Beschlussvorschlag:
Dem Sozialausschuss wird folgende
Beschlussvorschlag empfohlen:
Der St.-Anna-Klinik gGmbH wird
– vorbehaltlich der Kofinanzierung durch die Stadt Löningen – gemäß
Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010 ein Zuschuss in Höhe von max.
377.589,00 Euro zur Finanzierung der Neustrukturierung der Liegendanfahrt
Notaufnahme gewährt. Die Mittel werden zu Lasten der Haushaltsjahre 2019 – 2021
bereitgestellt.
Sachverhalt:
Bezug:
Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010, KT/004/210.
Mit
Schreiben vom 12.12.2018 hat die St.-Anna-Klinik gGmbH einen Zuschuss des
Landkreises Cloppenburg für die Neustrukturierung der Liegendanfahrt
Notaufnahme in Höhe von 377.589,00 Euro
beantragt (siehe Anlage).
Rechtsnatur des Krankenhauses
Die
St.-Anna-Klinik ist eine gemeinnützige GmbH. Gesellschafter sind das
Christliche Krankenhaus Quakenbrück gGmbH (75%) und die Stiftung St.-Anna-Stift
Löningen (25%).
Größe und Aufgabe des
Krankenhauses
Die
St.-Anna-Klinik ist im Nds. Krankenhausplan 2018 mit 112 Planbetten
verzeichnet.
Im
Zuge des Trägerwechsel Mitte 2013 von den Katholischen Kliniken Oldenburger
Münsterland (KKOM) erfolgte die Umsetzung eines mit den Kostenträgern und dem
Sozialministerium abgestimmten veränderten medizinischen Konzeptes. Wesentliche
Elemente dieses Konzeptes sind die Integration der stationären multimodalen
Schmerztherapie sowie der Aufbau eines Zentrums für Kurzzeitchirurgie. Daneben
stehen konservative Bereiche wie die Allgemein Innere / Gastroenterologie sowie
Kardiologie und die urologischen Entwicklungslinien im Zentrum dieser
Gesamtzielsetzung. Es erfolgt eine enge Verzahnung mit dem Christlichen
Krankenhaus Quakenbrück. Dieses neue medizinische Konzept hat einen ergänzenden
Versorgungscharakter für die Region. Parallelstrukturen sollen, da wo sie noch
vorhanden sind, abgebaut werden.
Anlass der aktuellen
Sanierungsmaßnahme
Die
Maßnahme beinhaltet die Neustrukturierung der Liegendanfahrt Notaufnahme in
Verbindung mit der Neuausrichtung der vorhandenen Intensivstation zu einer
Überwachungsstation. Im jetzigen Bestand überlagern sich am Haupteingang
Personal-, Besucher-, Patienten-, Notaufnahme- und Liegendkrankenverkehr. Dies
verhindert den reibungslosen Ablauf der Erst- und Notfallversorgung. Außerdem
ist ein persönlichkeitsgeschützter Zugang für die Patienten nicht
gewährleistet.
Vorhaben/bauliche Veränderungen
Die
geplante Maßnahme beinhaltet:
·
Schaffung
eines konzentrierten Notfallbereiches mit Einschleusung und Eingriffsraum,
einer Vorbereitung, Untersuchungs- und Behandlungseinheiten, einer teilbaren
Triage, einer zentralen Leitstelle mit Wartebereichen, einem großen
Eingriffsraum und den dazugehörigen Nebenräumen einschließlich einer kleinen
Arztstruktur und eines Besprechungsraumes
·
Verlegung
der Liegendkrankenanfahrt auf die Rückseite des Krankenhauses (Süd-Ost)
·
Auflösung
eines Teilbereichs der Pflege (Station 3) im Erdgeschoss und Verlagerung in
eine zuletzt nicht genutzte Station
·
Umstrukturierung
der bisherigen Intensivstation zu einer Intermediate-Care-Station und
Vergrößerung des Aufwachbereichs
·
direkte
Erschließung von der Liegendkrankenanfahrt zur Notfallaufnahme
Ziele der Neustrukturierung
Durch
die Verlegung der Liegendanfahrt auf die Rückseite des Krankenhauses wird eine
neue störungsfreie Zufahrtsituation für Rettungsfahrzeuge und Krankentransporte
mit unterfahrbarem Vordach geschaffen. Es erfolgt eine Zentrierung und
Separierung der Erst- und Notfallversorgung. Damit ein reibungsloser und
persönlichkeitsgeschützter Zugang für die Patienten gewährleistet und eine
qualitative und wirtschaftliche Optimierung eingeleitet.
Die
Maßnahme ist Teil einer mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bau- und
Liegenschaften (NLBL) abgestimmten Zielplanung für die baulich-organisatorische
Weiterentwicklung des Hauses.
Durchführungszeitraum
Mit
dem Vorhaben soll Anfang 2020 begonnen werden. Es wird in einem Bauabschnitt
voraussichtlich bis Mitte 2021 durchgeführt.
Für
die Maßnahme waren bereits Mittel im Haushaltsjahr 2018 i.H.v.
280.000,00 Euro veranschlagt. Diese wurden in 2019 übertragen. Die noch
fehlenden Mittel i.H.v. 97.589,00 Euro werden in den Haushalt eingestellt.
Gesamtkosten und förderfähige
Kosten der Antragsmaßnahme
Die
Gesamtkosten des Vorhabens werden von der St.-Anna-Klinik mit
1.887.946,00 Euro angegeben. Diese Kosten wurden vom Land in voller Höhe
als förderfähig anerkannt.
Finanzierung des Vorhabens
Die
förderfähigen Kosten sollen gemäß Antrag wie folgt finanziert werden:
Zuschuss
Land (Festbetragsfinanzierung): 500.000,00
€
Eigenmittel
St.-Anna-Klinik: 821.562,00
€
1/3
des verbleibenden Defizits Stadt Löningen 188.795,00
€
2/3
des verbleibenden Defizits LK Cloppenburg
_377.589,00 €
1.887.946,00 €
Grundsatzbeschluss des
Kreistages
Hinsichtlich
der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen besteht folgender
Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010:
„Künftig
wird für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser den Trägern der
Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des
Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten
Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20% der vom Land als
förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.
Die
Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig
einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist weiterhin
eine Förderung derselben Investitionsmaßnahme auch aus der jeweiligen Standortkommune.
Sie hat einen nicht rück-zahlbaren Zuschuss zur Deckung des restlichen
Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10% der als förderfähig anerkannten
Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch Mittel Dritter
eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses). Des Weiteren
ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die
Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im
jeweiligen Haushalt.“
Landeszuwendung
Mit
Bescheid vom 28.11.2018 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und
Gleichstellung Fördermittel in Höhe von 500.000,00 Euro für das
Investitionsvorhaben bewilligt.
Angemessene Eigenmittel des
Krankenhauses
Das
Krankenhaus ist bereit einen Eigenanteil in Höhe von 821.562,00 Euro (44%)
einzubringen. Angesichts der finanziellen Situation des Krankenhauses stellt
dies eine angemessene Eigenbeteiligung dar.
Förderaussage der Stadt
Löningen
Der
Rat der Stadt Löningen wird in Kürze über den Zuschuss an die St.-Anna-Klinik
entscheiden. Die Beschlussfassung der Kreisgremien kann daher nur unter dem
Vorbehalt der Kofinanzierung durch die Stadt in Höhe von 188.795,00 Euro
erfolgen. Die Obergrenze von 10% der anerkannten förderfähigen Kosten wird
eingehalten.
Förderung durch den Landkreis
Die Zuwendung des
Landkreises ist nach dem Grundsatzbeschluss auf 20% der anerkannten
förderfähigen Kosten begrenzt. Dies entspricht einem Zuschuss von max. 377.589,00 Euro.
Finanzierung:
Investives PSP-Element:
I1.400134.525
Anlagenverzeichnis:
1.
Antrag St. Anna Klinik
2.
Bewilligungsbescheid Land