Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Verordnung über einen Taxentarif
im Landkreis Cloppenburg wird wie folgt geändert:
Der § 2 Abs. 1 wird wie folgt neu
gefasst:
§ 2
Fahrpreise
(1)
Der Fahrpreis setzt
sich zusammen aus:
a.
dem Grundbetrag
·
dies ist das Entgelt
für die Bereitstellung der Taxe bei Beförderungsbeginn
·
der Grundbetrag
beträgt 5,00 EUR im Tarif I (montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
enthält eine Wartezeit von 180 Sekunden oder eine Wegstrecke von 750,00 m und
6,50 EUR im Tarif II (werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen) und enthält eine Wartezeit von 204 Sekunden oder eine Wegstrecke
von 850,00 m bzw. für Großraumtaxis im Tarif I 10,00 EUR und enthält eine
Wartezeit von 204 Sekunden oder eine Wegstrecke von 772,75 m und im Tarif II
11,50 EUR und enthält eine Wartezeit von 228 Sekunden oder eine Wegstrecke von
863,65 m
·
er ist zugleich
Mindestfahrpreis
b.
dem Entgelt für die
Fahrleistung
Tarif I:
für PKW ab 750,00 m für je angefangene
50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km
für PKW ab 10.000 m für je angefangene
58,82 m Fahrleistung 0,10 EUR = 1,70 EUR/km
für Großraumtaxi ab 772,75 m für je
angefangene 45,45 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,20 EUR/km
für Großraumtaxi ab 5.000 m für je
angefangene 47,62 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,10 EUR/km
für Großraumtaxi ab 10.000 m für je
angefangene 58,82 m Fahrleistung 0,10 EUR = 1,70 EUR/km
Tarif II:
für PKW ab 850,00 m für je angefangene
50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km
für PKW ab 10.000 m für je angefangene
58,82 m Fahrleistung 0,10 EUR = 1,70 EUR/km
für Großraumtaxi ab 863,65 m für je
angefangene 45,45 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,20 EUR/km
für Großraumtaxi ab 5.000 m für je
angefangene 47,62 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,10 EUR/km
für Großraumtaxi ab 10.000 m für je
angefangene 58,82 m Fahrleistung 0,10 EUR = 1,70 EUR/km
c.
dem Entgelt für Wartezeiten
Für Wartezeiten werden für je 12
Sekunden 0,10 EUR berechnet. Dies entspricht einem Entgelt von 30,00 EUR/Std.
Über den Beginn der Wartezeit ist der Fahrgast zu verständigen.
d.
Zuschläge
Zuschläge für Gepäck und Kleintiere werden nicht erhoben. Die Entscheidung,
ob Tiere mitbefördert werden, obliegt dem Fahrer. Bei Mitnahme sind die Tiere
so unterzubringen, dass sie den Fahrer während der Fahrt nicht behindern.
Für
den Transport von Fahrrädern wird ein Zuschlag von 1,50 EUR erhoben.
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss des Kreistages vom 18. Okt. 2007 wurde im Landkreis Cloppenburg zum 01. Nov. 2007 erstmals eine Taxenverordnung und eine
Verordnung über einen Taxentarif erlassen.
Mit Antrag vom 05.09.2018 (bzw. Änderungsantrag vom 19.11.2018) beantragt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. im Auftrage seiner Mitglieder die Änderung der Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg. Gleichlautende Anträge wurden auch in den Landkreisen Ammerland, Oldenburg und Vechta gestellt. Der GVN begründet den Antrag damit, dass der Mindestlohn zum 01.01.2019 auf 9,19 EUR angehoben wurde sowie zum 01.01.2020 auf 9,35 EUR pro Stunde steigen wird und sich die Kosten laut Verbraucherpreisindex um 4,6 % erhöht haben. Zurzeit liegt der Mindestlohn bei 8,84 EUR. Demzufolge fordert der GVN eine Erhöhung der Tarife um durchschnittlich 6,82 %.
Am 17.10.2018 fand im Kreishaus des Landkreises Ammerland eine Besprechung zwischen den Landkreisen Ammerland, Oldenburg, Vechta und Cloppenburg statt. Die Landkreise waren sich einig, dass der Antrag des GVN vom 05.09.2018 eine zu hohe Steigerung der Entgelte mich sich bringt und haben dem GVN einen neuen Vorschlag unterbreitet, der u.a. eine Erhöhung des Grundbetrages vorsieht. Nach Rücksprache mit dem GVN wurde jedoch von der vorgeschlagenen Erhöhung des Grundpreises abgesehen und die im Grundpreis enthaltene Fahrleistung entsprechend reduziert (vgl. auch Änderungsantrag des GVN vom 19.11.2018). Der neue Tarif berücksichtigt die vom GVN beantragte Erhöhung der Taxentarife um durchschnittlich 6,82 %. Zum Teil liegt die prozentuale Erhöhung wesentlich darüber. Minimale Abweichungen gibt es lediglich bei höheren Fahrtstrecken (siehe anl. Tabellen Kostenvergleich Tarif 2015 mit 2019).
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Antrag des GVN vom 05.09.2018
Anlage 2 – Änderungsantrag des GVN vom 19.11.2018
Anlage 3 – Kostenvergleich Tarif 2015 mit 2019
Anlage 4 – Taxentarif – 5. Änderung Mai 2019
Anlage 5 – Taxitarif neu ab Mai 2019