Sachverhalt:
Die Schulträger
erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch notwendige Baumaßnahmen
inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der
Außenanlagen. Die Zuschüsse betragen im Primarbereich 1/3 und in den
Sekundarbereichen I und II 1/2 der als schulisch notwendig anerkannten
Maßnahmekosten. Zudem hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschlossen,
dass erforderliche Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von
Baugenehmigungsverfahren für die Schulen nachträglich gefordert werden,
bezuschussungsfähig sind.
Im Rahmen der
Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Landkreises Cloppenburg untersuchte das
Rechnungsprüfungsamt u.a. schwerpunktmäßig die Kreisschulbaukasse. Inzwischen
sind die „Richtlinien zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse
des Landkreises Cloppenburg“ durch den Kreistag am 19.06.2018 beschlossen
worden. Darin sind ein einheitliches Antrags- und Prüfungsverfahren festgelegt
worden, so dass eine Gleichbehandlung aller Schulträger im Landkreis
Cloppenburg gewährleistet ist.
Entsprechend der
Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes kam es in der Vergangenheit in einigen Vorgängen bzw. Erhöhungsanträgen
zu Auszahlungen aus der Kreisschulbaukasse ohne Einholung eines politischen
Beschlusses. Es handelt sich um die nachfolgend aufgeführten Anträge:
1.
Antrag der
Gemeinde Lastrup auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für
die Herrichtung eines neuen Musikraumes an der Oberschule Lastrup (KSBK Nr.
376)
Mit
Beschluss des Kreistages vom 14.01.2014 wurde der Gemeinde Lastrup für die o.a.
Maßnahme für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 45.000 EUR ein Zuschuss in
Höhe von bis zu 22.500 EUR (1/2) gewährt.
Entsprechend dem später vorgelegten Verwendungsnachweis sind für die
Baumaßnahme höhere Kosten von insgesamt 60.179,50 EUR aufgrund
inklusionsbedingter und brandschutzrechtlicher Auflagen (u.a.
behindertengerechtes WC, Flucht- und Rettungswege) entstanden. Es handelt sich
insgesamt um bezuschussungsfähige Kosten, so dass ein Zuschuss in Höhe von
30.089,75 EUR gewährt werden konnte.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, abweichend vom Beschluss des
Kreistages vom 14.01.2014, an die Gemeinde Lastrup für die Herrichtung eines
neuen Musikraumes an der Oberschule Lastrup (KSBK Nr. 376) aus der
Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 30.089,75 EUR zu gewähren.
2.
Antrag der
Gemeinde Saterland auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse
für Ganztagsschulbaumaßnahmen (Neubau Mensa und Ersteinrichtung) an der
Grundschule Strücklingen (KSBK Nr. 360)
Mit
Beschluss des Kreistages vom 12.07.2012 wurde der Gemeinde Saterland für die
o.a. Maßnahme für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 182.200 EUR ein Zuschuss
in Höhe von 60.700 EUR (1/3) gewährt.
Entsprechend dem später vorgelegten Verwendungsnachweis sind für die
Baumaßnahmen höhere bezuschussungsfähige Kosten in Höhe von insgesamt
254.772,50 EUR entstanden, so dass ein Zuschuss in Höhe von 84.924,06 EUR
gewährt werden konnte.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, abweichend vom Beschluss des
Kreistages vom 12.07.2012, an die
Gemeinde Saterland für Ganztagsschulbaumaßnahmen (Neubau Mensa und
Ersteinrichtung) an der Grundschule Strücklingen (KSBK Nr. 360) aus der
Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 84.924,06 EUR zu gewähren.
3.
Antrag der
Gemeinde Molbergen auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse
für einen Ganztagsschulbereich mit Mensa an der Anne-Frank-Schule in Molbergen
(KSBK Nr. 346)
Mit
Beschluss des Kreistages vom 01.06.2010 wurde der Gemeinde Molbergen für die
o.a. Maßnahme für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.213.400 EUR ein
Zuschuss in Höhe von 606.700 EUR (1/2) gewährt.
Entsprechend einer Überprüfung der zuwendungsfähigen Kosten durch die
Hochbauabteilung ergaben sich höhere bezuschussungsfähige Kosten in Höhe von
insgesamt 1.376.800 EUR, so dass ein Zuschuss in Höhe von 688.400 EUR (1/2)
gewährt werden konnte.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, abweichend vom Beschluss des
Kreistages vom 01.06.2010, an die Gemeinde Molbergen für den
Ganztagsschulbereich mit Mensa an der Anne-Frank-Schule in Molbergen (KSBK Nr.
346) aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 688.400 EUR zu
gewähren.
4.
Antrag der Stadt
Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für
Brandschutzmaßnahmen bei der Oberschule Pingel Anton (KSBK Nr. 357)
Mit
Beschluss des Kreistages vom 21.06.2011 wurde der Stadt Cloppenburg für den 1.
Bauabschnitt der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen bei der Oberschule Pingel
Anton (Beseitigung sicherheitstechnischer Mängel) für zuwendungsfähige Kosten
in Höhe von 123.600 EUR ein Zuschuss in Höhe von 61.800 EUR (1/2) gewährt.
Für den 2. Bauabschnitt der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (Einbau
Fluchttreppe) wurden zusätzliche zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 62.813 EUR
nachgewiesen, so dass ein Zuschuss in Höhe von 31.406,50 EUR gewährt werden
konnte.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, ergänzend zum Beschluss des
Kreistages vom 21.06.2011 zum 1. Bauabschnitt, an die Stadt Cloppenburg für den
2. Bauabschnitt der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen bei der Oberschule
Pingel Anton (KSBK Nr. 357) aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe
von 31.406,50 EUR zu gewähren.
5.
Gewährung eines
Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse an den Landkreis Cloppenburg für die
Sanierung von Brandschutzflurdecken in der Elisabethschule Friesoythe (KSBK Nr.
439)
Für
die Sanierung der Brandschutzflurdecken in der Elisabethschule Friesoythe in
2012 konnte dem Landkreis Cloppenburg für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von
132.848,82 EUR ein Zuschuss in Höhe von 66.424,41 EUR (1/2) gewährt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, an den Landkreis Cloppenburg für
die Sanierung von Brandschutzflurdecken in der Elisabethschule Friesoythe (KSBK
Nr. 439) aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 66.424,41 EUR zu
gewähren.
6. Gewährung eines Zuschusses aus der
Kreisschulbaukasse an den Landkreis Cloppenburg für den Einbau eines Aufzuges in
Trakt 4 der BBS am Museumsdorf (KSBK Nr. 446)
Für
den Einbau eines Aufzuges in Trakt 4 der BBS am Museumsdorf in 2013 konnte dem
Landkreis Cloppenburg für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 112.554,45 EUR
ein Zuschuss in Höhe von 56.277,23 EUR (1/2) gewährt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, an den Landkreis Cloppenburg für
den Einbau eines Aufzuges in Trakt 4 der BBS am Museumsdorf (KSBK Nr. 4446) aus
der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 56.277,23 EUR zu gewähren.