Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Dem Antrag der Stadt
Friesoythe auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 10.500,00 EUR
sowie 13.875,00 EUR für die Förderung von Haltestellen für den
straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2005
werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind,
jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des
Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.
Die Mittel werden zweckgebunden
für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in
die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu-
und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der
Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie
Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten;
Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr,
soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart
oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und
Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen)
zur Verfügung gestellt.
Mittel, die nicht in
Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land
zurückgezahlt werden.
Am 12.07.2005 wurde
vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von
Haltestellen des ÖPNV beschlossen.
Grundsätzlich
beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:
a)
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte
kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 50.000,00 EUR pro
Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.
b)
12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere
Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 50.000,00 EUR, sofern die
Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 %
bezuschusst wird.
In der heutigen
Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach
der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen
des straßengebundenen ÖPNV an.
Die Stadt Friesoythe beantragt mit Schreiben vom 20.03.2019 und
21.01.2019 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des
Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Kleefeld, Ellerbrock“ und
„Marktplatz Markhausen“.
Die Kosten belaufen
sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca.
14.000,00 EUR sowie auf 18.500,00 EUR.
Die Stadt Friesoythe
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 10.500,00 EUR (75 %) sowie 13.875,00 EUR.
Die Auszahlung der
Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2019 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.500034.525.001
I1.500043.525.001
I1.500050.525.001
I1.500062.525.001
I1.500080.525.001
I1.500084.525.018
I1.500084.525.019
Sachkonto: 781200
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Mittelabfluss