Sachverhalt:
Dem Jugendhilfeausschuss
des Landkreises Cloppenburg gehören gemäß § 3 des Nds. Gesetzes zur Ausführung
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) i.V. § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch
(SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und § 2 der
Satzung des Jugendamtes insgesamt vier Vertreter von anerkannten Trägern der
freien Jugendarbeit und der freien Jugendhilfe als stimmberechtigte Mitglieder
an. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat einen Vertreter.
Herr Norbert Bögershausen vom Sozialdienst Kath. Männer wurde für die Wahlperiode 2006 bis 2011 vom Kreistag in seiner Sitzung am 02.11.2006 als Vertreter des stimmberechtigten Mitglieds, Herr Erwin Dierks vom Diakonischen Werk, in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Da Herr Bögershausen verstorben ist, ist für ihn ein Nachfolger zu benennen.
Auf Anfrage des Jugendamtes hat der Sozialdienst Kath. Männer Friesoythe e.V. mit Schreiben vom 09.02.2011 den Geschäftsführer des SKM Friesoythe, Herrn Otto Wiemken, wohnhaft Heinrich-Schulte-Straße 9 in 26169 Friesoythe als Nachfolger von Herrn Bögershausen vorgeschlagen.
Gemäß § 71 SGB VIII sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu wählen.
Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Otto Wiemken vom Sozialdienst Kath. Männer als neuen Vertreter des stimmberechtigten Mitglieds Herrn Erwin Dierks vom Diakonischen Werk in den Jugendhilfeausschuss zu wählen.