Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Gemeinde Saterland wird ein Zuschuss aus
Wirtschaftsförderungsmitteln für die Erweiterung des Gewerbegebietes
„Strücklingen-Nord“ Nr. 130 in Höhe von 25 %, max. 99.672,12 Euro gewährt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Saterland hat
mit Schreiben vom 15.01.2019 beantragt, Wirtschaftsförderungsmittel für die
Erweiterung des Gewerbegebietes Nr. 130 Strücklingen Nord zur Verfügung zu
stellen. Der bestehende Gewerbestandort am Knotenpunkt Hauptstraße /
Wittensander Straße wird durch die Erweiterungsmaßnahme sinnvoll ergänzt.
Das Gewerbegebiet
Strücklingen-Nord ist weitestgehend belegt. Es stehen derzeit kaum Flächen für
die Entwicklung gewerblicher Bebauung zur Verfügung. Es besteht jedoch
dringender Bedarf für die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen, da der Gemeinde
konkrete Anfragen für die Errichtung, Verlagerung bzw. Erweiterung von
Unternehmen vorliegen.
Erweiterung des
Gewerbegebietes Nr. 130 Strücklingen-Nord
Die Erweiterungsfläche mit
einer Größe von 4,8 ha befindet sich südlich der Wittensander Straße (L829) und
westlich der Hauptstraße.
Es werden sich im
Plangebiet insgesamt sechs Betriebe ansiedeln. Geplant ist die Neugründung
eines Schlossereibetriebes sowie Betriebserweiterungen eines Eventservices,
einer Tischlerei und eines Zimmereibetriebes. Ferner beabsichtigen ein
Bauunternehmen und eine Kfz-Werkstatt ihren Standort im Saterland in das Gewerbegebiet
zu verlegen. Insgesamt werden in dem neuen Gewerbegebiet 8-9 neue
Dauerarbeitsplätze geschaffen.
Im Einzelnen sind folgende
Maßnahmen geplant:
a)
eine rd. 160 m lange Stichstraße in Asphaltbauweise ausgehend von der
Straße „Hauptstraße“ mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m mit Rinne
einschließlich Wendehammer mit einem Durchmesser von 25 m.
Kosten einschl. Straßenbeleuchtung: 232.177,04 Euro
b)
Herstellung der Regenwasserkanalisation inkl. Regenrückhalteanlage
Kosten: 153.453,49 Euro
c)
Planungskosten
Kosten: 22.819,02 Euro
d)
Kosten für die Begrünung: 1.873,06 €
Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf 410.322,61 Euro. Nach Abzug der nicht förderfähigen Kosten für die Regenwasserhausanschlüsse in Höhe von 11.634,15 Euro verbleiben zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 398.688,46 Euro. Der darauf entfallende Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises beträgt 99.672,12 € (= 25 %).
Finanzierung:
Investives
PSP-Element
I1.50072.525
Anlagenverzeichnis:
Übersichtskarte BPlan Nr. 130 Saterland