Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/19/159
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Stadt Friesoythe auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 10.500,00 EUR sowie 13.875,00 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)      75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 50.000,00 EUR pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 50.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

Die Stadt Friesoythe beantragt mit Schreiben vom 20.03.2019 und 21.01.2019 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Kleefeld, Ellerbrock“ und „Marktplatz Markhausen“.

 

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 14.000,00 EUR sowie auf 18.500,00 EUR.

 

Die Stadt Friesoythe erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 10.500,00 EUR (75 %) sowie 13.875,00 EUR.

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2019 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

I1.500034.525.001

I1.500043.525.001

I1.500050.525.001

I1.500062.525.001

I1.500080.525.001

I1.500084.525.018

I1.500084.525.019

 

Sachkonto: 781200

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Mittelabfluss