Beschlussvorschlag:
Siehe Sachverhalt.
Bezug:
Vorlage: V-SOZ/19/096;
Sozialausschuss am 19.02.2019 (TOP 10) ,
Kreistag am 04.04.2019 (TOP 26)
Sachverhalt:
Die Gruppe GRÜNE/UWG hat mit Schreiben vom 31.01.2019 einen Antrag gem. §
56 NKomVG zur „Pflege im Landkreis Cloppenburg“ gestellt.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Sozialausschuss am 19.02.19
einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom
31.01.2019 zur Pflege im Landkreis Cloppenburg sowie den Vorschlag, einen
Arbeitskreis zu diesem Thema zu bilden, zunächst bis zur nächsten
Sozialausschusssitzung zurückzustellen und zur Beratung in die Fraktionen zu
verweisen.
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg folgte dieser Empfehlung mit
Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 04.04.2019.
Zu den Themen des Antrages:
I. Aufwertung des
Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg
(SPN):
Vorinformation zu den
allgemeinen Rahmenbedingungen des SPN:
Im Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG werden als Aspekte
einer guten Beratung flexible und zuverlässige Öffnungszeiten, zeitnahe
Termine, Hausbesuche und Einbezug der Vereinbarung von Pflege und Beruf
angemerkt. Weiterhin soll die Beratung barrierefrei, dezentral, kultursensibel,
aktuell und ergebnisoffen sein.
Die Arbeitsweise des SPN orientiert sich an v.g.
Merkmalen: Neben den festen, werktäglichen Bürozeiten morgens von 8:30 – 12:30
Uhr und zusätzlich donnerstags von 14-18 Uhr werden morgens und nachmittags
Termine zeitlich und örtlich flexibel angeboten. Neben Beratungen in der
Dienststelle werden Beratungen im häuslichen Umfeld oder an neutralen Orten,
wie Rathäusern, ermöglicht. Somit wird die Beratung bedarfsorientiert dezentral
geleistet. Bei Beratungen außerhalb des häuslichen Umfelds wird auf die
barrierefreie Erreichbarkeit des Ortes geachtet, die selbstverständlich in den
Räumen des SPN gegeben ist. Im Übrigen besteht in dieser Hinsicht eine
besondere Sensibilisierung im SPN, da „Barrierefreiheit“ ein permanentes
Grundthema in den Beratungen des SPN ist.
Sofern aufgrund des begrenzten Zeitbudgets in der
Pflegeberatung als freiwillige Aufgabe des Landkreises Termine nicht binnen 10
Werktagen angeboten werden können, wird den Klienten offeriert, den Kontakt an
die für die zuständige Pflegekasse weiterzuleiten; die Pflegekassen haben
diesbezüglich eine gesetzliche Beratungspflicht. Ein derartiger Verweis ist in
der Praxis bisher allerdings die absolute Ausnahme.
Die Flexibilität in der Beratung ermöglicht zudem den Klienten, dass Pflege und
Beruf vereinbart werden können.
Im Interesse eines maximalen Beratungserfolgs wird darauf geachtet, die
Dienstleistungen neutral, fachlich vor dem Hintergrund aktueller gesetzlicher
und fachlicher Standards und unter Berücksichtigung des soziokulturellen
Hintergrundes der Klienten zu erbringen. Angesichts dessen sind Beratungen
stets individuell und damit ergebnisoffen.
Der Betrieb eines SPN wird vom Land Niedersachsen mit jährlich
40.000 € gefördert. Grundlage ist die dafür bestehende Förderrichtlinie des
Sozialministeriums. Zweck der Förderung ist es, einen leichten Zugang
zu Serviceangeboten zu ermöglichen. Außerdem sollen Beratungs- und
Hilfsangebots vor Ort für ältere Menschen koordiniert und transparent gestaltet
werden, um ihre Lebensqualität zu verbessern, einen langen Verbleib in der
eigenen Wohnung zu ermöglichen und bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen zu
erbringen. Durch die Vernetzung von Angeboten und die Bereitstellung von
Informationen sollen die Potenziale älterer Menschen gestärkt und ihre
Selbstständigkeit bewahrt und gefördert werden. Danach sind vom SPN unbeschadet der Aufgaben
eines Pflegestützpunktes folgende Tätigkeiten zu erfüllen:
·
Neutrale Beratung und Information zu den spezialisierten
Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort, im Bereich des Pflegestützpunkts auch zu
vorpflegerischen und pflegerischen Angeboten,
·
Beratung über ehrenamtliche Angebote und Möglichkeiten
des bürgerschaftlichen Engagements,
·
Informationen über Veranstaltungen und Aktivitäten für
ältere Menschen,
·
Koordination der seniorenpolitischen und
seniorenrelevanten Angebote in der kommunalen Gebietskörperschaft,
·
Koordination der Zusammenarbeit aller betroffenen
Akteure vor Ort einschließlich Aufbau eines lokalen Netzwerks und Durchführung
eines jährlichen Workshops zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Beratungs-
und Vernetzungsarbeit,
·
Öffentlichkeitsarbeit,
·
Auswahl, Vermittlung und Unterstützung von
ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleitern (DUO),
·
Auswahl, Vermittlung und Unterstützung von
ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberatern.
·
Eine Kooperation mit vor Ort bestehenden Strukturen,
insbesondere mit Freiwilligenagenturen, Mehrgenerationenhäusern und
Seniorenvertretungen, ist sicherzustellen.
Der Betrieb des Pflegestützpunktes wird ergänzend durch die
Landesverbände der Pflegekassen mit jährlich ca. 30.500 € gefördert. Grundlage
dafür ist die „Rahmenvereinbarung zur Verbesserung des Beratungsangebots für
pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen sowie über die
Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Niedersachsen gem. § 92 c
SGB XI (alt) in Verbindung mit der regionalen Vereinbarung für den Landkreis
Cloppenburg vom 15.12.2014. Zielsetzung ist, die Beratung und
Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen zu
verbessern. Über Pflegestützpunkte sollen die vorhandenen Angebote von Pflege-
und Krankenkassen einerseits und des jeweiligen Landkreises andererseits im
Sinne einer gesteigerten Transparenz miteinander vernetzt und ggf. ergänzt
werden.
Die regionale Vereinbarung weist dem
Pflegestützpunkt insbesondere folgende Aufgaben zu:
·
Pflegebedürftige, Angehörige oder sonstige
interessierte Personen umfassend und unabhängig zu möglichen Sozialleistungen,
regionalen Hilfsangeboten und den dafür zuständigen Stellen zu beraten,
·
auf entsprechendes Ersuchen einer Rat suchenden Person
oder aus eigener Erkenntnis im Zuge der Beratung Kontakte zu der jeweils
zuständigen Kranken- /Pflegekasse herzustellen — bei Beratungsbedarf im Sinne
des § 7 a SGB XI nach Möglichkeit mit dem zuständigen Pflegeberater der
Pflegekasse,
·
die Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI bei Bedarf in den
Räumen des Pflegestützpunktes zu ermöglichen,
·
eine Angebotslandkarte der in § 92 e Abs. 2 Nr. 2 SGB
XI benannten pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu
erstellen, fortzuschreiben und den Pflegekassen 1/4- jährlich zur Verfügung zu
stellen,
·
auf Absprachen zur Koordination derjenigen Dienste
hinzuwirken, die nach den Erfahrungen der Beteiligten eng zusammenarbeiten
müssen, um eine umfassende, wirtschaftliche und nahtlose Unterstützung und
Hilfe zugunsten von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.
Die tatsächlichen Kosten des Betriebs des SPN liegen bei ca. 160.000 €;
mithin sind lediglich 70.500 € (44 %) durch Drittmittel gedeckt. Die nicht
gedeckten Kosten werden aus dem Kreishaushalt als freiwillige Aufgabe
übernommen.
Dies vorweggestellt, wird zu den Beschlussvorschlägen wie folgt Stellung
genommen:
I.1 |
Aufwertung
SPN durch verbesserte und
öffentlichkeitswirksamere Information zu den Angeboten der
Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. |
Der SPN hält bereits schon jetzt eine Vielzahl von Informationen rund um
das Thema Entlastungsleistungen auf der Internetseite vor (Höhe der
Entlastungsleistung, Einsatzmöglichkeit, Dienstleister). In der Pflegeberatung informieren die Pflegeberaterinnen über alle bestehenden
Angebote, die im LK vorhanden sind. Standardisierte Handouts, die von den
Pflegeberaterinnen erstellt wurden, werden den zu Beratenden ausgehändigt. Ferner finden Beratungsgespräche für Interessierte zur Gründung von
Betrieben statt, die Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) an den Markt
bringen wollen. Auf Vorträgen wird auf die Leistungen für pflegende Angehörige
ausdrücklich hingewiesen. Im Jahr 2018 wurden folgende Vorträge gehalten, um
die Informationen den EinwohnerInnen bekannt zu machen: Diese Aufzählung ist
beispielhaft für ein Kalenderjahr. -
12.01.2018,
Selbsthilfegruppe Krankenhaus Cloppenburg -
22.02.2018,
AWO-Seniorengruppe, Friesoythe -
19.03.2018,
Seniorenleiter Bildungswerk Friesoythe -
11.04.2018
,Seniorengemeinschaft Markhausen -
20.08.2018, Sehbehinderte Menschen Südkreis -
28.08.2018,
AK Sozialarbeiter für Geflüchtete -
31.08.2018,
Selbsthilfegruppe Parkinson Friesoythe -
12.09.2018, Seniorengruppe Sevelten, -
10.10.2018, Blindenverein Oldenburger Münsterland -
15.12.2018,
Gesundheitskonferenz LK CLP Des Weiteren wurden hinsichtlich des Themas Vorträge bei
unterschiedlichen Gremien gehalten, die mit Multiplikatoren besetzt sind, Kl.
Pflegekonferenz, Ehrenamtliche des SPN, Amtsleitertagungen, etc. Aus der
Übersicht ist zu erkennen, dass durchschnittlich mehr als ein Vortrag pro
Monat gehalten wird, um die Informationen öffentlichkeitswirksam zu
präsentieren. Wird durch eine Gruppierung Interesse an einem Vortrag bekundet, findet
meistens die Bewerbung für diesen Vortrag u.a. über die Presse statt, um den
Vortrag für weitere Interessierte zu öffnen. Zudem gibt es oftmals
Nachberichte, in denen die Thematik vorgestellt wird. Außerdem weist der SPN über Presseartikel auf die Thematik im Allgemeinen
und im Speziellen hin. Beispielhaft ist eine Auflistung von Presseartikeln
aus 2018 aufgeführt.
Anhand dieser Aufstellung ist ersichtlich, dass der SPN kontinuierlich in
der Öffentlichkeit präsent ist. Darüber hinaus führt der SPN Plakat- und Flyeraktionen durch: Jährlich
werden aktualisierte Flyer und Plakate in allen markanten Orten (Kirchen,
Arztpraxen, Apotheken, Beratungsstellen, Rathäuser, ambulante und stationäre
Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, etc.) verteilt. Damit hat jede/r BürgerIn
die Möglichkeit, Zugang zum Leistungsangebot das SPN zu erhalten und Infos
über Entlastungsleistungen einzuholen. Im August 2019 ist eine öffentliche (Groß-)Veranstaltung für
Interessenten zur Initiierung von AZUAs (Angebote zur Unterstützung im
Alltag) geplant. Nach dieser Veranstaltung ist zu reflektieren, ob und welche
weiteren Schritte notwendig sein könnten, um mehr Entlastungsmöglichkeiten zu
generieren und diese bekannter zu machen. Beschlussvorschlag: Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die für August 2019
geplante öffentliche Veranstaltung abgewartet wird. Der SPN soll im Anschluss
ggfs. unter Einbeziehung von Kooperationspartnern prüfen, wie die Wahrnehmung
der (Fach-)Öffentlichkeit auf das Themenfeld ist und bei Bedarf in seinen
Bemühungen um die öffentliche Information nachsteuern. |
|
I.2 |
Aufwertung
SPN durch digitale und tagesaktuelle Erfassung freier Kapazitäten aller
ambulanten und teilstationären pflegerischen Angebote und Auswertung von
Versorgungsengpässen (Einrichtung eines Meldesystems). |
Für den LK Osnabrück ist eine interaktive Karte
bekannt, in der freie Kapazitäten der Kurzzeit- und Langzeitpflege gelistet
sind (http://www.pflege-os.de/freie-pflegeplaetze-langzeit-karte).
Die Initiative zur Implementierung der Karte wurde
beim SPN OS aufgegriffen, weil dort fast täglich Anfragen zu freien
Platzkapazitäten eingingen und die MitarbeiterInnen keine adäquate
Beantwortung leisten konnten. Bei einer Neuimplementierung eines solchen
Meldesystems für den LK CLP sollten eben Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätzen
auch freie Kapazitäten der ambulanten und teilstationären Pflege und der
Entlastungsleistungen erfasst werden, denn auch dort bestehen mittlerweile
teilweise Versorgungsengpässe. Im LK Osnabrück wurden vor Umsetzung alle Anbieter
von Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätzen angefragt, ob ein Interesse an einem
solchen Meldesystem besteht. Aufgrund der überwiegend positiven Rückmeldungen
wurde nach einem Kooperationspartner gesucht, welcher die Software für dieses
Meldesystem zur Verfügung stellen konnte. Der LK OS hat sich dabei für die
Unterstützung durch die Fachfirma Big 5 concepts aus OS entschieden. Nach
Fertigstellung der digitalen Grundstrukturen sind alle interessierten
Einrichtungen in die jeweilige Karte aufgenommen worden. Es handelt sich dabei um derzeit 71
Einrichtungen. Nach anfänglichem Support der Fachfirma ist zwischenzeitlich
eine Administration im SPN eingeführt worden, die die Anbietereinrichtungen
aktualisiert. Die Erfassung von neuen Einrichtungen durch den SPN
dauert ca. 45 Minuten, inkl. Benachrichtigung der Einrichtung mit
Zugangsdaten. Die Anschaffungskosten für das Programm lagen bei
6.000 – 7.000 EUR plus eines Wartungsvertrages für 120 EUR monatlich. Bis die
interaktive Karte genutzt werden konnte, wurden vom SPN Osnabrück 40 – 50
Stunden investiert. Um die Karte nutzen zu können, wurden alle
interessierten Einrichtungen durch den SPN OS geschult. Die Schulung umfasste
2 Std. Im LK OS wurden 2 Schulungstermine angeboten, was aber offenbar nicht
ausreichend war. Fast täglich gehen beim hiesigen SPN Anfragen zu
freien Pflegeplätzen ein. Eine Erfassung freier Plätze über ein Meldesystem
wäre eine Unterstützung der BürgerInnen im Landkreis Cloppenburg und der
Mitarbeiterinnen des SPN auf der Suche nach einer pflegerischen Versorgung. Laut Aussage des SPN OS hat die Karte in jedem Fall
einen Informationsnährwert. Bei Anfragen nach freien Plätzen können die
MitarbeiterInnen auf das Portal verweisen bzw. es werden die Anfragen nicht
mehr an den SPN gerichtet, da Interessierte direkt auf der Karte nachsehen
können Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass -
soweit ein weit überwiegender Teil der jeweiligen Dienstleister Bereitschaft
zeigt, in der Karte geführt zu werden und diese laufend zu aktualisieren, -
die Verwaltung beauftragt wird, die Organisation einer interaktiven Karte
weiterzuverfolgen. |
I.3 |
Aufwertung SPN durch mehr Kooperation mit
Bildungseinrichtungen (z.B. VHS, Bildungswerk), um z.B. Kurse für
Wiedereinsteiger*innen in den Pflegeberuf anzubieten. |
Es bestehen enge Kooperationen mit den beiden großen regionalen
Bildungsträgern, dem Bildungswerk und der VHS. Die Qualifizierungsmaßnahmen
im Rahmen von DUO werden über das Bildungswerk organisiert. Der SPN war von
2015 bis zum Januar dieses Jahres im Bildungswerk untergebracht, wodurch sich
ein enger Kontakt zu der Einrichtung und mit den MitarbeiterInnen des
Bildungswerkes entwickelt hat. Weiterhin werden die Mitarbeiterinnen des SPN von beiden Bildungsträgern
angefragt, um bei Bedarf bei deren Kursangeboten zu unterstützen. |
Eine weitere intensive Kooperation besteht zwischen der Kontaktstelle für
Selbsthilfe der VHS und dem SPN. Über die Kontaktstelle werden Vorträge
vermittelt und es erfolgt ein intensiver Austausch bzgl. des Bedarfs und der
Initiierung von Selbsthilfegruppen. Die Kooperation mit den Bildungsträgern bezieht sich auch auf deren
Außenstellen. Durch den häufigen Kontakt hat sich ein unkomplizierter
Austausch ergeben, so dass bei evtl. Bedarfen beiderseits jederzeit eine
kurzfristige Kooperation umsetzbar ist. Der Verein Perspektive Pflege beschäftigt sich mit der Gewinnung von
Fachkräften im Gesundheitswesen, u.a. gehört auch die Gewinnung von
WiedereinsteigerIinnen dazu. Die VHS bietet zurzeit keine Kurse an, diese sind aber in Planung. Das Bildungswerk hat im Frühjahr 2019 folgende zwei
Kurse für WiedereinsteigerInnen angeboten: Helfer/in in der Altenpflege mit
insgesamt 150 Stunden und Pflegeassistent/in in der Altenpflege mit Betreuungsassistent/in
nach §43b,53c SGB XI mit insgesamt 160 Stunden. Diese Kurse sind für den
Herbst nochmals geplant. Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die Notwendigkeit einer
weiter vertiefenden Kooperation aktuell nicht ersichtlich ist. Die Aufgabe,
für mehr WiedereinsteigerInnen in den Pflegeberuf Sorge zu tragen, ist
darüber hinaus für den SPN nach o.g. Katalog nicht vorgesehen. Diese Aufgabe
ist dem Grunde nach beim Verein Perspektive Pflege e.V. angelegt. |
I.4 |
Aufwertung SPN durch mehr Kooperation zu Netzwerken (z.B.
Integrationslotsen, Behindertenbeiräte), um vermehrt die Wünsche aus
Nutzer*innenperspektive wahrzunehmen. |
Die Kräfte des SPN halten jährlich eine Vielzahl von Vorträgen vor
verschiedensten Gruppen und sind über zahlreiche Arbeitsgemeinschaften in
einem Netzwerkgeflecht verbunden. U.a. hat sich der SPN auch bei den
Integrationslosten, bei dem Kreisbeirat für Menschen mit Behinderung, dem
Blindenverband oder auch bei der Koordinatorin der Arbeitskreise Selbsthilfe
vorgestellt. Sorgen, Nöte und Bedürfnisse der verschiedenen
gesellschaftlichen Kreise in Bezug auf Unterstützung, Begleitung und Pflege
sind den Kräften des SPN hinlänglich bekannt. Durch Beratungen, insbesondere durch Hausbesuche, ist im direkten
Austausch die Wahrnehmung aus Perspektive der NutzerInnen sichergestellt.
Aktuelle und neue Themenbereiche werden über die Kräfte des SPN aufgenommen
und im Team die Auseinandersetzung und weitere Vorgehensweise diskutiert. Netzwerke bestehen, sowohl regional wie auch überregional, mit -
allen 13 Mitgliedskommunen -
ambulanten Pflegediensten -
Amtsgericht -
Apotheken -
Behindertenbeauftragten der Kommunen -
Behindertenbeirat des LK CLP -
Beratungsinstitutionen wie: Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband Cloppenburg, Beratungs- und Betreuungsbüro Grever -
Betreuungsverein -
Betreuungsstelle -
Anbietern von Betreuungs- und Entlastungsleistungen -
Bildungswerk und VHS (inkl. aller Außenstellen) -
den Stellen des Caritas-Sozialwerkes -
Caritasverein Altenoythe -
Ehrenamtsagentur -
Gesprächskreise -
Ärzte (allgemein und Fach-) -
ambulante und stationäre Hospize -
Integrationsbeauftragte der Kommunen -
Integrationslotsen -
Jobcenter -
Kirchengemeinden -
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen
(BAGSO) -
Kompetenzzentrum Garrel -
Krankenhäuser -
Krankenkassen / Pflegekassen -
teil- und stationäre Einrichtungen der Altenpflege -
Mehrgenerationenhaus -
Perspektive Pflege -
Pflegeberatung -
Psychiatrische Pflege (ambulant und stationär) -
Rehabilitationseinrichtungen -
Sanitätshäuser -
Freiwilligenakademie Niedersachsen -
ambulante Kinderpflegedienste -
Selbsthilfegruppen -
Seniorenbeauftragter der Gemeinde Garrel -
den 3 Seniorenbeiräten -
Seniorenservicebüro Essen -
Seniorengruppen -
Uni Vechta -
Vereinen -
Wohngemeinschaften -
SPN der Nachbarlandkreisen -
Gesundheitsamt -
Klick Klack -
Demografiebeauftragte -
Gesundheitskonferenz -
Niedersachsenbüro Neues Wohnen -
Haus der Senioren -
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für
Sozialmedizin Niedersachsen (LVG&AFS) -
FORUM: Gemeinschaftliches Wohnen e.V. -
Sozialpsychiatrischer Dienst LK CLP -
Malteser -
DRK -
Diakonie -
Die Johanniter -
Karl-Jaspers-Klinik -
Betreutes Wohnen -
Gemeindecaritas Außerdem ist der SPN durch folgende Arbeitskreise in Netzwerke
eingebunden: -
Kleine Pflegekonferenz -
Pflegeberater Treffen mit PK-Beratern -
AG Öffentlichkeitsarbeit -
AK Demographischen Wandel -
AG Überleitung -
Gesundheitsregion -
Netzwerktreffen SSP regional -
Netzwerktreffen PSP regional -
Kleines Netzwerk SSP -
Netzwerktreffen SPN Hannover -
Wohnen im Alter -
Soziale Meile -
Kooperation Seniorenbeirat -
junge Pflege in der Region Nord/SPN regional -
Alter und Gesund im Alter Der SPN hat sich als Netzwerkknotenpunkt etabliert, so dass bei senioren-
oder pflegespezifischen Fragen der Kontakt zum SPN gesucht wird. Netzwerke als Ort struktureller und informeller Zusammenarbeit werden
nach Bedarf gegründet oder geschlossen. Sofern Themenstellungen des SPN
berührt werden, hat der SPN stets ein Interesse an einer Mitwirkung, um
Wünsche, Begehren oder Ideen Dritter wahrzunehmen und ggfs. bei weiteren
Aufgabenausrichtungen zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag: Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass der SPN wie bisher seine
Netzwerkarbeit in bewährter Manier fortsetzt. |
I.5 |
Aufwertung SPN
durch Bereitstellung von Infomaterial in einfacher Sprache und in anderen
Sprachen. |
Alle Printmedien sowie der Internetauftritt
des SPN werden regelmäßig u.a. auf Verständlichkeit geprüft und ggfs.
optimiert. Ansicht und Schriftgröße sind ist auf der Internetseite anpassbar.
Ebenfalls ist die Übersetzung der Infos in
Fremdsprachen möglich. Aufgrund der Struktur der Zuzügler mit ausländischen
Wurzeln kommen folgende Sprachen in Betracht: arabisch, englisch, persisch,
polnisch, rumänisch und russisch. Dienstleister für Übersetzungen in eine
Fremdsprache übernehmen den Service für ca. 100 EUR/brutto je Flyer. Neben dem Aufwand und den Kosten für die Übersetzungen kommen Druckkosten
der Flyer (0,16 EUR/Stück) sowie der Aufwand für die Verteilung hinzu. Als
Verteilerstellen kommen u.a. in Betracht: Caritas-Verein, Integrationslotsen,
Ausländerbehörde, Sozialämter der Mitgliedskommunen. Allerdings ist zu beachten, dass Flyer regelmäßig eine Anpassung erfahren
und dementsprechend auch die Übersetzungen anzupassen wären. Darüber hinaus
müsste bei nicht deutsch sprechenden Interessierten überlegt werden, ggfs.
einen Dolmetscher für Beratungen in den v. g. Sprachen hinzuzuziehen. Beschlussvorschlag: Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die Verwaltung
beauftragt wird – unter Berücksichtigung
der engen Personalkapazitäten im SPN sowie eines übersichtlichen
Folgeaufwands - den Hauptflyer des SPN in „Einfache Sprache“ und englisch als
internationale Sprache zur Verfügung zu stellen, um einer noch größeren Zahl
an Menschen im Landkreis Cloppenburg hierüber einen Zugang zum Serviceangebot
des SPN zu ermöglichen.
|
I.6 |
Aufwertung SPN durch
Dezentralisierung der Beratung z.B. durch mobile Beratung an Orten, wo sich
ältere Menschen treffen (zugehende Beratung in Seniorentreffs,
Kirchengemeinden etc.). |
Die Geschäftsstelle des SPN mit Beratungsstelle befindet sich in der Kreisstadt
Cloppenburg. Ab September 2016 hat der SPN über ein ½ Jahr stundenweise
Beratungen im Südkreis in der Gemeinde Essen und im Nordkreis in der Gemeinde
Saterland angeboten. Die Rüstzeiten für Fahrt und Ausrüstung standen in
keinem Verhältnis zur Nachfrage vor Ort, so dass das Angebot rückgängig
gemacht worden war. Der SPN betreibt einen erheblichen Aufwand für
Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presseartikel, Vorträge, Internetseite) und geht
davon aus, auch vor dem positiven Einfluss von „Mundpropaganda“, über
zugehende Besuche effektiver für die Einwohnerschaft des Landkreises zu
wirken. Viele Personen aus der älteren Generation empfinden es zudem als Makel,
sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Sie nehmen aus Angst, dabei gesehen zu
werden, eine öffentliche Beratung im eigenen Ort ungern in Anspruch. Der SPN bietet immer wieder kreisweit kostenlose Infoveranstaltungen an.
Diese Veranstaltungen sind für alle BürgerInnen zugänglich. Im Nachgang zu
den Vorträgen kommen sehr oft Teilnehmende auf die SPN Mitarbeiterinnen zu
und wünschen einen weiteren persönlichen Kontakt, da sie aus Schamgefühl im
Kreise der Zuhörer nicht ihre Situation darstellen mögen. Eine zugehende Beratung, z.B. in Seniorentreffs, wird die älteren
Menschen nicht erreichen, da sie aus einem bestimmten Anlass (Seniorentreff)
dort zusammenkommen und für weitere Angebote begrenzt offen sind. Bei
Vorträgen, gerade vor Seniorengruppen, spiegelt sich dieses Verhalten immer
wieder. Der Ablauf: hl. Messe, gemeinsames Kaffeetrinken und ein Programmpunkt
sind festgeschrieben. Danach wollen die Senioren nach Hause. Schwerpunkt der Beratungen des SPN liegt in der aufsuchenden Beratung.
Oftmals finden die Beratungen im häuslichen Bereich statt. Der SPN bietet
aber auch die Möglichkeit, die aufsuchende Beratung an neutralen Orten
(Rathaus etc.) durchzuführen. Die Wartezeit auf einen Beratungstermin z.B. in
häuslicher Umgebung beträgt max. 10 Tage. In der Regel kann die Beratung in
kürzerem Zeitabstand angeboten werden. Nach Auffassung der Verwaltung ist das derzeitige Angebot des SPN
ausreichend, um ein unkomplizierte zeitnahe Beratung zu gewährleisten. Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Dezentralisierung der
Beratung durch den SPN über das bestehende Angebot hinaus nicht auszuweiten. |
I.7 |
Aufwertung SPN durch Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur
Rückgewinnung ausgebildeter Pflegefachkräfte und Förderung von
Qualifizierungsmaßnahmen. |
Die Aufgabe ist für den SPN nach o.g. Katalog nicht vorgesehen. Bis heute
sind dazu keine Anfragen an den SPN gerichtet worden. Siehe hierzu auch unter Zif. I.3. Der Verein „Perspektive Pflege“ ist
Ansprechpartner für diese Thematik. Eine Kooperation des SPN mit dem Verein besteht,
so dass auch hier gemeinsame Aktivitäten abgesprochen und verfolgt werden
können. Dies wird künftig umso einfacher gelingen, als dass die neue
Projektleitung des Vereins ein Büro im Trakt des SPN erhält. Zurzeit gibt es
über den Verein Perspektive Pflege keine direkte Fördermöglichkeit.
Allerdings bestehen z.B. folgende Förderprogramme für die Rückgewinnung von
Pflegefachkräften, die teilweise von verschiedenen Bildungsträgern genutzt
werden: -
Berufsrückkehrerinnen ohne Leistungsbezug und ohne
eigenes Einkommen sowie geringfügig Beschäftigte können eine Förderung in
Höhe von 50 % der Kursgebühren bis zu 400 € über die Koordinierungsstelle
Frauen und Wirtschaft beantragen. In 2018 wurden 31 Anträge auf Förderung
einer Fortbildung im Bereich Pflege bezahlt, in 2019 wurden bereits 22
Anträge auf Förderung einer Qualifizierung im pflegerischen Bereich von 41
gestellten Anträgen gezahlt. -
Bei Bezug von Arbeitslosengeld I bzw.
Arbeitslosengeld II besteht Anspruch auf Bildungsgutschein bei der Arbeitsagentur.
Diese wird für zertifizierte Maßnahmen i.d.R. auch gewährt. -
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte können
eine Bildungsprämie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mehr als 15
h sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die Fortbildungskosten
unter 1.000€ liegen sowie eine maximale Höhe des zu versteuernden Einkommens
nicht überschritten wird. Gefördert werden 50% der Kursgebühren bis zu 500 €. -
Für Geringfügig qualifizierte und ältere
Beschäftigte bestände noch die Möglichkeit der 100% Förderung über die
Maßnahme WeGebAU der Agentur für Arbeit: Beschlussvorschlag: Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, beim SPN die Einrichtung
einer Koordinierungsstelle zur Rückgewinnung ausgebildeter Pflegefachkräfte
und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen abzulehnen, da mit dem Verein
„Perspektive Pflege“ für diesen Themenbereich bereits eine Anlaufstelle
vorhanden ist, die vom Landkreis gefördert wird. |
I.8 |
Aufwertung SPN durch Bearbeitung und Bewilligung von Fördergeldern. |
Die Aufgabe ist dem Grunde nach für den SPN nach o.g. Katalog nicht
vorgesehen. Der SPN bearbeitet lediglich die Förderanträge zur Einwerbung von
Drittmitteln für den eigenen Betrieb und verfügt derzeit über keine darüber
hinausgehenden Personalreserven. Jedoch informiert der SPN in Beratungsgesprächen bereits heute
Interessierte über die Möglichkeit der nachfolgenden Förderprogramme: Ø Angebote zur
Unterstützung im Alltag (Angebote zur Inanspruchnahme von
Entlastungsleistungen) Ø Wohnen und Pflege
im Alter (Förderung zum Umbau von Bestandsimmobilien im Haus oder in der
Wohnung oder zur Gründung von Wohngemeinschaften) Ø altersgerechtes
Haus (Förderung zum Umbau in der Bestandimmobilie unter den Aspekten
Barrierefreiheit, Energie oder Einbruch) Ø Sozialgenossenschaften
(bieten auf unterschiedliche Art und Weise die Möglichkeit, sich auf einer
solidarischen Basis gegenseitig zu unterstützen) Ø Freiwilligenagenturen
(Förderung zur Einrichtung und Finanzierung zur Gründung) In Vorträgen wird ebenfalls auf die Fördermöglichkeiten hingewiesen und
beispielsweise auf HVB-Tagungen werden die Bürgermeister über verschiedenste
Fördermöglichkeiten informiert. Bei Stiftungen sind die Förderbedingungen oft sehr detailliert formuliert
und auf individuelle Förderung begrenzt, so dass auf diese Fördergelder in
den Einzelfallberatungen hingewiesen wird. Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, den Antrag auf Aufwertung des
SPN durch Bearbeitung und Bewilligung von Fördergeldern abzulehnen. Soweit (neue) Förderprogramme im Landkreis Cloppenburg aus dem
Themenkreis Pflege aufgelegt werden sollten, soll die Abwicklung der
verwaltungsmäßigen Durchführung aus Gründen der Effektivität bei
Verwaltungsfachkräften angesiedelt werden. Dafür ist der SPN wegen seiner
Aufgaben im Bereich Soziales und Pflege weniger geeignet. Eine inhaltliche
Abstimmung der bearbeitenden Stelle mit dem SPN wird dadurch nicht
ausgeschlossen. |
I.9 |
Aufwertung SPN durch
Schaffung von Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches von in der Pflege
arbeitenden und betroffenen Menschen. |
Es sind zwei Gruppen von in der Pflege arbeitenden Menschen zu
unterscheiden: Zum einen gibt es die pflegenden Angehörigen in der privaten
häuslichen Pflege. Zum anderen sind die PflegemitarbeiterInnen in den
Einrichtungen zu nennen, die in der Regel über die Einrichtungen und deren
Dachverbände organisiert sind; für die beruflichen Pflegekräfte scheint eine
Anbindung an den SPN wegen eigener Strukturen nicht von Nöten. Zudem sollte
bezüglich der professionellen Kräfte abgewartet werden, in welcher Weise
Impulse von der neu implementierten Pflegekammer als Standesvertretung der
Pflegekräfte gesetzt werden. Für pflegende Angehörige gibt es diverse Selbsthilfegruppen und andere
Gesprächskreise, z.B. in den Krankenhäusern und bei einigen stat.
Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten, die für alle pflegenden
Angehörigen offen sind. Des Weiteren bestehen spezialisierte Gesprächsreise
wie für pflegende Angehörige von Demenzerkrankten. In Lastrup ruht zurzeit der Gesprächskreis für pflegende Angehörige, weil
sich nicht genügend Interessierte finden. Der SPN ist bei Initiierung von
Austauschmöglichkeiten ansprechbar. Die Bewohner in Pflegeeinrichtungen haben eine eigene Vertretung. Zu
ihrem Aufgabenbereich gehört auch, den
Austausch unter den Bewohnern zu fördern. Für die Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, gibt es die
Möglichkeit, beispielsweise an folgenden Gesprächskreisen teilzunehmen: Adipositas Clusterkopfschmerz- Diabetes Epilepsie Fibromyalgie Herz Kehlkopfoperierte Krebs Lungenkranke Multiple Sklerose Muskelerkrankungen Nierenkranke Parkinson Rheumaliga Schlafapnoe Schmerzpatienten Stoma Suchtselbsthilfe Tinnitus Umweltkranke Zöliakie Blindheit/Sehbehinderung Interessengemeinschaft Behinderter Menschen mit und ohne Handicap Stammtisch für Menschen mit und ohne
Handicap Rückengeschädigte Ängste/ Depressionen Psychisch Kranke Alzheimer Café Alzheimer Gesellschaft Gesprächskreis für trauernde
Angehörige Die Erfahrung aus den Beratungen des SPN zeigt bei den Pflegebedürftigen
in erster Linie den Wunsch nach Kontakt und Gesellschaft, als nach
Erfahrungsaustausch bzgl. der Pflegesituation. Im Übrigen ist die Aufgabe für den SPN nach o.g. Katalog nicht
vorgesehen. Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass der SPN weitere
Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches unterstützt, sofern sich der Bedarf
konkret abzeichnet. |
I.10 |
Aufwertung des SPN durch Aufstockung des Personals des Stützpunktes. |
Hierbei handelt es sich insbesondere um eine politische Entscheidung,
abhängig von der Zuweisung weiterer Aufgaben an den SPN, die über den
bisherigen Aufgabenkatalog hinausgehen. Entsprechende Überlegungen sollten
aufgrund dessen erst zum Abschluss der politischen Entscheidungsprozesse
erörtert werden. Sollte den Beschlussempfehlungen der Verwaltung gefolgt werden, so wäre
hierfür noch kein zusätzliches Personal erforderlich. Beschlussvorschlag: ./. |
II. Verbesserung der
pflegerischen Infrastruktur:
Allgemeine
Vorinformation zur Daseinsvorsorge bezüglich der pflegerischen Infrastruktur
und Netzwerkarbeit:
Gem. § 1 SGB XII ist es Aufgabe der Sozialhilfe, allen Menschen eine
menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen. Unbeschadet der Leistungen aus
anderen Sozialversicherungen, hier insbesondere der Pflegeversicherung, soll
der dafür erforderliche Bedarf gem. § 13 SGB XII ambulant, teilstationär oder
vollstationär erbracht werden. Dem Grundsatz nach genießen ambulante Leistungen
Vorrang vor (teil-)stationären Leistungen. Nach § 75 SGB XII soll der
Sozialhilfeträger keine eigenen Einrichtungen schaffen, um die Aufgabe zu
erfüllen, wenn Einrichtungen von anderen Trägern vorhanden sind, ausgebaut oder
geschaffen werden können.
Die Vorgaben finden in Niedersachsen ihre Ausgestaltung im Nds. Pflegegesetz
(NPflegeG). § 1 NPflegeG formuliert als Gesetzesziel, eine leistungsfähige,
wirtschaftliche und räumlich gegliederte pflegerische Infrastruktur zu
gewährleisten. § 5 NPflegeG sieht die Aufgabenzuweisung auf die Landkreise und
kreisfreien Städte vor. Als Instrumente für die Sicherstellung dieser Aufgaben
dienen der örtliche Pflegebericht (§ 3 NPflegeG) sowie die örtlichen
Pflegekonferenzen (§ 4 NPflegeG).
II.1 |
Die pflegerische
Infrastruktur soll verbessert werden durch ein Angebot präventiver
Hausbesuche für Personen ab 70 Jahren, um sie über Verbesserungen zum barrierefreien
Wohnen, Prävention von Primär- und Sekundärerkrankungen sowie ggf. über
Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung zu beraten. |
Das Nds. Landesamt für Statistik weist für den Landkreis Cloppenburg zum
31.12.2017 1.182 Einwohner allein im Alter von 70 Jahren aus. Es wird die
Zahl der 70-jährigen eines Jahrgangs bis zum Erreichen der
Babyboomer-Generation sukzessive stark zunehmen. Die Kräfte des SPN beraten auf Anfrage in den o.g. Bereichen. Der SPN ist
sehr vernetzt tätig und betreibt intensive Öffentlichkeitsarbeit mit
Vorträgen, Presseartikeln usw.; außerdem werden derzeit sechs ehrenamtliche
Wohnraumberater über den SPN kreisweit eingesetzt, die zu dieser speziellen
Thematik informieren. Ebenfalls sind die kreisweit nahezu 60 ehrenamtlichen
Seniorenbegleiter Multiplikatoren für die Aufgaben des SPN. Über die
dreijährige Präsenz des SPN am Markt ist bei der Zielgruppe ein großes
Bewusstsein für die Dienstleistungen des SPN geschaffen worden. Daher nimmt
auch bereits die Mund-zu-Mund-Werbung einen hohen Stellenwert ein.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen,
kein Angebot präventiver
Hausbesuche für Personen ab 70 Jahren vorzuhalten, um sie über Verbesserungen
zum barrierefreien Wohnen, Prävention von Primär- und Sekundärerkrankungen
sowie ggf. über Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung zu beraten. |
II.2 |
Die pflegerische
Infrastruktur soll verbessert werden durch ein Programm zur finanziellen Förderung
der Schaffung von Angeboten in der Pflege, an denen im Landkreis ein Mangel
besteht (etwa ambulante Pflegedienste, psychiatrische Pflegedienste,
Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeplätzen). Dabei ist seitens des Kreistages
jedes Jahr auf Vorschlag der Verwaltung zu definieren, welche Angebote eine
Förderung erhalten können. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes
Förderprogramm zu erarbeiten. |
Derzeit ist eine Vielzahl an Förderprogrammen am Markt. Eine sehr gute
Übersicht bietet das Bündnis Innovation in der Daseinsvorsorge (Link: http://www.weser-ems.eu/wissensregion/de/innovation-in-der-daseinsvorsorge/download/). Darüber hinaus
stehen weitere Förderprogramme zur Verfügung, mittels derer die pflegerische
Infrastruktur verbessert werden könnte:
·
Landesförderung der Investitionskosten für ambulante
Pflegedienste, Angebot der teilstationären Tages- oder Nachtpflege sowie der
solitären Kurzzeitpflege nach dem Nds. Pflegegesetz (Förderung oft bis zur
vollständigen Höhe der investiven Kosten) ·
Kreisförderung produktiver Investitionen von kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU-Richtlinie des LK CLP – z.B.
Existenzgründerzuschuss) U.a. aufgrund der großen Vernetzung des Sozialamtes am Markt mit allen
Bereichen der Pflege finden potentielle Investoren und Betreiber den Weg zum
Fachamt, um sich einen Überblick über Bedarfslagen, bauliche oder personelle
Anforderungen zu verschaffen. Dabei besteht seitens des Sozialamtes die
Möglichkeit, auf die vielfältigen Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen. Die Ausweitung der Förderkulisse ist eine politische Entscheidung.
Angesichts der Breite an Förderungen ist fraglich, ob eine Ausweitung auf
Kreisebene auch unter Hinweis auf die KMU-Richtlinie gewünscht wird. Eine
Grenze findet die Fördermöglichkeit in den Vorgaben des EU-Beihilferechts.
Dies kann dann der Fall sein, wenn der Antragsteller vorher in Insolvenz war,
kein Mindestlohn gezahlt wird oder Arbeitsschutzpflichten verletzt werden.
Ebenso werden dort Vorgaben zum maximalen Förderanteil gemacht. Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Kreisverwaltung
aufzufordern, mit Blick auf die bereits umfangreiche Förderkulisse zu
beobachten, ob eine Ausweitung öffentlicher kommunaler Förderung geboten ist.
Sollte dies der Fall sein, bringt sie dies – im Kontext mit der Stabsstelle
Wirtschaftsförderung - in die politische Beratung ein. |
II.3 |
Die pflegerische
Infrastruktur soll verbessert werden durch Werbung für
Senioren-Wohngemeinschaften. |
Hierbei dürfte es sich einen Eingriff in den freien Wettbewerb durch
Bevorteilung einer Wohnmöglichkeit handeln. Der SPN strebt an, in 2020 eine
breit angelegte Informationsreihe über alternative Wohnformen im Alter
durchzuführen. In Vorträgen wird bereits jetzt neutral auch auf das Angebot der
Wohngemeinschaften im Landkreis Cloppenburg hingewiesen. Grundsätzlich wird
seitens der Kreisverwaltung ein plurales Angebot unterstützt, wenn z. B.
alternative Wohnformen im Landkreis Cloppenburg (weiter-)entwickelt werden
sollen. Beschlussvorschlag: Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass von einer gezielten
Werbung speziell für Senioren-Wohngemeinschaften durch den Landkreis
Cloppenburg abgesehen wird und weiterhin eine objektive Information über
alternative Wohnformen erfolgt. |
II.4 |
Die pflegerische
Infrastruktur soll verbessert werden durch ein Programm zur finanziellen
Förderung von Projekten von Bildungsträgern, Initiativen oder Vereinen, die
Angebote zur Bewegung im Alter machen zur Prävention von Pflegebedürftigkeit
und zur Sturzprophylaxe. |
Der Sportverbund OM verfolgt zzt. in Kooperation mit der AOK und den SPN
der beiden Landkreise Vechta und Cloppenburg die Kampagne „Fit und gesund
älter werden“ mit Budgetausstattung durch die AOK. Die Fördersumme beträgt
20.000 € für 2 Jahre für die Kommunen Cappeln und Emstek im LK CLP und für
weitere 2 Kommunen im LK Vechta. Mit der Fördersumme werden
unterschiedlichste Projekte unterstützt. In den Sportvereinen mangelt es an Übungsleitern für solche Angebote. Die
finanziellen Rahmenbedingungen in den Sportvereinen sind vorhanden, können
aber aufgrund von fehlenden Interessierten für die Schulung als Übungsleiter
oft nicht genutzt werden. Weitere Initiativen, wie die Beverbrucher Begegnung, das Haus der
Senioren in CLP oder der Sportverein Friesoythe, bieten solche Angebote an.
In vielen stationären Einrichtungen werden ebenfalls Bewegungsangebote
vorgehalten, die für alle Interessierten offen zugänglich sind. Die
Rehavereine und Rheumaligen sind auch sehr aktiv in dem Bereich. Von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es das
„AlltagsTrainingsProgramm“ mit einer qualifizierten Übungsleiterin für den LK
CLP. Dieses Programm umfasst Übungen, die von Senioren in den Alltag
eingebaut werden können und somit zur Prävention von Pflegebedürftigkeit
beiträgt. Das Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft hat in Kooperation mit dem
Bundesamt für Gesundheit eine Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung aufgelegt. Die Initiative umfasst ein Schulungsprogramm und eine
Mit-Mach-Box, auch für ältere und/oder pflegebedürftige Personen. Ziel ist
es, Menschen eine gesunde Lebensführung zu ermöglichen und
eigenverantwortliches Handeln zu stärken. Angebote zur Ernährungs- und
Bewegungsbildung orientieren sich an den Bedürfnissen und Lebenswelten der
jeweiligen Zielgruppe. Durch die Verankerung von Ernährungs- und praktischen
Bewegungsbausteinen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erziehungs-,
Gesundheits-, Pflege- und sozialen Berufen sowie im ehrenamtlichen Bereich
werden Mittlerpersonen qualifiziert; Zertifikate helfen, Experten und
Anbieter zu erkennen. Dieses Angebot ist noch nicht im LK CLP vorhanden. Die AOK bietet ein kostenloses Projekt „Aktiv,
sicher und mobil – Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ an. Dafür
ist für den LK CLP ab 25.03.2019 bei der AOK eine Mitarbeiterin zuständig.
Nach deren Einarbeitung wird sie das Projekt im 2. Halbjahr umsetzten. Alle genannten Programme können in Kooperation mit dem SPN von Vereinen
und Institutionen umgesetzt werden. Somit ist bereits ein Angebot an Möglichkeiten
vorhanden, was allerdings eine Ausweitung nicht ausschließt.
Beschlussvorschlag: Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass angesichts einer
momentan breiten Förderkulisse von einem kreiseigenen Programm zur finanziellen Förderung von Projekten
von Bildungsträgern, Initiativen oder Vereinen, die Angebote zur Bewegung im
Alter, zur Prävention von Pflegebedürftigkeit und zur Sturzprophylaxe machen,
abgesehen wird. |
II.5 |
Die pflegerische
Infrastruktur soll verbessert werden durch Anregung und Förderung von
Seniorenbeiräten in den Gemeinden. |
Das Thema ist auf Gemeindeebene zu verfolgen. Der SPN hat entsprechende
Initiativen bei den Hauptverwaltungsbeamten beworben. Der SPN weist in Vorträgen stets auf die Wichtigkeit der
gemeindlichen Interessenvertretung hin
und bietet Unterstützung bei der Gründungen einer Seniorenvertretung an.
Gleichwohl zeigt der kontinuierliche Austausch mit den einzelnen
Seniorenbeiräten und -vertretern, dass die Verbesserung der pflegerischen
Infrastruktur dort nicht als vordringliches Thema gesehen wird. Beschlussvorschlag: Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die Bildung von
Seniorenbeiräten in den kreisangehörigen Gemeinden durch die Kreisverwaltung
bzw. den SPN weiterhin angeregt und unterstützt wird. |
III. Verbesserung
der Netzwerkarbeit Pflege:
III.1 |
Die Netzwerkarbeit zur
Pflege soll verbessert werden durch regelmäßigen Austausch und Kooperation
zum Thema Pflege mit den kreisangehörigen Gemeinden. |
Diesbezüglich sind die Gemeinden über die Kreisverwaltung über die
regelmäßigen Treffen Bürgermeister der Mitgliedskommunen sowie über den
Arbeitskreis Demografischer Wandel oder die Dienstbesprechungen der
kommunalen Sozialämter zusammengeschlossen. Dort werden bei Bedarf auch die
Themenfelder Gesundheit und Pflege breit angesprochen. Über diese bestehenden Netzwerke hinaus erscheint es der Kreisverwaltung
sinnvoll, bei aus fachlicher Sicht festgestellten Bedarfen, Optionen zu
Schaffung von Angeboten usw. ggf. Kommunen unmittelbar anzusprechen und mit
zielführenden Maßnahmenvorschlägen an die Gemeinden heranzutreten. Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die Kreisverwaltung die
bestehenden Netzwerke in der kommunalen Zusammenarbeit weiterhin stark nutzt,
um Bedarfsentwicklungen aus der Pflege heraus mit Auswirkung auf die
gemeindliche Ebene aufzuzeigen. Neben der Vermittlung der entsprechenden
Informationen soll das Ziel verfolgt werden, Optimierungspotential gemeinsam
mit dem Gemeinden zu nutzen. Der Landkreis steht für entsprechende
Umsetzungen beratend und unterstützend zur Verfügung. |
III.2/3/4 |
Die Netzwerkarbeit zur
Pflege soll verbessert werden durch Vollversammlung aller an der Pflege
beteiligten Träger von Pflegeleistungen, Vertreter*innen der Pflegeberufe
(z.B. Pflegekammer, Gewerkschaften) sowie Vertreter*innen der
Nutzerperspektive (junge und ältere Pflegebedürftige bzw. pflegende
Angehörige). Die Netzwerkarbeit zur
Pflege soll verbessert werden durch regelmäßige
Treffen der Pflegekonferenz, um über Entwicklungen und Problemlagen besser
informiert zu sein und schneller reagieren zu können. Die Netzwerkarbeit zur
Pflege soll verbessert werden durch Stärkung der Pflegekonferenz durch mehr
Transparenz, Austausch und Rückkopplung. |
Die „Vollversammlung“ ist ein Institut, welches nach den NPflegeG als
sog. „Örtliche Pflegekonferenz“ vorgesehen ist. Zuletzt hatte die
Gesundheitsregion für den Landkreis Cloppenburg in 11/2018 zur Konferenz mit
dem Schwerpunktthema Pflege breit eingeladen. Dennoch ist ein Großteil der
Pflegedienstleister nicht anwesend gewesen. Die Steuerungsgruppe regt in freier Beschlussfassung Entwicklungsschwerpunkte
oder Maßnahmenvorschläge an, welche von der Kreisverwaltung, soweit sie
Adressat ist, und anderen Stellen in
der Regel eingeleitet oder umgesetzt werden. U.a. erwächst aus der Arbeit der
Steuerungsgruppe die Einberufung ständiger (Arbeits-)Gruppen, wie die AG
Pflegeberater, die Konferenzen der Heimleiter oder der ambulanten
Pflegedienste oder die AG Überleitung. Auch temporäre Arbeitsgemeinschaften
werden bedarfsweise initiiert, wie die AG Öffentlichkeitsarbeit. Die AGs sind
zumeist zugangsoffen; am jeweiligen Themenfeld Interessierte sind stets zur
Mitarbeit eingeladen. Aufgrund der Erfahrungswerte der Kreisverwaltung wird die Beibehaltung
des bereits bestehenden Systems empfohlen. Der Landesrechnungshof hat die
Form der netzwerkartigen Zusammenarbeit im Zuge der letzten Sozialamtsprüfung
ausdrücklich gewürdigt. Gleichwohl ist verwaltungsseitig vorgesehen,
zusätzlich zum Austausch in den bereits eingeführten fachspezifischen
Arbeitskreisen den Dienstleistern Möglichkeit zu geben, im Vorfeld der
Sitzungen der Kleinen Pflegekonferenz Vorschläge zur thematischen Befassung
aktiv einzubringen. Darüber hinaus ist das Kreissozialamt als
Koordinierungsstelle der Netzwerke jederzeit für Themen rund um Entwicklung
der Pflegelandschaft offen. Beschlussvorschlag: Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass die Kreisverwaltung bzw.
der Verein Perspektive Pflege e.V. je nach Bedarf die Akteure in der
Pflege/mit der Pflege befasste Personen in Versammlungen, fachspezifischen
Gruppen, Pflegekonferenzen etc. zusammenführt und die aktuellen Fragen rund
um die Pflege thematisiert. Dabei sollen die Teilnehmer im Vorfeld Anregungen
zur Behandlung von speziellen Themen geben können. |
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 31.01.2019