Betreff
Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 31.01.2019 - Pflege im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-SOZ/19/098
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Siehe Sachverhalt.


 

Bezug:

Vorlage: V-SOZ/19/096;

Sozialausschuss am 19.02.2019 (TOP 10) ,

Kreistag am 04.04.2019 (TOP 26)

 

 

Sachverhalt:

 

Die Gruppe GRÜNE/UWG hat mit Schreiben vom 31.01.2019 einen Antrag gem. § 56 NKomVG zur „Pflege im Landkreis Cloppenburg“ gestellt.

 

Nach kurzer Aussprache beschloss der Sozialausschuss am 19.02.19 einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 31.01.2019 zur Pflege im Landkreis Cloppenburg sowie den Vorschlag, einen Arbeitskreis zu diesem Thema zu bilden, zunächst bis zur nächsten Sozialausschusssitzung zurückzustellen und zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg folgte dieser Empfehlung mit Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 04.04.2019.

 

 

Zu den Themen des Antrages:

 

I. Aufwertung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg (SPN):

 

 

Vorinformation zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des SPN:


Im Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG werden als Aspekte einer guten Beratung flexible und zuverlässige Öffnungszeiten, zeitnahe Termine, Hausbesuche und Einbezug der Vereinbarung von Pflege und Beruf angemerkt. Weiterhin soll die Beratung barrierefrei, dezentral, kultursensibel, aktuell und ergebnisoffen sein.

Die Arbeitsweise des SPN orientiert sich an v.g. Merkmalen: Neben den festen, werktäglichen Bürozeiten morgens von 8:30 – 12:30 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14-18 Uhr werden morgens und nachmittags Termine zeitlich und örtlich flexibel angeboten. Neben Beratungen in der Dienststelle werden Beratungen im häuslichen Umfeld oder an neutralen Orten, wie Rathäusern, ermöglicht. Somit wird die Beratung bedarfsorientiert dezentral geleistet. Bei Beratungen außerhalb des häuslichen Umfelds wird auf die barrierefreie Erreichbarkeit des Ortes geachtet, die selbstverständlich in den Räumen des SPN gegeben ist. Im Übrigen besteht in dieser Hinsicht eine besondere Sensibilisierung im SPN, da „Barrierefreiheit“ ein permanentes Grundthema in den Beratungen des SPN ist.

Sofern aufgrund des begrenzten Zeitbudgets in der Pflegeberatung als freiwillige Aufgabe des Landkreises Termine nicht binnen 10 Werktagen angeboten werden können, wird den Klienten offeriert, den Kontakt an die für die zuständige Pflegekasse weiterzuleiten; die Pflegekassen haben diesbezüglich eine gesetzliche Beratungspflicht. Ein derartiger Verweis ist in der Praxis bisher allerdings die absolute Ausnahme.
Die Flexibilität in der Beratung ermöglicht zudem den Klienten, dass Pflege und Beruf vereinbart werden können.
Im Interesse eines maximalen Beratungserfolgs wird darauf geachtet, die Dienstleistungen neutral, fachlich vor dem Hintergrund aktueller gesetzlicher und fachlicher Standards und unter Berücksichtigung des soziokulturellen Hintergrundes der Klienten zu erbringen. Angesichts dessen sind Beratungen stets individuell und damit ergebnisoffen.

Der Betrieb eines SPN wird vom Land Niedersachsen mit jährlich 40.000 € gefördert. Grundlage ist die dafür bestehende Förderrichtlinie des Sozialministeriums. Zweck der Förderung ist es, einen leichten Zugang zu Serviceangeboten zu ermöglichen. Außerdem sollen Beratungs- und Hilfsangebots vor Ort für ältere Menschen koordiniert und transparent gestaltet werden, um ihre Lebensqualität zu verbessern, einen langen Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen zu erbringen. Durch die Vernetzung von Angeboten und die Bereitstellung von Informationen sollen die Potenziale älterer Menschen gestärkt und ihre Selbstständigkeit bewahrt und gefördert werden. Danach sind vom SPN unbeschadet der Aufgaben eines Pflegestützpunktes folgende Tätigkeiten zu erfüllen:

 

·         Neutrale Beratung und Information zu den spezialisierten Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort, im Bereich des Pflegestützpunkts auch zu vorpflegerischen und pflegerischen Angeboten,

·         Beratung über ehrenamtliche Angebote und Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements,

·         Informationen über Veranstaltungen und Aktivitäten für ältere Menschen,

·         Koordination der seniorenpolitischen und seniorenrelevanten Angebote in der kommunalen Gebietskörperschaft,

·         Koordination der Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure vor Ort einschließlich Aufbau eines lokalen Netzwerks und Durchführung eines jährlichen Workshops zur inhaltlichen Weiterent­wicklung der Beratungs- und Vernetzungsarbeit,

·         Öffentlichkeitsarbeit,

·         Auswahl, Vermittlung und Unterstützung von ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleitern (DUO),

·         Auswahl, Vermittlung und Unterstützung von ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberatern.

·         Eine Kooperation mit vor Ort bestehenden Strukturen, insbesondere mit Freiwilligenagenturen, Mehrgenerationenhäusern und Seniorenvertretungen, ist sicherzustellen.

 

Der Betrieb des Pflegestützpunktes wird ergänzend durch die Landesverbände der Pflegekassen mit jährlich ca. 30.500 € gefördert. Grundlage dafür ist die „Rahmenvereinbarung zur Verbesserung des Beratungsangebots für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen sowie über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Niedersachsen gem. § 92 c SGB XI (alt) in Verbindung mit der regionalen Vereinbarung für den Landkreis Cloppenburg vom 15.12.2014. Zielsetzung ist, die Beratung und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen zu verbessern. Über Pflegestützpunkte sollen die vorhandenen Angebote von Pflege- und Krankenkassen einerseits und des jeweiligen Landkreises andererseits im Sinne einer gesteigerten Transparenz miteinander vernetzt und ggf. ergänzt werden.
 Die regionale Vereinbarung weist dem Pflegestützpunkt insbesondere folgende Aufgaben zu:

 

·         Pflegebedürftige, Angehörige oder sonstige interessierte Personen umfassend und unabhängig zu möglichen Sozialleistungen, regionalen Hilfsangeboten und den dafür zuständigen Stellen zu beraten,

·         auf entsprechendes Ersuchen einer Rat suchenden Person oder aus eigener Erkenntnis im Zuge der Beratung Kontakte zu der jeweils zuständigen Kranken- /Pflegekasse herzustellen — bei Beratungsbedarf im Sinne des § 7 a SGB XI nach Möglichkeit mit dem zuständigen Pflegeberater der Pflegekasse,

·         die Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI bei Bedarf in den Räumen des Pflegestützpunktes zu ermöglichen,

·         eine Angebotslandkarte der in § 92 e Abs. 2 Nr. 2 SGB XI benannten pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu erstellen, fortzuschreiben und den Pflegekassen 1/4- jährlich zur Verfügung zu stellen,

·         auf Absprachen zur Koordination derjenigen Dienste hinzuwirken, die nach den Erfahrungen der Beteiligten eng zusammenarbeiten müssen, um eine umfassende, wirtschaftliche und nahtlose Unterstützung und Hilfe zugunsten von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.

 

Die tatsächlichen Kosten des Betriebs des SPN liegen bei ca. 160.000 €; mithin sind lediglich 70.500 € (44 %) durch Drittmittel gedeckt. Die nicht gedeckten Kosten werden aus dem Kreishaushalt als freiwillige Aufgabe übernommen.

 

 

 

Dies vorweggestellt, wird zu den Beschlussvorschlägen wie folgt Stellung genommen:

 

I.1

Aufwertung SPN durch verbesserte und öffentlichkeitswirksamere Information zu den Angeboten der Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.

 

Der SPN hält bereits schon jetzt eine Vielzahl von Informationen rund um das Thema Entlastungsleistungen auf der Internetseite vor (Höhe der Entlastungsleistung, Einsatzmöglichkeit, Dienstleister).

In der Pflegeberatung informieren die Pflegeberaterinnen über alle bestehenden Angebote, die im LK vorhanden sind. Standardisierte Handouts, die von den Pflegeberaterinnen erstellt wurden, werden den zu Beratenden ausgehändigt.

Ferner finden Beratungsgespräche für Interessierte zur Gründung von Betrieben statt, die Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) an den Markt bringen wollen.

 

Auf Vorträgen wird auf die Leistungen für pflegende Angehörige ausdrücklich hingewiesen. Im Jahr 2018 wurden folgende Vorträge gehalten, um die Informationen den EinwohnerInnen bekannt zu machen: Diese Aufzählung ist beispielhaft für ein Kalenderjahr.

-          12.01.2018, Selbsthilfegruppe Krankenhaus Cloppenburg

-          22.02.2018, AWO-Seniorengruppe, Friesoythe

-          19.03.2018, Seniorenleiter Bildungswerk Friesoythe

-          11.04.2018 ,Seniorengemeinschaft Markhausen

-          20.08.2018, Sehbehinderte Menschen Südkreis

-          28.08.2018, AK Sozialarbeiter für Geflüchtete

-          31.08.2018, Selbsthilfegruppe Parkinson Friesoythe

-          12.09.2018, Seniorengruppe Sevelten,

-          10.10.2018, Blindenverein Oldenburger Münsterland

-          15.12.2018, Gesundheitskonferenz LK CLP

Des Weiteren wurden hinsichtlich des Themas Vorträge bei unterschiedlichen Gremien gehalten, die mit Multiplikatoren besetzt sind, Kl. Pflegekonferenz, Ehrenamtliche des SPN, Amtsleitertagungen, etc. Aus der Übersicht ist zu erkennen, dass durchschnittlich mehr als ein Vortrag pro Monat gehalten wird, um die Informationen öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.

Wird durch eine Gruppierung Interesse an einem Vortrag bekundet, findet meistens die Bewerbung für diesen Vortrag u.a. über die Presse statt, um den Vortrag für weitere Interessierte zu öffnen. Zudem gibt es oftmals Nachberichte, in denen die Thematik vorgestellt wird.

Außerdem weist der SPN über Presseartikel auf die Thematik im Allgemeinen und im Speziellen hin. Beispielhaft ist eine Auflistung von Presseartikeln aus 2018 aufgeführt.

  • Januar 2018: Tagespflege
  • Februar 2018: Wohnberatung
  • März 2018: DUO
  • März 2018: Wohnberatung
  • Juni 2018: Notfallmappe
  • September 2018: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
  • September 2018: Wohnberatung und DUO
  • November 2018: Notfallmappe
  • Dezember 2018: Pflegeberatung

Anhand dieser Aufstellung ist ersichtlich, dass der SPN kontinuierlich in der Öffentlichkeit präsent ist.

Darüber hinaus führt der SPN Plakat- und Flyeraktionen durch: Jährlich werden aktualisierte Flyer und Plakate in allen markanten Orten (Kirchen, Arztpraxen, Apotheken, Beratungsstellen, Rathäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, etc.) verteilt. Damit hat jede/r BürgerIn die Möglichkeit, Zugang zum Leistungsangebot das SPN zu erhalten und Infos über Entlastungsleistungen einzuholen.
Neben dem SPN-Flyer hält der SPN spezielle Flyer zu den Angeboten von DUO, Notfallmappe und Wohnberatung zum Verteilen bereit; auch diese Angebote dienen der Entlastung pflegender Angehöriger.

Im August 2019 ist eine öffentliche (Groß-)Veranstaltung für Interessenten zur Initiierung von AZUAs (Angebote zur Unterstützung im Alltag) geplant. Nach dieser Veranstaltung ist zu reflektieren, ob und welche weiteren Schritte notwendig sein könnten, um mehr Entlastungsmöglichkeiten zu generieren und diese bekannter zu machen.
Für den SPN sind die Entlastungsmöglichkeiten ein wichtiges Thema. Daher wird bereits in einem großen Umfang Öffentlichkeitsarbeit betrieben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die für August 2019 geplante öffentliche Veranstaltung abgewartet wird. Der SPN soll im Anschluss ggfs. unter Einbeziehung von Kooperationspartnern prüfen, wie die Wahrnehmung der (Fach-)Öffentlichkeit auf das Themenfeld ist und bei Bedarf in seinen Bemühungen um die öffentliche Information nachsteuern.

 

 

 

I.2

Aufwertung SPN durch digitale und tagesaktuelle Erfassung freier Kapazitäten aller ambulanten und teilstationären pflegerischen Angebote und Auswertung von Versorgungsengpässen (Einrichtung eines Meldesystems).

 

Für den LK Osnabrück ist eine interaktive Karte bekannt, in der freie Kapazitäten der Kurzzeit- und Langzeitpflege gelistet sind (http://www.pflege-os.de/freie-pflegeplaetze-langzeit-karte).

Die Initiative zur Implementierung der Karte wurde beim SPN OS aufgegriffen, weil dort fast täglich Anfragen zu freien Platzkapazitäten eingingen und die MitarbeiterInnen keine adäquate Beantwortung leisten konnten. Bei einer Neuimplementierung eines solchen Meldesystems für den LK CLP sollten eben Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätzen auch freie Kapazitäten der ambulanten und teilstationären Pflege und der Entlastungsleistungen erfasst werden, denn auch dort bestehen mittlerweile teilweise Versorgungsengpässe.

Im LK Osnabrück wurden vor Umsetzung alle Anbieter von Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätzen angefragt, ob ein Interesse an einem solchen Meldesystem besteht. Aufgrund der überwiegend positiven Rückmeldungen wurde nach einem Kooperationspartner gesucht, welcher die Software für dieses Meldesystem zur Verfügung stellen konnte. Der LK OS hat sich dabei für die Unterstützung durch die Fachfirma Big 5 concepts aus OS entschieden. Nach Fertigstellung der digitalen Grundstrukturen sind alle interessierten Einrichtungen in die jeweilige Karte aufgenommen worden.  Es handelt sich dabei um derzeit 71 Einrichtungen. Nach anfänglichem Support der Fachfirma ist zwischenzeitlich eine Administration im SPN eingeführt worden, die die Anbietereinrichtungen aktualisiert.
Für die Aktualität der Eintragungen, z. B. freier Plätze/Angebote, ist allerdings die jeweilige Einrichtung selbst zuständig. Ein Zeitverzug liegt bei der Aktualität durch die Einrichtungen bei bis zu zwei Tagen.

 

Die Erfassung von neuen Einrichtungen durch den SPN dauert ca. 45 Minuten, inkl. Benachrichtigung der Einrichtung mit Zugangsdaten.

Die Anschaffungskosten für das Programm lagen bei 6.000 – 7.000 EUR plus eines Wartungsvertrages für 120 EUR monatlich. Bis die interaktive Karte genutzt werden konnte, wurden vom SPN Osnabrück 40 – 50 Stunden investiert.

Um die Karte nutzen zu können, wurden alle interessierten Einrichtungen durch den SPN OS geschult. Die Schulung umfasste 2 Std. Im LK OS wurden 2 Schulungstermine angeboten, was aber offenbar nicht ausreichend war.

Fast täglich gehen beim hiesigen SPN Anfragen zu freien Pflegeplätzen ein. Eine Erfassung freier Plätze über ein Meldesystem wäre eine Unterstützung der BürgerInnen im Landkreis Cloppenburg und der Mitarbeiterinnen des SPN auf der Suche nach einer pflegerischen Versorgung.

Laut Aussage des SPN OS hat die Karte in jedem Fall einen Informationsnährwert. Bei Anfragen nach freien Plätzen können die MitarbeiterInnen auf das Portal verweisen bzw. es werden die Anfragen nicht mehr an den SPN gerichtet, da Interessierte direkt auf der Karte nachsehen können

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass - soweit ein weit überwiegender Teil der jeweiligen Dienstleister Bereitschaft zeigt, in der Karte geführt zu werden und diese laufend zu aktualisieren, - die Verwaltung beauftragt wird, die Organisation einer interaktiven Karte weiterzuverfolgen.

 

 

 

I.3

Aufwertung SPN durch mehr Kooperation mit Bildungseinrichtungen (z.B. VHS, Bildungswerk), um z.B. Kurse für Wiedereinsteiger*innen in den Pflegeberuf anzubieten.

 

Es bestehen enge Kooperationen mit den beiden großen regionalen Bildungsträgern, dem Bildungswerk und der VHS. Die Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von DUO werden über das Bildungswerk organisiert. Der SPN war von 2015 bis zum Januar dieses Jahres im Bildungswerk untergebracht, wodurch sich ein enger Kontakt zu der Einrichtung und mit den MitarbeiterInnen des Bildungswerkes entwickelt hat.

Weiterhin werden die Mitarbeiterinnen des SPN von beiden Bildungsträgern angefragt, um bei Bedarf bei deren Kursangeboten zu unterstützen.

Eine weitere intensive Kooperation besteht zwischen der Kontaktstelle für Selbsthilfe der VHS und dem SPN. Über die Kontaktstelle werden Vorträge vermittelt und es erfolgt ein intensiver Austausch bzgl. des Bedarfs und der Initiierung von Selbsthilfegruppen.

Die Kooperation mit den Bildungsträgern bezieht sich auch auf deren Außenstellen. Durch den häufigen Kontakt hat sich ein unkomplizierter Austausch ergeben, so dass bei evtl. Bedarfen beiderseits jederzeit eine kurzfristige Kooperation umsetzbar ist.

Der Verein Perspektive Pflege beschäftigt sich mit der Gewinnung von Fachkräften im Gesundheitswesen, u.a. gehört auch die Gewinnung von WiedereinsteigerIinnen dazu.

Die VHS bietet zurzeit keine Kurse an, diese sind aber in Planung.

Das Bildungswerk hat im Frühjahr 2019 folgende zwei Kurse für WiedereinsteigerInnen angeboten: Helfer/in in der Altenpflege mit insgesamt 150 Stunden und Pflegeassistent/in in der Altenpflege mit Betreuungsassistent/in nach §43b,53c SGB XI mit insgesamt 160 Stunden. Diese Kurse sind für den Herbst nochmals geplant.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die Notwendigkeit einer weiter vertiefenden Kooperation aktuell nicht ersichtlich ist. Die Aufgabe, für mehr WiedereinsteigerInnen in den Pflegeberuf Sorge zu tragen, ist darüber hinaus für den SPN nach o.g. Katalog nicht vorgesehen. Diese Aufgabe ist dem Grunde nach beim Verein Perspektive Pflege e.V. angelegt.

 

 

 

I.4

Aufwertung SPN durch mehr Kooperation zu Netzwerken (z.B. Integrationslotsen, Behindertenbeiräte), um vermehrt die Wünsche aus Nutzer*innenperspektive wahrzunehmen.

 

Die Kräfte des SPN halten jährlich eine Vielzahl von Vorträgen vor verschiedensten Gruppen und sind über zahlreiche Arbeitsgemeinschaften in einem Netzwerkgeflecht verbunden. U.a. hat sich der SPN auch bei den Integrationslosten, bei dem Kreisbeirat für Menschen mit Behinderung, dem Blindenverband oder auch bei der Koordinatorin der Arbeitskreise Selbsthilfe vorgestellt. Sorgen, Nöte und Bedürfnisse der verschiedenen gesellschaftlichen Kreise in Bezug auf Unterstützung, Begleitung und Pflege sind den Kräften des SPN hinlänglich bekannt.

Durch Beratungen, insbesondere durch Hausbesuche, ist im direkten Austausch die Wahrnehmung aus Perspektive der NutzerInnen sichergestellt. Aktuelle und neue Themenbereiche werden über die Kräfte des SPN aufgenommen und im Team die Auseinandersetzung und weitere Vorgehensweise diskutiert.

Netzwerke bestehen, sowohl regional wie auch überregional, mit

-       allen 13 Mitgliedskommunen

-       ambulanten Pflegediensten

-       Amtsgericht

-       Apotheken

-       Behindertenbeauftragten der Kommunen

-       Behindertenbeirat des LK CLP

-       Beratungsinstitutionen wie: Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Cloppenburg, Beratungs- und Betreuungsbüro Grever

-       Betreuungsverein

-       Betreuungsstelle

-       Anbietern von Betreuungs- und Entlastungsleistungen

-       Bildungswerk und VHS (inkl. aller Außenstellen)

-       den Stellen des Caritas-Sozialwerkes

-       Caritasverein Altenoythe

-       Ehrenamtsagentur

-       Gesprächskreise

-       Ärzte (allgemein und Fach-)

-       ambulante und stationäre Hospize

-       Integrationsbeauftragte der Kommunen

-       Integrationslotsen

-       Jobcenter

-       Kirchengemeinden

-       Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO)

-       Kompetenzzentrum Garrel

-       Krankenhäuser

-       Krankenkassen / Pflegekassen

-       teil- und stationäre Einrichtungen der Altenpflege

-       Mehrgenerationenhaus

-       Perspektive Pflege

-       Pflegeberatung

-       Psychiatrische Pflege (ambulant und stationär)

-       Rehabilitationseinrichtungen

-       Sanitätshäuser

-       Freiwilligenakademie Niedersachsen

-       ambulante Kinderpflegedienste

-       Selbsthilfegruppen

-       Seniorenbeauftragter der Gemeinde Garrel

-       den 3 Seniorenbeiräten

-       Seniorenservicebüro Essen

-       Seniorengruppen

-       Uni Vechta

-       Vereinen

-       Wohngemeinschaften

-       SPN der Nachbarlandkreisen

-       Gesundheitsamt

-       Klick Klack

-       Demografiebeauftragte

-       Gesundheitskonferenz

-       Niedersachsenbüro Neues Wohnen

-       Haus der Senioren

-       Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen (LVG&AFS)

-       FORUM: Gemeinschaftliches Wohnen e.V.

-       Sozialpsychiatrischer Dienst LK CLP

-       Malteser

-       DRK

-       Diakonie

-       Die Johanniter

-       Karl-Jaspers-Klinik

-       Betreutes Wohnen

-       Gemeindecaritas

Außerdem ist der SPN durch folgende Arbeitskreise in Netzwerke eingebunden:

-        Kleine Pflegekonferenz

-        Pflegeberater Treffen mit PK-Beratern

-        AG Öffentlichkeitsarbeit

-        AK Demographischen Wandel

-        AG Überleitung

-        Gesundheitsregion

-        Netzwerktreffen SSP regional

-        Netzwerktreffen PSP regional

-        Kleines Netzwerk SSP

-        Netzwerktreffen SPN Hannover

-        Wohnen im Alter

-        Soziale Meile

-        Kooperation Seniorenbeirat

-        junge Pflege in der Region Nord/SPN regional

-         Alter und Gesund im Alter

Der SPN hat sich als Netzwerkknotenpunkt etabliert, so dass bei senioren- oder pflegespezifischen Fragen der Kontakt zum SPN gesucht wird.

Netzwerke als Ort struktureller und informeller Zusammenarbeit werden nach Bedarf gegründet oder geschlossen. Sofern Themenstellungen des SPN berührt werden, hat der SPN stets ein Interesse an einer Mitwirkung, um Wünsche, Begehren oder Ideen Dritter wahrzunehmen und ggfs. bei weiteren Aufgabenausrichtungen zu berücksichtigen. 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass der SPN wie bisher seine Netzwerkarbeit in bewährter Manier fortsetzt.

 

 

 

I.5

Aufwertung SPN durch Bereitstellung von Infomaterial in einfacher Sprache und in anderen Sprachen.

 

Alle Printmedien sowie der Internetauftritt des SPN werden regelmäßig u.a. auf Verständlichkeit geprüft und ggfs. optimiert. Ansicht und Schriftgröße sind ist auf der Internetseite anpassbar.
Eine weitergehende Übersetzung des Infomaterials in ,“Einfache Sprache“ ist möglich. Spezielle Dienstleister bieten einen Übersetzungsservice an. Die Transferkosten für einen Flyer betragen ca. 150 EUR/brutto.

Ebenfalls ist die Übersetzung der Infos in Fremdsprachen möglich. Aufgrund der Struktur der Zuzügler mit ausländischen Wurzeln kommen folgende Sprachen in Betracht: arabisch, englisch, persisch, polnisch, rumänisch und russisch. Dienstleister für Übersetzungen in eine Fremdsprache übernehmen den Service für ca. 100 EUR/brutto je Flyer.

Neben dem Aufwand und den Kosten für die Übersetzungen kommen Druckkosten der Flyer (0,16 EUR/Stück) sowie der Aufwand für die Verteilung hinzu. Als Verteilerstellen kommen u.a. in Betracht: Caritas-Verein, Integrationslotsen, Ausländerbehörde, Sozialämter der Mitgliedskommunen.

Allerdings ist zu beachten, dass Flyer regelmäßig eine Anpassung erfahren und dementsprechend auch die Übersetzungen anzupassen wären. Darüber hinaus müsste bei nicht deutsch sprechenden Interessierten überlegt werden, ggfs. einen Dolmetscher für Beratungen in den v. g. Sprachen hinzuzuziehen.
Bislang hat es weder von Fachverbänden oder Interessenvertretungen den Wunsch gegeben, die Info-Flyer des SPN in einfacher Sprache oder in anderen Sprachen zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Gleichwohl führen die Kräfte des SPN Beratungsleistungen für alle Interessierten durch, unabhängig davon, welche Sprachkompetenz vorhanden ist. Bei Bedarf werden u.a. Angehörige oder Interessenverbände eingebunden. Ganz überwiegend wird ein Kontakt über die lokalen Sozialämter geknüpft. Beratungseinsätze mit fremdsprachigen Personen oder mit Personen mit Bezug „Einfache Sprache“ sind jedoch die große Ausnahme.

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird  – unter Berücksichtigung der engen Personalkapazitäten im SPN sowie eines übersichtlichen Folgeaufwands - den Hauptflyer des SPN in „Einfache Sprache“ und englisch als internationale Sprache zur Verfügung zu stellen, um einer noch größeren Zahl an Menschen im Landkreis Cloppenburg hierüber einen Zugang zum Serviceangebot des SPN zu ermöglichen.
Ergänzend sollen die Integrationslotsen angesprochen werden, ob Möglichkeiten bestehen, die Beratungsbegleitung bei fremdsprachigen Pflegebetroffenen zu unterstützen.



 

I.6

Aufwertung SPN durch Dezentralisierung der Beratung z.B. durch mobile Beratung an Orten, wo sich ältere Menschen treffen (zugehende Beratung in Seniorentreffs, Kirchengemeinden etc.).

 

Die Geschäftsstelle des SPN mit Beratungsstelle befindet sich in der Kreisstadt Cloppenburg. Ab September 2016 hat der SPN über ein ½ Jahr stundenweise Beratungen im Südkreis in der Gemeinde Essen und im Nordkreis in der Gemeinde Saterland angeboten. Die Rüstzeiten für Fahrt und Ausrüstung standen in keinem Verhältnis zur Nachfrage vor Ort, so dass das Angebot rückgängig gemacht worden war. Der SPN betreibt einen erheblichen Aufwand für Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presseartikel, Vorträge, Internetseite) und geht davon aus, auch vor dem positiven Einfluss von „Mundpropaganda“, über zugehende Besuche effektiver für die Einwohnerschaft des Landkreises zu wirken.

Viele Personen aus der älteren Generation empfinden es zudem als Makel, sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Sie nehmen aus Angst, dabei gesehen zu werden, eine öffentliche Beratung im eigenen Ort ungern in Anspruch.

Der SPN bietet immer wieder kreisweit kostenlose Infoveranstaltungen an. Diese Veranstaltungen sind für alle BürgerInnen zugänglich. Im Nachgang zu den Vorträgen kommen sehr oft Teilnehmende auf die SPN Mitarbeiterinnen zu und wünschen einen weiteren persönlichen Kontakt, da sie aus Schamgefühl im Kreise der Zuhörer nicht ihre Situation darstellen mögen.

Eine zugehende Beratung, z.B. in Seniorentreffs, wird die älteren Menschen nicht erreichen, da sie aus einem bestimmten Anlass (Seniorentreff) dort zusammenkommen und für weitere Angebote begrenzt offen sind. Bei Vorträgen, gerade vor Seniorengruppen, spiegelt sich dieses Verhalten immer wieder. Der Ablauf: hl. Messe, gemeinsames Kaffeetrinken und ein Programmpunkt sind festgeschrieben. Danach wollen die Senioren nach Hause.

Schwerpunkt der Beratungen des SPN liegt in der aufsuchenden Beratung. Oftmals finden die Beratungen im häuslichen Bereich statt. Der SPN bietet aber auch die Möglichkeit, die aufsuchende Beratung an neutralen Orten (Rathaus etc.) durchzuführen. Die Wartezeit auf einen Beratungstermin z.B. in häuslicher Umgebung beträgt max. 10 Tage. In der Regel kann die Beratung in kürzerem Zeitabstand angeboten werden.

Nach Auffassung der Verwaltung ist das derzeitige Angebot des SPN ausreichend, um ein unkomplizierte zeitnahe Beratung zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Dezentralisierung der Beratung durch den SPN über das bestehende Angebot hinaus nicht auszuweiten.

 

 

I.7

Aufwertung SPN durch Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Rückgewinnung ausgebildeter Pflegefachkräfte und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen.

 

Die Aufgabe ist für den SPN nach o.g. Katalog nicht vorgesehen. Bis heute sind dazu keine Anfragen an den SPN gerichtet worden.

Siehe hierzu auch unter Zif. I.3. Der Verein „Perspektive Pflege“ ist Ansprechpartner für diese Thematik. Eine Kooperation des SPN mit dem Verein besteht, so dass auch hier gemeinsame Aktivitäten abgesprochen und verfolgt werden können. Dies wird künftig umso einfacher gelingen, als dass die neue Projektleitung des Vereins ein Büro im Trakt des SPN erhält. Zurzeit gibt es über den Verein Perspektive Pflege keine direkte Fördermöglichkeit. Allerdings bestehen z.B. folgende Förderprogramme für die Rückgewinnung von Pflegefachkräften, die teilweise von verschiedenen Bildungsträgern genutzt werden:

-       Berufsrückkehrerinnen ohne Leistungsbezug und ohne eigenes Einkommen sowie geringfügig Beschäftigte können eine Förderung in Höhe von 50 % der Kursgebühren bis zu 400 € über die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft beantragen. In 2018 wurden 31 Anträge auf Förderung einer Fortbildung im Bereich Pflege bezahlt, in 2019 wurden bereits 22 Anträge auf Förderung einer Qualifizierung im pflegerischen Bereich von 41 gestellten Anträgen gezahlt.

-       Bei Bezug von Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II besteht Anspruch auf Bildungsgutschein bei der Arbeitsagentur. Diese wird für zertifizierte Maßnahmen i.d.R. auch gewährt.

-       Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte können eine Bildungsprämie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mehr als 15 h sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die Fortbildungskosten unter 1.000€ liegen sowie eine maximale Höhe des zu versteuernden Einkommens nicht überschritten wird. Gefördert werden 50% der Kursgebühren bis zu 500 €.

-       Für Geringfügig qualifizierte und ältere Beschäftigte bestände noch die Möglichkeit der 100% Förderung über die Maßnahme WeGebAU der Agentur für Arbeit:

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, beim SPN die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Rückgewinnung ausgebildeter Pflegefachkräfte und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen abzulehnen, da mit dem Verein „Perspektive Pflege“ für diesen Themenbereich bereits eine Anlaufstelle vorhanden ist, die vom Landkreis gefördert wird.

 

 

 

I.8

Aufwertung SPN durch Bearbeitung und Bewilligung von Fördergeldern.

 

Die Aufgabe ist dem Grunde nach für den SPN nach o.g. Katalog nicht vorgesehen. Der SPN bearbeitet lediglich die Förderanträge zur Einwerbung von Drittmitteln für den eigenen Betrieb und verfügt derzeit über keine darüber hinausgehenden Personalreserven.

Jedoch informiert der SPN in Beratungsgesprächen bereits heute Interessierte über die Möglichkeit der nachfolgenden Förderprogramme:

Ø  Angebote zur Unterstützung im Alltag (Angebote zur Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen)

Ø  Wohnen und Pflege im Alter (Förderung zum Umbau von Bestandsimmobilien im Haus oder in der Wohnung oder zur Gründung von Wohngemeinschaften)

Ø  altersgerechtes Haus (Förderung zum Umbau in der Bestandimmobilie unter den Aspekten Barrierefreiheit, Energie oder Einbruch)

Ø  Sozialgenossenschaften (bieten auf unterschiedliche Art und Weise die Möglichkeit, sich auf einer solidarischen Basis gegenseitig zu unterstützen)

Ø  Freiwilligenagenturen (Förderung zur Einrichtung und Finanzierung zur Gründung)

In Vorträgen wird ebenfalls auf die Fördermöglichkeiten hingewiesen und beispielsweise auf HVB-Tagungen werden die Bürgermeister über verschiedenste Fördermöglichkeiten informiert.

Bei Stiftungen sind die Förderbedingungen oft sehr detailliert formuliert und auf individuelle Förderung begrenzt, so dass auf diese Fördergelder in den Einzelfallberatungen hingewiesen wird.

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, den Antrag auf Aufwertung des SPN durch Bearbeitung und Bewilligung von Fördergeldern abzulehnen.

 

Soweit (neue) Förderprogramme im Landkreis Cloppenburg aus dem Themenkreis Pflege aufgelegt werden sollten, soll die Abwicklung der verwaltungsmäßigen Durchführung aus Gründen der Effektivität bei Verwaltungsfachkräften angesiedelt werden. Dafür ist der SPN wegen seiner Aufgaben im Bereich Soziales und Pflege weniger geeignet. Eine inhaltliche Abstimmung der bearbeitenden Stelle mit dem SPN wird dadurch nicht ausgeschlossen.

 

 

 

I.9

Aufwertung SPN durch Schaffung von Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches von in der Pflege arbeitenden und betroffenen Menschen.

 

Es sind zwei Gruppen von in der Pflege arbeitenden Menschen zu unterscheiden: Zum einen gibt es die pflegenden Angehörigen in der privaten häuslichen Pflege. Zum anderen sind die PflegemitarbeiterInnen in den Einrichtungen zu nennen, die in der Regel über die Einrichtungen und deren Dachverbände organisiert sind; für die beruflichen Pflegekräfte scheint eine Anbindung an den SPN wegen eigener Strukturen nicht von Nöten. Zudem sollte bezüglich der professionellen Kräfte abgewartet werden, in welcher Weise Impulse von der neu implementierten Pflegekammer als Standesvertretung der Pflegekräfte gesetzt werden.

Für pflegende Angehörige gibt es diverse Selbsthilfegruppen und andere Gesprächskreise, z.B. in den Krankenhäusern und bei einigen stat. Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten, die für alle pflegenden Angehörigen offen sind. Des Weiteren bestehen spezialisierte Gesprächsreise wie für pflegende Angehörige von Demenzerkrankten.

In Lastrup ruht zurzeit der Gesprächskreis für pflegende Angehörige, weil sich nicht genügend Interessierte finden. Der SPN ist bei Initiierung von Austauschmöglichkeiten ansprechbar.

Die Bewohner in Pflegeeinrichtungen haben eine eigene Vertretung. Zu ihrem  Aufgabenbereich gehört auch, den Austausch unter den Bewohnern zu fördern.

Für die Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, gibt es die Möglichkeit, beispielsweise an folgenden Gesprächskreisen teilzunehmen:

Adipositas

Clusterkopfschmerz-

Diabetes

Epilepsie

Fibromyalgie

Herz

Kehlkopfoperierte

Krebs

Lungenkranke

Multiple Sklerose 

Muskelerkrankungen

Nierenkranke

Parkinson

Rheumaliga

Schlafapnoe

Schmerzpatienten

Stoma

Suchtselbsthilfe

Tinnitus

Umweltkranke

Zöliakie

Blindheit/Sehbehinderung
Blickpunkt Auge.

Interessengemeinschaft Behinderter

Menschen mit und ohne Handicap

Stammtisch für Menschen mit und ohne Handicap

Rückengeschädigte

Ängste/ Depressionen

Psychisch Kranke

Alzheimer Café

Alzheimer Gesellschaft
Demenz 

Gesprächskreis für trauernde Angehörige 

Die Erfahrung aus den Beratungen des SPN zeigt bei den Pflegebedürftigen in erster Linie den Wunsch nach Kontakt und Gesellschaft, als nach Erfahrungsaustausch bzgl. der Pflegesituation.

Im Übrigen ist die Aufgabe für den SPN nach o.g. Katalog nicht vorgesehen.

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass der SPN weitere Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches unterstützt, sofern sich der Bedarf konkret abzeichnet.

 

 

 

I.10

Aufwertung des SPN durch Aufstockung des Personals des Stützpunktes.

Hierbei handelt es sich insbesondere um eine politische Entscheidung, abhängig von der Zuweisung weiterer Aufgaben an den SPN, die über den bisherigen Aufgabenkatalog hinausgehen. Entsprechende Überlegungen sollten aufgrund dessen erst zum Abschluss der politischen Entscheidungsprozesse erörtert werden.

 

Sollte den Beschlussempfehlungen der Verwaltung gefolgt werden, so wäre hierfür noch kein zusätzliches Personal erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

./.

 

 

 

II. Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur:

 

Allgemeine Vorinformation zur Daseinsvorsorge bezüglich der pflegerischen Infrastruktur und Netzwerkarbeit:

Gem. § 1 SGB XII ist es Aufgabe der Sozialhilfe, allen Menschen eine menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen. Unbeschadet der Leistungen aus anderen Sozialversicherungen, hier insbesondere der Pflegeversicherung, soll der dafür erforderliche Bedarf gem. § 13 SGB XII ambulant, teilstationär oder vollstationär erbracht werden. Dem Grundsatz nach genießen ambulante Leistungen Vorrang vor (teil-)stationären Leistungen. Nach § 75 SGB XII soll der Sozialhilfeträger keine eigenen Einrichtungen schaffen, um die Aufgabe zu erfüllen, wenn Einrichtungen von anderen Trägern vorhanden sind, ausgebaut oder geschaffen werden können.
Die Vorgaben finden in Niedersachsen ihre Ausgestaltung im Nds. Pflegegesetz (NPflegeG). § 1 NPflegeG formuliert als Gesetzesziel, eine leistungsfähige, wirtschaftliche und räumlich gegliederte pflegerische Infrastruktur zu gewährleisten. § 5 NPflegeG sieht die Aufgabenzuweisung auf die Landkreise und kreisfreien Städte vor. Als Instrumente für die Sicherstellung dieser Aufgaben dienen der örtliche Pflegebericht (§ 3 NPflegeG) sowie die örtlichen Pflegekonferenzen (§ 4 NPflegeG).

 

 

II.1

Die pflegerische Infrastruktur soll verbessert werden durch ein Angebot präventiver Hausbesuche für Personen ab 70 Jahren, um sie über Verbesserungen zum barrierefreien Wohnen, Prävention von Primär- und Sekundärerkrankungen sowie ggf. über Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung zu beraten.

 

Das Nds. Landesamt für Statistik weist für den Landkreis Cloppenburg zum 31.12.2017 1.182 Einwohner allein im Alter von 70 Jahren aus. Es wird die Zahl der 70-jährigen eines Jahrgangs bis zum Erreichen der Babyboomer-Generation sukzessive stark zunehmen.
Neben der Durchführung der Beratung in der vorgesehenen Art und Weise kommen als Aufwand vorbereitende Tätigkeiten wie Anschreiben und Zeitplanung, Nachbereitung und An- wie Abfahrt sowie allgemeine Rüstzeigen für Fortbildungen etc. hinzu. Nach Erfahrungswerten aus dem Pflegestützpunkt wäre bei einer vollständigen Beratung auf Grundlage der derzeitigen Bewohnerzahlen der 70-jährigen mit einem zusätzlichen Personalaufwand zur Größe von ca. 1,6 Vollzeitkräften nur für diese Altersgruppe zu rechnen.

Die Kräfte des SPN beraten auf Anfrage in den o.g. Bereichen. Der SPN ist sehr vernetzt tätig und betreibt intensive Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen, Presseartikeln usw.; außerdem werden derzeit sechs ehrenamtliche Wohnraumberater über den SPN kreisweit eingesetzt, die zu dieser speziellen Thematik informieren. Ebenfalls sind die kreisweit nahezu 60 ehrenamtlichen Seniorenbegleiter Multiplikatoren für die Aufgaben des SPN. Über die dreijährige Präsenz des SPN am Markt ist bei der Zielgruppe ein großes Bewusstsein für die Dienstleistungen des SPN geschaffen worden. Daher nimmt auch bereits die Mund-zu-Mund-Werbung einen hohen Stellenwert ein.
Im Ergebnis finden die Einwohner bedarfsorientiert den Weg zum SPN und damit zu den Dienstleistungen des Stützpunktes. Eine vorherige Befassung mit den benannten Themenstellungen ist nur von einem geringen Teil der Bevölkerung gewünscht, der sich dann bei den zahlreichen Veranstaltungen/Vorträgen und selbstverständlich bei persönlichen, abgestimmten Beratungsterminen kundig machen kann.
Präventive Belange werden u.a. auch seitens der Hausärzte thematisiert.
Der Pflegestützpunkt übt bereits jetzt eine Lotsenfunktion für alle Menschen aus, die mit den Themen Altern und Pflegebedarf in Berührung kommen und hierzu Informationen wünschen.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, kein Angebot präventiver Hausbesuche für Personen ab 70 Jahren vorzuhalten, um sie über Verbesserungen zum barrierefreien Wohnen, Prävention von Primär- und Sekundärerkrankungen sowie ggf. über Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung zu beraten.

 

 

 

II.2

Die pflegerische Infrastruktur soll verbessert werden durch ein Programm zur finanziellen Förderung der Schaffung von Angeboten in der Pflege, an denen im Landkreis ein Mangel besteht (etwa ambulante Pflegedienste, psychiatrische Pflegedienste, Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeplätzen). Dabei ist seitens des Kreistages jedes Jahr auf Vorschlag der Verwaltung zu definieren, welche Angebote eine Förderung erhalten können. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Förderprogramm zu erarbeiten.

 

Derzeit ist eine Vielzahl an Förderprogrammen am Markt. Eine sehr gute Übersicht bietet das Bündnis Innovation in der Daseinsvorsorge (Link: http://www.weser-ems.eu/wissensregion/de/innovation-in-der-daseinsvorsorge/download/). Darüber hinaus stehen weitere Förderprogramme zur Verfügung, mittels derer die pflegerische Infrastruktur verbessert werden könnte: 

·         Landesförderung der Investitionskosten für ambulante Pflegedienste, Angebot der teilstationären Tages- oder Nachtpflege sowie der solitären Kurzzeitpflege nach dem Nds. Pflegegesetz (Förderung oft bis zur vollständigen Höhe der investiven Kosten)

·         Kreisförderung produktiver Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Richtlinie des LK CLP – z.B. Existenzgründerzuschuss)

 

U.a. aufgrund der großen Vernetzung des Sozialamtes am Markt mit allen Bereichen der Pflege finden potentielle Investoren und Betreiber den Weg zum Fachamt, um sich einen Überblick über Bedarfslagen, bauliche oder personelle Anforderungen zu verschaffen. Dabei besteht seitens des Sozialamtes die Möglichkeit, auf die vielfältigen Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.

Die Ausweitung der Förderkulisse ist eine politische Entscheidung. Angesichts der Breite an Förderungen ist fraglich, ob eine Ausweitung auf Kreisebene auch unter Hinweis auf die KMU-Richtlinie gewünscht wird. Eine Grenze findet die Fördermöglichkeit in den Vorgaben des EU-Beihilferechts. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Antragsteller vorher in Insolvenz war, kein Mindestlohn gezahlt wird oder Arbeitsschutzpflichten verletzt werden. Ebenso werden dort Vorgaben zum maximalen Förderanteil gemacht.
 
Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Kreisverwaltung aufzufordern, mit Blick auf die bereits umfangreiche Förderkulisse zu beobachten, ob eine Ausweitung öffentlicher kommunaler Förderung geboten ist. Sollte dies der Fall sein, bringt sie dies – im Kontext mit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung - in die politische Beratung ein. 

 

 

 

II.3

Die pflegerische Infrastruktur soll verbessert werden durch Werbung für Senioren-Wohngemeinschaften.

Hierbei dürfte es sich einen Eingriff in den freien Wettbewerb durch Bevorteilung einer Wohnmöglichkeit handeln. Der SPN strebt an, in 2020 eine breit angelegte Informationsreihe über alternative Wohnformen im Alter durchzuführen.

In Vorträgen wird bereits jetzt neutral auch auf das Angebot der Wohngemeinschaften im Landkreis Cloppenburg hingewiesen. Grundsätzlich wird seitens der Kreisverwaltung ein plurales Angebot unterstützt, wenn z. B. alternative Wohnformen im Landkreis Cloppenburg (weiter-)entwickelt werden sollen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass von einer gezielten Werbung speziell für Senioren-Wohngemeinschaften durch den Landkreis Cloppenburg abgesehen wird und weiterhin eine objektive Information über alternative Wohnformen erfolgt. 

 

 

 

II.4

Die pflegerische Infrastruktur soll verbessert werden durch ein Programm zur finanziellen Förderung von Projekten von Bildungsträgern, Initiativen oder Vereinen, die Angebote zur Bewegung im Alter machen zur Prävention von Pflegebedürftigkeit und zur Sturzprophylaxe.

 

Der Sportverbund OM verfolgt zzt. in Kooperation mit der AOK und den SPN der beiden Landkreise Vechta und Cloppenburg die Kampagne „Fit und gesund älter werden“ mit Budgetausstattung durch die AOK. Die Fördersumme beträgt 20.000 € für 2 Jahre für die Kommunen Cappeln und Emstek im LK CLP und für weitere 2 Kommunen im LK Vechta. Mit der Fördersumme werden unterschiedlichste Projekte unterstützt.

In den Sportvereinen mangelt es an Übungsleitern für solche Angebote. Die finanziellen Rahmenbedingungen in den Sportvereinen sind vorhanden, können aber aufgrund von fehlenden Interessierten für die Schulung als Übungsleiter oft nicht genutzt werden.

Weitere Initiativen, wie die Beverbrucher Begegnung, das Haus der Senioren in CLP oder der Sportverein Friesoythe, bieten solche Angebote an. In vielen stationären Einrichtungen werden ebenfalls Bewegungsangebote vorgehalten, die für alle Interessierten offen zugänglich sind. Die Rehavereine und Rheumaligen sind auch sehr aktiv in dem Bereich.

Von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es das „AlltagsTrainingsProgramm“ mit einer qualifizierten Übungsleiterin für den LK CLP. Dieses Programm umfasst Übungen, die von Senioren in den Alltag eingebaut werden können und somit zur Prävention von Pflegebedürftigkeit beiträgt.

Das Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft hat in Kooperation mit dem Bundesamt für Gesundheit eine Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung aufgelegt. Die Initiative umfasst ein Schulungsprogramm und eine Mit-Mach-Box, auch für ältere und/oder pflegebedürftige Personen. Ziel ist es, Menschen eine gesunde Lebensführung zu ermöglichen und eigenverantwortliches Handeln zu stärken. Angebote zur Ernährungs- und Bewegungsbildung orientieren sich an den Bedürfnissen und Lebenswelten der jeweiligen Zielgruppe. Durch die Verankerung von Ernährungs- und praktischen Bewegungsbausteinen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erziehungs-, Gesundheits-, Pflege- und sozialen Berufen sowie im ehrenamtlichen Bereich werden Mittlerpersonen qualifiziert; Zertifikate helfen, Experten und Anbieter zu erkennen. Dieses Angebot ist noch nicht im LK CLP vorhanden.

Die AOK  bietet ein kostenloses Projekt „Aktiv, sicher und mobil – Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ an. Dafür ist für den LK CLP ab 25.03.2019 bei der AOK eine Mitarbeiterin zuständig. Nach deren Einarbeitung wird sie das Projekt im 2. Halbjahr umsetzten.

Alle genannten Programme können in Kooperation mit dem SPN von Vereinen und Institutionen umgesetzt werden. Somit ist bereits ein Angebot an Möglichkeiten vorhanden, was allerdings eine Ausweitung nicht ausschließt.



Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass angesichts einer momentan breiten Förderkulisse von einem kreiseigenen Programm zur finanziellen Förderung von Projekten von Bildungsträgern, Initiativen oder Vereinen, die Angebote zur Bewegung im Alter, zur Prävention von Pflegebedürftigkeit und zur Sturzprophylaxe machen, abgesehen wird.

 

 

 

II.5

Die pflegerische Infrastruktur soll verbessert werden durch Anregung und Förderung von Seniorenbeiräten in den Gemeinden.

 

Das Thema ist auf Gemeindeebene zu verfolgen. Der SPN hat entsprechende Initiativen bei den Hauptverwaltungsbeamten beworben.
Die bestehenden gemeindlichen Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragten kommen 2019 unter Federführung des SPN zur Tagung mit den Schwerpunkten Erfahrungsaustausch und gemeinsame Projekte zusammen. Im Folgenden wird jährlich ein Austauchtreffen mit den Seniorenbeiräten und -vertretern stattfinden. Der Verwaltung ist bekannt, dass es Interessen gibt, einen Beirat auf Kreisebene zu gründen.

Der SPN weist in Vorträgen stets auf die Wichtigkeit der gemeindlichen  Interessenvertretung hin und bietet Unterstützung bei der Gründungen einer Seniorenvertretung an. Gleichwohl zeigt der kontinuierliche Austausch mit den einzelnen Seniorenbeiräten und -vertretern, dass die Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur dort nicht als vordringliches Thema gesehen wird.
Es wird seitens der Kreisverwaltung befürwortet, den o.g. Antrag mit einer politischen Empfehlung der Kreisgremien an die Gemeinden weiterzuleiten. Initiativen zur Gründung eines Kreisseniorenbeirates werden begrüßt und unterstützt.   

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die Bildung von Seniorenbeiräten in den kreisangehörigen Gemeinden durch die Kreisverwaltung bzw. den SPN weiterhin angeregt und unterstützt wird.

 

 

 

III. Verbesserung der Netzwerkarbeit Pflege:

 

III.1

Die Netzwerkarbeit zur Pflege soll verbessert werden durch regelmäßigen Austausch und Kooperation zum Thema Pflege mit den kreisangehörigen Gemeinden.

 

Diesbezüglich sind die Gemeinden über die Kreisverwaltung über die regelmäßigen Treffen Bürgermeister der Mitgliedskommunen sowie über den Arbeitskreis Demografischer Wandel oder die Dienstbesprechungen der kommunalen Sozialämter zusammengeschlossen. Dort werden bei Bedarf auch die Themenfelder Gesundheit und Pflege breit angesprochen.

Über diese bestehenden Netzwerke hinaus erscheint es der Kreisverwaltung sinnvoll, bei aus fachlicher Sicht festgestellten Bedarfen, Optionen zu Schaffung von Angeboten usw. ggf. Kommunen unmittelbar anzusprechen und mit zielführenden Maßnahmenvorschlägen an die Gemeinden heranzutreten.

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die Kreisverwaltung die bestehenden Netzwerke in der kommunalen Zusammenarbeit weiterhin stark nutzt, um Bedarfsentwicklungen aus der Pflege heraus mit Auswirkung auf die gemeindliche Ebene aufzuzeigen. Neben der Vermittlung der entsprechenden Informationen soll das Ziel verfolgt werden, Optimierungspotential gemeinsam mit dem Gemeinden zu nutzen. Der Landkreis steht für entsprechende Umsetzungen beratend und unterstützend zur Verfügung.

 

 

 

III.2/3/4

Die Netzwerkarbeit zur Pflege soll verbessert werden durch Vollversammlung aller an der Pflege beteiligten Träger von Pflegeleistungen, Vertreter*innen der Pflegeberufe (z.B. Pflegekammer, Gewerkschaften) sowie Vertreter*innen der Nutzerperspektive (junge und ältere Pflegebedürftige bzw. pflegende Angehörige).

 

Die Netzwerkarbeit zur Pflege soll verbessert werden durch regelmäßige Treffen der Pflegekonferenz, um über Entwicklungen und Problemlagen besser informiert zu sein und schneller reagieren zu können.

Die Netzwerkarbeit zur Pflege soll verbessert werden durch Stärkung der Pflegekonferenz durch mehr Transparenz, Austausch und Rückkopplung.

 

Die „Vollversammlung“ ist ein Institut, welches nach den NPflegeG als sog. „Örtliche Pflegekonferenz“ vorgesehen ist. Zuletzt hatte die Gesundheitsregion für den Landkreis Cloppenburg in 11/2018 zur Konferenz mit dem Schwerpunktthema Pflege breit eingeladen. Dennoch ist ein Großteil der Pflegedienstleister nicht anwesend gewesen.
Die große Zahl aller potentiellen Teilnehmer und die darin begründetet mangelnde Flexibilität einerseits, die Heterogenität der Themen und Interessen anderseits lassen es für den Landkreis sinnvoll erscheinen, unter Leitung einer Steuerungsgruppe, der sog. „Kleinen Pflegekonferenz“ in spezifischen Arbeitskreisen zu arbeiten. Die Steuerungsgruppe trifft sich nach Bedarf ca. 1-3x/Jahr. Dabei handelt es sich um eine Vertreterkonferenz mit derzeit 14 Experten aus allen Bereichen der Pflege (s. auch Vortrag im Sozialausschuss 11/2018).

Die Steuerungsgruppe regt in freier Beschlussfassung Entwicklungsschwerpunkte oder Maßnahmenvorschläge an, welche von der Kreisverwaltung, soweit sie Adressat ist, und  anderen Stellen in der Regel eingeleitet oder umgesetzt werden. U.a. erwächst aus der Arbeit der Steuerungsgruppe die Einberufung ständiger (Arbeits-)Gruppen, wie die AG Pflegeberater, die Konferenzen der Heimleiter oder der ambulanten Pflegedienste oder die AG Überleitung. Auch temporäre Arbeitsgemeinschaften werden bedarfsweise initiiert, wie die AG Öffentlichkeitsarbeit. Die AGs sind zumeist zugangsoffen; am jeweiligen Themenfeld Interessierte sind stets zur Mitarbeit eingeladen.
Mit dieser Konzeption wird eine fachspezifische Netzwerkarbeit in nahezu allen Bereichen der Pflege ermöglicht. Da sich in den Gruppierungen unterhalb der Steuerungsgruppe gerade auch Mitglieder der Steuerungsgruppe befinden, ist ein Informationstransfer dorthin stets gewährleistet. Die Protokolle der Steuerungsgruppe selbst werden im Interesse einer breiten Transparenz über einen großen Verteiler an alle professionellen Pflegedienstleister weitergegeben.

Aufgrund der Erfahrungswerte der Kreisverwaltung wird die Beibehaltung des bereits bestehenden Systems empfohlen. Der Landesrechnungshof hat die Form der netzwerkartigen Zusammenarbeit im Zuge der letzten Sozialamtsprüfung ausdrücklich gewürdigt. Gleichwohl ist verwaltungsseitig vorgesehen, zusätzlich zum Austausch in den bereits eingeführten fachspezifischen Arbeitskreisen den Dienstleistern Möglichkeit zu geben, im Vorfeld der Sitzungen der Kleinen Pflegekonferenz Vorschläge zur thematischen Befassung aktiv einzubringen. Darüber hinaus ist das Kreissozialamt als Koordinierungsstelle der Netzwerke jederzeit für Themen rund um Entwicklung der Pflegelandschaft offen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die Kreisverwaltung bzw. der Verein Perspektive Pflege e.V. je nach Bedarf die Akteure in der Pflege/mit der Pflege befasste Personen in Versammlungen, fachspezifischen Gruppen, Pflegekonferenzen etc. zusammenführt und die aktuellen Fragen rund um die Pflege thematisiert. Dabei sollen die Teilnehmer im Vorfeld Anregungen zur Behandlung von speziellen Themen geben können. 

 

 


Finanzierung:

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 31.01.2019