Betreff
Gewährung von Zuschüssen aus der Kreisschulbaukasse
Vorlage
V-SCHUL/19/149
Art
Sitzungsvorlage


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen. Die Zuschüsse betragen im Primarbereich 1/3 und in den Sekundarbereichen I und II 1/2 der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten. Zudem hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschlossen, dass erforderliche Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die Schulen nachträglich gefordert werden, bezuschussungsfähig sind.

Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Landkreises Cloppenburg untersuchte das Rechnungsprüfungsamt u.a. schwerpunktmäßig die Kreisschulbaukasse. Inzwischen sind die „Richtlinien zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg“ durch den Kreistag am 19.06.2018 beschlossen worden. Darin sind ein einheitliches Antrags- und Prüfungsverfahren festgelegt worden, so dass eine Gleichbehandlung aller Schulträger im Landkreis Cloppenburg gewährleistet ist.

Entsprechend der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes kam es in der Vergangenheit  in einigen Vorgängen bzw. Erhöhungsanträgen zu Auszahlungen aus der Kreisschulbaukasse ohne Einholung eines politischen Beschlusses. Es handelt sich um die nachfolgend aufgeführten Anträge:

1.    Antrag der Gemeinde Lastrup auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für die Herrichtung eines neuen Musikraumes an der Oberschule Lastrup (KSBK Nr. 376)

Mit Beschluss des Kreistages vom 14.01.2014 wurde der Gemeinde Lastrup für die o.a. Maßnahme für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 45.000 EUR ein Zuschuss in Höhe von bis zu 22.500 EUR (1/2) gewährt.
Entsprechend dem später vorgelegten Verwendungsnachweis sind für die Baumaßnahme höhere Kosten von insgesamt 60.179,50 EUR aufgrund inklusionsbedingter und brandschutzrechtlicher Auflagen (u.a. behindertengerechtes WC, Flucht- und Rettungswege) entstanden. Es handelt sich insgesamt um bezuschussungsfähige Kosten, so dass ein Zuschuss in Höhe von 30.089,75 EUR gewährt werden konnte.

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, abweichend vom Beschluss des Kreistages vom 14.01.2014, an die Gemeinde Lastrup für die Herrichtung eines neuen Musikraumes an der Oberschule Lastrup (KSBK Nr. 376) aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 30.089,75 EUR zu gewähren.


2.    Antrag der Gemeinde Saterland auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für Ganztagsschulbaumaßnahmen (Neubau Mensa und Ersteinrichtung) an der Grundschule Strücklingen (KSBK Nr. 360)

Mit Beschluss des Kreistages vom 12.07.2012 wurde der Gemeinde Saterland für die o.a. Maßnahme für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 182.200 EUR ein Zuschuss in Höhe von 60.700 EUR (1/3) gewährt.

Entsprechend dem später vorgelegten Verwendungsnachweis sind für die Baumaßnahmen höhere bezuschussungsfähige Kosten in Höhe von insgesamt 254.772,50 EUR entstanden, so dass ein Zuschuss in Höhe von 84.924,06 EUR gewährt werden konnte.

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, abweichend vom Beschluss des Kreistages vom 12.07.2012,  an die Gemeinde Saterland für Ganztagsschulbaumaßnahmen (Neubau Mensa und Ersteinrichtung) an der Grundschule Strücklingen (KSBK Nr. 360) aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 84.924,06 EUR zu gewähren.


3.    Antrag der Gemeinde Molbergen auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für einen Ganztagsschulbereich mit Mensa an der Anne-Frank-Schule in Molbergen (KSBK Nr. 346)

Mit Beschluss des Kreistages vom 01.06.2010 wurde der Gemeinde Molbergen für die o.a. Maßnahme für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.213.400 EUR ein Zuschuss in Höhe von 606.700 EUR (1/2) gewährt.

Entsprechend einer Überprüfung der zuwendungsfähigen Kosten durch die Hochbauabteilung ergaben sich höhere bezuschussungsfähige Kosten in Höhe von insgesamt 1.376.800 EUR, so dass ein Zuschuss in Höhe von 688.400 EUR (1/2) gewährt werden konnte.

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, abweichend vom Beschluss des Kreistages vom 01.06.2010, an die Gemeinde Molbergen für den Ganztagsschulbereich mit Mensa an der Anne-Frank-Schule in Molbergen (KSBK Nr. 346) aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 688.400 EUR zu gewähren.


4.    Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für Brandschutzmaßnahmen bei der Oberschule Pingel Anton (KSBK Nr. 357)

Mit Beschluss des Kreistages vom 21.06.2011 wurde der Stadt Cloppenburg für den 1. Bauabschnitt der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen bei der Oberschule Pingel Anton (Beseitigung sicherheitstechnischer Mängel) für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 123.600 EUR ein Zuschuss in Höhe von 61.800 EUR (1/2) gewährt.

Für den 2. Bauabschnitt der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (Einbau Fluchttreppe) wurden zusätzliche zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 62.813 EUR nachgewiesen, so dass ein Zuschuss in Höhe von 31.406,50 EUR gewährt werden konnte.

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, ergänzend zum Beschluss des Kreistages vom 21.06.2011 zum 1. Bauabschnitt, an die Stadt Cloppenburg für den 2. Bauabschnitt der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen bei der Oberschule Pingel Anton (KSBK Nr. 357) aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 31.406,50 EUR zu gewähren.


5.    Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse an den Landkreis Cloppenburg für die Sanierung von Brandschutzflurdecken in der Elisabethschule Friesoythe (KSBK Nr. 439)

Für die Sanierung der Brandschutzflurdecken in der Elisabethschule Friesoythe in 2012 konnte dem Landkreis Cloppenburg für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 132.848,82 EUR ein Zuschuss in Höhe von 66.424,41 EUR (1/2) gewährt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, an den Landkreis Cloppenburg für die Sanierung von Brandschutzflurdecken in der Elisabethschule Friesoythe (KSBK Nr. 439) aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 66.424,41 EUR zu gewähren.


6.    Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse an den Landkreis Cloppenburg für den Einbau eines Aufzuges in Trakt 4 der BBS am Museumsdorf (KSBK Nr. 446)

Für den Einbau eines Aufzuges in Trakt 4 der BBS am Museumsdorf in 2013 konnte dem Landkreis Cloppenburg für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 112.554,45 EUR ein Zuschuss in Höhe von 56.277,23 EUR (1/2) gewährt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, an den Landkreis Cloppenburg für den Einbau eines Aufzuges in Trakt 4 der BBS am Museumsdorf (KSBK Nr. 4446) aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 56.277,23 EUR zu gewähren.