Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der
Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung Edith Stein zur Finanzierung der
Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle für die
Haushaltsjahre 2019 bis 2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 591.438,00
EUR.
Sachverhalt:
Ein
Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines
Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des
Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist
und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (§ 27
Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe -). Die Hilfe wird insbesondere
nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII gewährt. Art und Umfang der Hilfe
richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
Nach
§ 28 SGB VIII – Erziehungsberatung – sollen Erziehungsberatungsstellen und
andere Beratungsdienste und –einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und
andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und
familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung
von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei
sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammen wirken, die mit
unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
Die
Erziehungsberatung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises Cloppenburg als
öffentlicher Jugendhilfeträger, der diese Aufgabe auf einen Träger der freien
Jugendhilfe übertragen kann.
Bereits
in 1978 hat die Stiftung Edith-Stein die Aufgabe der Erziehungsberatung für
Kinder und Jugendliche im gesamten Landkreis Cloppenburg übernommen und hält
neben der Beratungsstelle in Cloppenburg auch zwei Außenstellen in Barßel und
Sedelsberg vor. Die Übertragung dieser Pflichtaufgabe auf einen freien Träger
erfordert auch die entsprechende Finanzierung durch den Landkreis Cloppenburg.
Die
Erziehungsberatungsstelle ist derzeit mit 10 Personen (9 Fachkräfte und eine
Verwaltungskraft) mit insgesamt 283,5 Wochenstunden (entspricht 7,26
Vollzeitstellen) besetzt.
Der
Stiftung Edith-Stein wurde für die Psychologische Beratungsstelle/
Erziehungsberatungsstelle (EB) gemäß Beschluss des Kreistages vom 15.10.2015
für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von
525.850,00 EUR gewährt.
Mit Schreiben vom 28.01.2019
hat die Stiftung Edith-Stein für die folgenden drei Jahre (2019 bis 2021) einen
Zuschuss für die EB in Höhe von 591.438,00 EUR beantragt und die
Wirtschaftspläne für die Jahre 2019 bis 2021 beigefügt.
Dem
Antrag sind Gespräche zwischen Vertretern des Landkreises Cloppenburg und der
Stiftung Edith Stein vorausgegangen.
Man
hat sich darauf geeinigt, folgenden Vorschlag für die Beschlussfassung
vorzulegen:
- Für die Jahre 2019 und
2020 werden die bereits abgeschlossenen Tariferhöhungen berücksichtigt,
für 2021 wird eine Erhöhung der Personalkosten von 3% zugrunde gelegt
- Die Sachkosten/
Sachkostensteigerungen wurden plausibel erläutert und werden daher
entsprechend den Angaben im Wirtschaftsplan akzeptiert
- Der Zuschuss des
Landes-Caritasverbandes wird in der angegebenen Höhe mit den
entsprechenden Erhöhungen für die Jahre 2020 und 2021 als Eigenmittel
zugrunde gelegt
- Es wird eine Laufzeit
von drei Jahren (2019 bis 2021) vereinbart.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt 2019
Es
wurden für das Haushaltsjahr 2019 und die beiden Folgejahre ausreichend
Haushaltsmittel eingeplant (vorsorglich 604.800,00 EUR).
PSP-Element:
P1.363300.099/ Sachkonto 431800 – Zuweisungen an übrige Bereiche
(Erziehungsberatungsstelle)
Anlagenverzeichnis:
- Antrag
auf Bezuschussung der Psychologischen Beratungsstelle vom 28.01.2019
- Wirtschaftsplan
2019/2020/2021