Betreff
Antrag Gruppe GRÜNE/UWG vom 18.01.2019 gemäß § 56 NKomVG - Umsetzung des Nahverkehrsplans 2018
Vorlage
V-VERK/19/161
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Gruppe GRÜNE/UWG stellte mit Datum vom 18.01.2019 einen Antrag gem. § 56 NKomVG zur Umsetzung des Nahverkehrsplans 2018. Dieser Antrag wurde von der Verwaltung für den Verkehrsausschuss am 12.02.2019 beantwortet. Mit Beschlussfassung des Verkehrsausschusses vom 12.02.2019 soll nun über die Umsetzung des Nahverkehrsplanes regelmäßig berichtet werden. Die Verwaltung berichtet wie folgt:

1.       Was ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des vom Kreistag in seiner Sitzung am 19.6.2018 beschlossenen Nahverkehrsplans?

Im Nahverkehrsplan wurde im Kapitel 6 ein Maßnahmenplan für den Optimierungsprozess des ÖPNV festgelegt. Die Maßnahmen wurden in drei unterschiedliche Prioritätsstufen eingeordnet. Nachfolgend wird zu den unterschiedlichen Maßnahmen anhand der Prioritätsstufen Stellung genommen:

Maßnahmen nach Priorität 1:

M5 Umsetzung des Rufbuskonzeptes

Das Vergabeverfahren zur Ausschreibung des Rufbussystems ist beendet. Das Linienbündel Nord wurde an das Verkehrsunternehmen Nienaber aus Sedelsberg vergeben. Das Linienbündel West wurde an die Bietergemeinschaft Kohorst/ Wilmering vergeben. Das Linienbündel Ost wurde an das Verkehrsunternehmen Schomaker aus Lohne vergeben.

Am 07.05.2019 gab es im Kreishaus Cloppenburg eine erste Besprechung mit den Verkehrsunternehmen um die weiteren Arbeitsschritte zu besprechen.

Derzeit ist der Start zum 01.04.2020 nach jetzigem Projektstand gewährleistet.

M11 Verknüpfung mit dem Fernbusverkehr

Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsunternehmen FlixBus eine neue Fernbuslinie sowie zwei neue Haltestellen in Löningen und Cloppenburg eingerichtet. Die Fernbuslinie fährt u.a. die Städte Bremen, Hamburg, Berlin, Dresden und Prag an.

M12 Verbesserung der Verbindungs- und Erschließungsqualität

Im Zuge der Realisierung des Rufbussystems wird eine Verbesserung der Erschließungs- und Verbindungsqualität erreicht.

Das Konzept für die Erweiterung der Linien 900 und S90 wurde mit den verschiedenen Aufgabenträgern abgestimmt und der Antrag auf Fahrplanänderung liegt bei der Landesnahverkehrsgesellschaft vor. Der Antrag befindet sich derzeit im Beteiligungsverfahren.

M13 Aufbau eines Haltestellenkatasters

Die Erstellung eines Haltestellenkatasters erfolgte durch die Fa. GVS aus Hannover. Die Software für das HIS-System wird auch zukünftig kompatibel für ein landesweites Haltestellenkataster sein. Es muss noch eine zweite Schulung für die Software erfolgen, sodass eine Auswertung der Feldarbeit durchgeführt werden kann.

M14 Auflegen eines Haltestellenprogramms

Derzeit werden auf Antrag der Städte und Gemeinden Baumaßnahmen bei Haltestellen durch die eigene Förderrichtlinie des Landkreises finanziell unterstützt.

Eine Überprüfung, ob die Positivliste barrierefreier Haltestellenausbau (Anlage 1 des Nahverkehrsplanes) bereits durch die Städte und Gemeinden erfüllt worden ist, muss noch erfolgen.

M16 Aufbau einer Mobilitätsplattform für alle ÖPNV-Angebote

Im Rahmen der Umsetzung des Rufbuskonzepts wird eine Online-Mobilitätsplattform aufgebaut, über die sowohl die elektronische Fahrplanauskunft als auch das Mobilitätsleitsystem für die Rufbusse erreicht werden kann. Gemeinsam mit den im Landkreis aktiven Verkehrsunternehmen ist zu prüfen, inwiefern diese Plattform mittelfristig auch als Plattform für alle anderen ÖPNV-Angebote im Landkreis dienen kann.

Daher kann eine Prüfung erst nach Start der Testphase für das Rufbussystem erfolgen.

M20 Aufbau einer Mobilitätszentrale

Die Mobilitätszentrale für den Landkreis Cloppenburg wird im Erdgeschoss des Gebäudes „Pingel Anton 23“ in Cloppenburg eingerichtet. Beim Betrieb wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vechta angestrebt. Eine gemeinsame Nutzung der Software für das Mobilitätsleitsystem bietet sinnvolle Synergieeffekte. Die Mobilitätszentrale wird mit eigenem Personal vom Landkreis betrieben. Zudem wurde bei der Landesnahverkehrsgesellschaft ein Förderantrag für die Mobilitätszentrale eingereicht. Der Förderzeitraum beginnt am 01.07.2019 und endet am 30.06.2022. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde bereits erteilt.

Es ist geplant den Betrieb im Januar 2020 aufzunehmen, um den Start des Rufbussytems im April vorzubereiten.

 

Maßnahmen nach Priorität 2:

M1 Prüfung der internen Leistungsfähigkeit

Eine zusätzliche Stelle wurde zum 01.06.2019 im Bereich des ÖPNV geschaffen und diese wird zum 01.06.2019 besetzt.

M2 Beteiligung

Derzeit sind keine Beteiligungsverfahren geplant.

M3 Beobachtung der Nachfrageentwicklung

 

Eine Fahrgasterhebung zur Überprüfung der Nachfragekapazität im ÖPNV wurde im Jahr 2016 und 2017 durchgeführt. Die Ergebnisse dienen u.a. als Parameter für eine Optimierung  des ÖPNVs und werden alle fünf Jahre durchgeführt. Eine erneute Fahrgasterhebung wird im Kalenderjahr 2020 beauftragt.

M4 Prüfung zur Entwicklung von Regionallinien

Wie bereits oben erwähnt wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vechta geprüft, ob Potential vorhanden ist, eine neue Buslinie zwischen Cloppenburg und Vechta einzurichten.

Die Erweiterung soll neue Anschlussmöglichkeiten nach Oldenburg und Bremen garantieren.

Des Weiteren wurden die Linien 900A und die Linie 918 für die weitere Anbindung nach Oldenburg eingerichtet.

M7 Prüfung von Abend-, Freizeit-, und Wochenendverkehren

Der Bedarf soll aus den Erkenntnissen der Testphase des Rufbussystems ermittelt werden. Zudem muss erst ein funktionierendes Grundsystem im ÖPNV vorhanden sein, um dieses erweitern zu können.

M8 Fahrradmitnahme im ÖPNV ermöglichen

Die Fahrradmitnahme soll beim Rufbussystem ermöglicht werden und wird tariflich garantiert. Eine weitere Prüfung, ob eine Fahrradmitnahme im ÖPNV gewährleistet ist, ist noch erforderlich.

M9 Prüfung zur Weiterentwicklung von Bike + Ride

Hier gibt es noch keine Ergebnisse.

M10 Prüfung zur Weiterentwicklung von Park + Ride

Hier gibt es noch keine Ergebnisse

M17 Erkundung Vertriebskooperation und Anschlusstarif mit der NITAG

Die Verkehrsgemeinschaft Cloppenburg hat mit der NITAG einen Kooperationsvertrag geschlossen. Der Niedersachsentarif wird seit dem Dezember 2018 im Landkreis Cloppenburg von Seiten der Verkehrsunternehmen anerkannt.

Eine Lücke für die Anerkennung befindet sich jedoch auf der Linie 380 im nördlichen Gebiet des Landkreises. Hier konnte die NITAG keine Einigung mit dem Konzessionär erzielen, da der geforderte Ausgleichsbetrag zu hoch war.

M18 Erkundung Vertriebskooperation mit den Regionalbuslinien

Eine Erkundung für die Vertriebskooperation kann erst nach Durchführung der Vergabe für die Verkehrsleistung des Rufbussystems durchgeführt werden.

M19 Erkundung ÖPNV-Anschlussfahrten

Ein neues Konzept für die Linien 900 und S90 wurde bereits eingereicht. Die Erweiterung soll neue Anschlussmöglichkeiten nach Oldenburg und Bremen garantieren. Bei der Umsetzung muss dann mit dem ZVBN ein Übergangstarif vereinbart werden, damit nur eine Fahrkarte gelöst werden muss.

Bei der Linie 918 befindet sich das Verkehrsunternehmen noch in Verhandlungen mit dem ZVBN, um einen Übergangstarif zu schaffen, damit eine Weiterfahrt mit der Linie 280 mit derselben Fahrkarte möglich ist.

M21 Weiterentwicklung des Störfallszenarios

Über den Inhalt des Störfallszenarios wird anlässlich der jüngsten Ereignisse in der nächsten VGC Versammlung beraten werden, um eine einheitliche Vorgehensweise bei einem Störfall zu vereinbaren.

M22 Optimierung der Prozesse zur Organisation des Schulverkehrs

Hierzu gibt es noch keine Ergebnisse.

M25 Einführung eines Qualitätsmangementsystems

Bei Beschwerden über die Fahrtleistung im ÖPNV wird eine schnelle Aufklärung des Sachverhaltes angestrebt und zielgerichtet eine Lösung gefunden. Bei Inbetriebnahme der Mobilitätszentrale wird die Qualität der Fahrtleistung transparenter, weil diese mit eigenem Personal betrieben wird. Von da an kann das Qualitätsmangementsystem noch effizienter gestaltet werden.

M26 Auswertung des Linienbündelungskonzeptes

Siehe Antwort 3

Maßnahmen nach Priorität 3:

M6 Reaktivierung der Bahnstrecken

Hier gibt es noch keine Ergebnisse.

M15 Vereinheitlichung der Fahrgastinformation

Nach Rücksprache mit den Verkehrsunternehmen werden neue Haltestellenschilder mit neuen Fahrplanaushängen aufgestellt. Hierbei soll es nur einen Fahrplan pro Haltestelle geben. Dieser soll über alle betreffenden Linien an der Haltestelle informieren. Die Verkehrsunternehmen werden das Konzept in Kürze dem Landkreis vorstellen.

M23 Monitoring von Beförderungs- und Wartezeiten

Die Beförderungs- und Wartezeiten werden stichprobenartig bei Kontrollen vor Ort überprüft. Eine Prüfung erfolgt auch bei neu einzurichtenden Linien sowie bei beantragten Fahrplanänderungen.

M24 Prüfung zur Koordination von gestaffelten Schulzeiten mit dem ÖPNV Angebot

Hier liegen noch keine Ergebnisse vor.

2.       Welche Liniengenehmigungen, die den Landkreis Cloppenburg berühren, laufen in den Jahren 2019 und 2020 an welchem Datum jeweils aus?

Linie 910 zum 31.05.2019 (zukünftiger Konzessionär steht bereits fest)

Linie 905 zum 31.05.2019 (zukünftiger Konzessionär steht noch nicht fest, da gegen den Konzessionsbescheid von der LNVG Klage eingereicht worden ist)

Linie 900A zum 31.05.2019 (die Verkehrsleistung wird zukünftig von der Linie 918 übernommen)

Linie 915 zum 30.06.2020

Linie 936 zum 31.10.2020

Linie 965 zum 31.12.2020

Linie 916 zum 31.07.2019 (die Verkehrsleistung wird im Frühjahr ausgeschrieben)

Linie 913 zum 31.07.2019 (die Verkehrsleistung wird im Frühjahr ausgeschrieben)

Linie 911 zum 31.07.2019 (die Verkehrsleistung wird im Frühjahr ausgeschrieben)

Linie 908 zum 31.07.2019 (die Verkehrsleistung wird im Frühjahr ausgeschrieben)

Linie 918 zum 31.07.2020

3.       Was ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Linienbündelungskonzeptes?

Die Beraterfirma befindet sich immer noch in der Feinkonzepterstellung.

4.       Welches Enddatum ist für anstehende neue Genehmigungen auslaufender Liniengenehmigungen, die den Landkreis Cloppenburg berühren, vorgesehen?

Die Enddaten der auslaufenden Genehmigungen hängen von den jeweiligen Linienbündeln ab, denen sie angehören. Die Enddaten können benannt werden, wenn das Linienbündelungskonzept vorliegt.