Betreff
Änderung der Jagdsteuersatzung
Vorlage
V-KA/11/048
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.12.2010 (TOP 11) auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 09.12.2010 (TOP 36) beschlossen, die Jagdsteuer von 15 auf 10 % zu senken.
Die bestehende Jagdsteuersatzung vom 06.07.2004 ist daher durch eine Änderungssatzung entsprechend anzupassen, die als Anlage beigefügt ist.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Jagdsteuersatzung beginnt die Steuerschuld mit dem Steuerjahr. Steuerjahr ist das Jagdjahr (1. April bis 31. März). Demzufolge muss die Änderung der Jagdsteuersatzung am 01.April 2011 in Kraft gesetzt werden, um ab dem Jahr 2011 wirksam zu werden.