Betreff
Antrag der Stiftung Edith Stein auf Bezuschussung der Psychologischen Beratungsstelle für die Jahre 2019 bis 2021
Vorlage
V-JHA/19/139
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung Edith Stein zur Finanzierung der Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 591.438,00 EUR.


Sachverhalt:

Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (§ 27 Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe -). Die Hilfe wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.

Nach § 28 SGB VIII – Erziehungsberatung – sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und –einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammen wirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

Die Erziehungsberatung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises Cloppenburg als öffentlicher Jugendhilfeträger, der diese Aufgabe auf einen Träger der freien Jugendhilfe übertragen kann.

Bereits in 1978 hat die Stiftung Edith-Stein die Aufgabe der Erziehungsberatung für Kinder und Jugendliche im gesamten Landkreis Cloppenburg übernommen und hält neben der Beratungsstelle in Cloppenburg auch zwei Außenstellen in Barßel und Sedelsberg vor. Die Übertragung dieser Pflichtaufgabe auf einen freien Träger erfordert auch die entsprechende Finanzierung durch den Landkreis Cloppenburg.

Die Erziehungsberatungsstelle ist derzeit mit 10 Personen (9 Fachkräfte und eine Verwaltungskraft) mit insgesamt 283,5 Wochenstunden (entspricht 7,26 Vollzeitstellen) besetzt.

Der Stiftung Edith-Stein wurde für die Psychologische Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle (EB) gemäß Beschluss des Kreistages vom 15.10.2015 für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 525.850,00 EUR gewährt.

Mit Schreiben vom 28.01.2019 hat die Stiftung Edith-Stein für die folgenden drei Jahre (2019 bis 2021) einen Zuschuss für die EB in Höhe von 591.438,00 EUR beantragt und die Wirtschaftspläne für die Jahre 2019 bis 2021 beigefügt.

Dem Antrag sind Gespräche zwischen Vertretern des Landkreises Cloppenburg und der Stiftung Edith Stein vorausgegangen.

Man hat sich darauf geeinigt, folgenden Vorschlag für die Beschlussfassung vorzulegen:

  • Für die Jahre 2019 und 2020 werden die bereits abgeschlossenen Tariferhöhungen berücksichtigt, für 2021 wird eine Erhöhung der Personalkosten von 3% zugrunde gelegt
  • Die Sachkosten/ Sachkostensteigerungen wurden plausibel erläutert und werden daher entsprechend den Angaben im Wirtschaftsplan akzeptiert
  • Der Zuschuss des Landes-Caritasverbandes wird in der angegebenen Höhe mit den entsprechenden Erhöhungen für die Jahre 2020 und 2021 als Eigenmittel zugrunde gelegt
  • Es wird eine Laufzeit von drei Jahren (2019 bis 2021) vereinbart.


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2019

Es wurden für das Haushaltsjahr 2019 und die beiden Folgejahre ausreichend Haushaltsmittel eingeplant (vorsorglich 604.800,00 EUR).

PSP-Element: P1.363300.099/ Sachkonto 431800 – Zuweisungen an übrige Bereiche

(Erziehungsberatungsstelle)


Anlagenverzeichnis:

  • Antrag auf Bezuschussung der Psychologischen Beratungsstelle vom 28.01.2019
  • Wirtschaftsplan 2019/2020/2021