Betreff
Vergabe von Wirtschaftsförderungsmitteln; Erweiterung des Gewerbegebietes "Strücklingen Nord" (B-Plan Nr. 130)
Vorlage
V-PLA/19/244
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinde Saterland wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Strücklingen-Nord“ Nr. 130 in Höhe von 25 %, max. 99.672,12 Euro gewährt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Saterland hat mit Schreiben vom 15.01.2019 beantragt, Wirtschaftsförderungsmittel für die Erweiterung des Gewerbegebietes Nr. 130 Strücklingen Nord zur Verfügung zu stellen. Der bestehende Gewerbestandort am Knotenpunkt Hauptstraße / Wittensander Straße wird durch die Erweiterungsmaßnahme sinnvoll ergänzt.

 

Das Gewerbegebiet Strücklingen-Nord ist weitestgehend belegt. Es stehen derzeit kaum Flächen für die Entwicklung gewerblicher Bebauung zur Verfügung. Es besteht jedoch dringender Bedarf für die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen, da der Gemeinde konkrete Anfragen für die Errichtung, Verlagerung bzw. Erweiterung von Unternehmen vorliegen.

 

 

Erweiterung des Gewerbegebietes Nr. 130 Strücklingen-Nord

 

Die Erweiterungsfläche mit einer Größe von 4,8 ha befindet sich südlich der Wittensander Straße (L829) und westlich der Hauptstraße.

 

Es werden sich im Plangebiet insgesamt sechs Betriebe ansiedeln. Geplant ist die Neugründung eines Schlossereibetriebes sowie Betriebserweiterungen eines Eventservices, einer Tischlerei und eines Zimmereibetriebes. Ferner beabsichtigen ein Bauunternehmen und eine Kfz-Werkstatt ihren Standort im Saterland in das Gewerbegebiet zu verlegen. Insgesamt werden in dem neuen Gewerbegebiet 8-9 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen.

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

 

a)   eine rd. 160 m lange Stichstraße in Asphaltbauweise ausgehend von der Straße „Hauptstraße“ mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m mit Rinne einschließlich Wendehammer mit einem Durchmesser von 25 m.

            Kosten einschl. Straßenbeleuchtung: 232.177,04 Euro

 

b)   Herstellung der Regenwasserkanalisation inkl. Regenrückhalteanlage

Kosten: 153.453,49 Euro

 

c)    Planungskosten

Kosten: 22.819,02 Euro

 

d)   Kosten für die Begrünung: 1.873,06 €

 

Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf 410.322,61 Euro. Nach Abzug der nicht förderfähigen Kosten für die Regenwasserhausanschlüsse in Höhe von 11.634,15 Euro verbleiben zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 398.688,46 Euro. Der darauf entfallende Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises beträgt 99.672,12 € (= 25 %).


Finanzierung:

 

Investives PSP-Element

I1.50072.525

 


Anlagenverzeichnis:

Übersichtskarte BPlan Nr. 130 Saterland