Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 25.10.2018 hat die Gruppe Grüne/ UWG im Kreistag des Landkreises
Cloppenburg den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Schutz von Wallhecken
im Landkreis Cloppenburg“ in die Tagesordnung der Kreisgremien aufzunehmen. Der
Antrag ist als Anlage beigefügt.
Dazu wird
folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:
1. „Bis Mitte
2019 legt der Landkreis einen Bericht über den Zustand der Wallhecken im
Landkreis vor.
2. Alle
rechtswidrig zerstörten Wallhecken seit 1985 sollen wiederhergestellt werden.
3. Der
Landkreis wirbt bei Schulen im Landkreis für die Anlage neuer Wallhecken und
deren Patenschaften.
4. Der
Landkreis prämiert jährlich die schönste und vitalste Wallhecke im Landkreis
mit 1000 Euro.“
Zur
Begründung wird u.a. auf das Merkblatt zur Wallheckenförderung verwiesen.
Danach befände sich nur etwa die Hälfte der Wallhecken in einem guten Zustand.
Das bestehende Wallheckenförderprogramm werde kaum in Anspruch genommen.
Um das
Verständnis für den Wert der Wallhecken zu fördern, biete sich die
Zusammenarbeit mit Schulen an. Im Übrigen werde die Wiederherstellung
zerstörter Wallhecken seit Jahren vom Ausschuss für Naturkunde des Heimatbundes
für das Oldenburger Münsterland von den Landkreisen gefordert.
Vorbemerkung
Wallhecken
sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedigung dienen
oder dienten. Sie sind naturschutzrechtlich seit 1935 gesetzlich geschützt und
dürfen als Landschaftsbestandteile nicht beseitigt werden. Dazu gehören auch
wiederhergestellte Wallhecken oder neu angelegte Wallhecken zur Ergänzung des
traditionellen Wallheckennetzes. Wallhecken bieten vielen Tier- und
Pflanzenarten einen Lebensraum und tragen erheblich zur Biotopvernetzung der
Landschaft bei.
Der
Landkreis Cloppenburg hat in den Jahren 1985 bis 1989 alle Wallhecken
flächendeckend im Landkreis kartiert und deren Zustand aufgenommen. Danach gibt
es ca. 1.067 km Wallhecken im Landkreis Cloppenburg.
Wallhecken
genießen nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften einen Grundschutz. Sie
sind wie jeder Bestandteil der Natur den Naturgewalten unterworfen. Eine
Wiederherstellung kann vom Eigentümer nur verlangt werden, wenn die Wallhecke
durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen zerstört oder erheblich
beeinträchtigt worden ist. Eine Pflicht zum aktiven Schutz von Wallhecken, wie z. B. die Herausnahme großer Bäume oder eine
Pflicht zum Nachpflanzen abgängiger Bäume gibt es nicht. Auch Erosionen beim
Wallkörper oder Strauchverluste durch Wildschäden muss der Eigentümer nicht
kompensieren. Wallkörperverluste durch eine Beweidung der Wallhecken in den
80er und 90er Jahren waren damals die Regel und sind heute hinsichtlich der
Verursachung kaum noch nachzuweisen.
Im Wissen
um nur diesen Grundschutz der Wallhecken wurde seinerzeit das
Wallheckenprogramm des Landkreises ins Leben gerufen. Es verfolgt das Ziel, den
Eigentümer finanziell zu unterstützen und damit Pflegemaßnahmen und Neuanlagen
zu initiieren.
Zum
Beschlussvorschlag des Antrages der Kreistagsgruppe Grüne/UWG wird wie folgt
Stellung genommen:
1.
Bis Mitte
2019 legt der Landkreis einen Bericht über den Zustand der Wallhecken im
Landkreis vor.
Die
Wallhecken im Kreisgebiet werden weder regelmäßig kartiert noch wird ihr
Zustand flächendeckend laufend kontrolliert. Insofern kann derzeit ein
Zustandsbericht nicht erstellt werden.
Für einen
aussagekräftigen Bericht über den aktuellen Zustand der Wallhecken wäre eine
vollständige Neukartierung aller Wallhecken im Kreisgebiet notwendig. Dies ist
mit dem derzeitigen Personal - eine Person mit 25 Wochenstunden im Bereich des
Amtes für Natur und Umwelt - nicht zu leisten. Denkbar wäre die Vergabe an ein
externes Büro. Eine unverbindliche Rückfrage bei einem Planungsbüro hat
ergeben, dass beispielsweise für die Wallheckenkartierung eines 2.000 ha
Gebietes von einem Honorar von ca. 14.000 € und einer Bearbeitungszeit von mindestens
6 Wochen ausgegangen wurde. Aus Sicht des Büros wäre ein derartiges Projekt für
den Landkreis Cloppenburg bei einer Kreisgröße von 1.418 km², d.h. 141.800 ha
kaum kalkulierbar bzw. durchführbar. Eine Durchführung bis Mitte 2019 sei
unrealistisch, da hierfür kaum ein Büro entsprechende Kapazitäten besitze.
Dieser
Einschätzung schließt sich die Kreisverwaltung an.
Ein
Bericht über den Zustand der Wallhecken allein reicht im Übrigen zur
Beurteilung nicht aus. In jedem Fall einer festgestellten Beeinträchtigung oder
Zerstörung müsste die Ursache ermittelt werden, da nicht zwingend von einem
Verstoß gegen das Beeinträchtigungs- und Zerstörungsverbot ausgegangen werden
kann.
2.
Alle
rechtswidrig zerstörten Wallhecken seit 1985 sollen wiederhergestellt werden.
Eine
regelmäßige Bestandskontrolle der Wallhecken im Landkreis findet wie oben
ausgeführt bisher nicht statt und wird auch nicht für notwendig gehalten.
Seitens
der Verwaltung werden aber seit jeher grundsätzlich Anzeigen und Hinweise aus
der Bevölkerung oder von Behörden, die sich auf die rechtswidrige Beseitigung
oder Beschädigung von Wallhecken beziehen, verfolgt. Die Wiederherstellung wird
angeordnet. Ebenso wird verfahren, wenn Verstöße seitens der Kreisverwaltung
festgestellt werden und diese einem Verursacher zugeordnet werden können.
Grundlage der Bewertung ist dabei u.a. die vorhandene Kartierung.
In den
vergangenen Jahren wurde daneben damit begonnen, in Teilbereichen des
Landkreises Wallhecken neu zu kartieren, sofern hierfür Studenten während ihrer
Praktikumszeiten bei der unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung standen.
Dabei werden neben der Länge und Breite der Wallhecken auch deren Ausprägung
sowie der Wallkörper erfasst und der Zustand fotografisch dokumentiert. Dies
soll in Zukunft fortgeführt werden. Auch hierbei festgestellte rechtswidrige
Zerstörungen und erhebliche Beeinträchtigungen werden verfolgt. Ein Tätigwerden
darüber hinaus bedingt einen erhöhten Personalaufwand sowohl im Innen -als auch
im Außendienst.
3. Der Landkreis wirbt bei Schulen im Landkreis für die Anlage neuer
Wallhecken und deren Patenschaften.
Die
Werbung für die Anlage neuer Wallhecken und deren Patenschaften bei Schulen ist
sicherlich möglich, wird aber nicht für zielführend gehalten.
Problematisch
ist nach den bisherigen Erfahrungen immer zunächst die Flächenverfügbarkeit für
eine Wallheckenanlage. Es ist grundsätzlich das Einverständnis des Eigentümers
für diese dauerhafte Anlage erforderlich. Daneben erfordern die Neuanlage,
Pflege und Sanierung von Wallhecken in der Regel den Einsatz von schwerem
Gerät. Allein aus Sicht des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherungspflicht und
der möglichen Verletzungsgefahr werden Schulen nicht als die richtigen Partner
angesehen. Ansprechpartner sollten hier vielmehr Dorfgemeinschaften, Hegeringe
und Jagdgemeinschaften sein, die über die erforderliche Fläche und die
Gerätschaften verfügen.
In der
Vergangenheit wurde bereits damit begonnen, in Hegeringversammlungen für die
kreiseigenen Förderprogramme zu werben. Dies sollte fortgeführt werden und
ggfls. auf Dorfgemeinschaften ausgeweitet werden.
4.
Der Landkreis prämiert jährlich die schönste und vitalste Wallhecke im
Landkreis mit 1000 Euro.
Mit
Kreistagsbeschluss vom 25.09.2018 wurde die Erhöhung des Haushaltsansatzes für
die Wallheckenförderung einstimmig von 5.000 Euro auf 6.000 Euro angehoben.
Dieser Betrag soll gemäß dem Antrag für die Prämierung verwendet werden.
Weder
die Richtlinien zur Wallheckenförderung noch der oben angeführte
Kreistagsbeschluss sehen eine Prämierung von Wallhecken vor. Hierzu wäre der
bisherige Beschluss aufzuheben bzw. ein neuer Beschluss zu fassen.
Entsprechende Mittel wären in den Haushalt 2019 einzustellen.
Eine
Prämierung der schönsten und vitalsten Wallhecke wird seitens der Kreisverwaltung
kritisch gesehen. Zum einen liegt Schönheit immer im Auge des Betrachters, zum
anderen sind die Bodenstandorte und die Ausprägungsstadien der Wallhecken im
Landkreis so unterschiedlich, dass kaum ein Vergleich zwischen den vorhandenen
Wallhecken möglich ist. Erforderlich wäre hier ein Bewertungskatalog ggfls. mit
einer Bewertungskommission. Hierfür steht derzeit kein Personal zur Verfügung.
Abschließend ist festzuhalten, dass der Landkreis Cloppenburg sich in
den vergangenen Jahren stets für den Erhalt der Wallhecken eingesetzt hat.
Alternativ zu den obigen Vorschlägen der Kreistagsgruppe Grüne/ UWG schlägt die Kreisverwaltung vor, die begonnene Kartierung der Wallhecken mit studentischen Praktikanten in den kommenden Jahren fortzusetzen. Daneben sollte die bestehende Richtlinie zur Wallheckenförderung aus dem Jahre 1992 überarbeitet und die Förderbeträge angepasst werden, um zukünftig einen größeren Anreiz zur Pflege und Neuanlage von Wallhecken zu schaffen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Gruppe Grüne /UWG – Schutz von Wallhecken im Landkreis Cloppenburg