler*innen mit (seelischer)
Behinderung aufgrund der aktuellen schulischen Situation noch weiterhin
erforderlich sein wird. Da sich die Poollösung in der jetzigen Form an der
Soeste-Schule Barßel bewährt hat, sollte diese – ohne zeitliche Befristung –
weitergewährt werden, jedoch mit der Möglichkeit der Kündigung. Durch die
Vereinbarung einer Kündigungsfrist besteht für alle Kooperationspartner
(Schule, Jugendhilfeanbieter, Jugendamt) Rechtssicherheit und es besteht damit
jederzeit die Möglichkeit des Ausstiegs der Jugendhilfe bei entsprechender Entwicklung
im schulischen Bereich.
Die Schulbegleitung Michnik GmbH als durchführender
Jugendhilfeanbieter möchte bei entsprechender politischer Beschlussfassung
unbefristete Arbeitsverträge mit seinen Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen
abschließen. Unter Berücksichtigung von tariflichen Erhöhungen/
Stufensteigerungen wäre zum Erhalt des jetzigen Standards eine Erhöhung des
vereinbarten Budgets in Höhe von 30.000 EUR/Monat unerlässlich. Hier sollte
eine Anpassung anhand der nachgewiesenen Personalkostensteigerungen erfolgen.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt 2019
P1.363400.300/ Sachkonto
433100
Ambulante Eingliederungshilfe für seelische Behinderte 1.941.000,00 EUR