Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Künftig wird der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg als Träger des Berufsbildungszentrums Handwerk auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von bis zu 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Bund und/oder Land im Rahmen der Förderung der überbetrieblichen Bildungsstätten als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20% der vom Bund und/oder Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt und ist zweckgebunden zur Reduzierung des ansonsten durch die Kreishandwerkerschaft zu tragenden Eigenanteils einzusetzen. Die Kreishandwerkerschaft hat angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.
Sachverhalt:
1.
Grundlagenpapier
und Förderbegehren der Kreishandwerkerschaft
Die Kreishandwerkerschaft Cloppenburg hat mit
Schreiben vom 14.08.2018 beantragt, für das Bildungszentrums Handwerk im Rahmen
beihilferechtlicher Zulässigkeiten künftig für neue Investitionen in das
Bildungszentrum auf Antrag nicht rückzahlbare Zuwendungen in Höhe von max. 20%
der förderfähigen Investitionskosten zur Deckung des Finanzierungsfehlbedarfs
(Defizits) zu bewilligen, soweit die jeweilige Haushaltslage des Landkreises
die Zuschussgewährung zulässt. Der Zuschuss soll nachrangig zu sonstigen
Fördermöglichkeiten (EU, Bund, Land, etc.) gewährt werden. Die
Kreishandwerkerschaft verpflichtet sich, darüber hinaus Eigenmittel in
angemessener Höhe aufzubringen.
Mit einem umfangreichen Grundlagenpapier
(siehe Anlage) hat die Kreishandwerkerschaft auf die künftigen
Herausforderungen zur Fachkräftesicherung, Berufsbildung, Kompetenz- und Qualitätssicherung
sowie Imageverbesserung im Handwerk hingewiesen. Aufgrund der Bedeutung, die
der Landkreis u.a. der Fach- und Führungskräftesicherung in wichtigen
regionalen Clusterbranchen einräumt, erwartet die Kreishandwerkerschaft
finanzielle Unterstützungen des Landkreises für bauliche und sachliche
Investitionen in ihr Bildungszentrum.
2.
Aufgaben
der Kreishandwerkerschaft und des Bildungszentrums
Die Kreishandwerkerschaft ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts und Interessenvertreterin der handwerklichen
Unternehmen. Sie vertritt als Teil der handwerklichen Selbstverwaltung mit 11
angeschlossenen Innungen rd. 600 Handwerksbetriebe im Landkreis Cloppenburg.
Das Bildungszentrum ist eine Einrichtung der Kreishandwerkerschaft, die als
wirtschaftsnahe, überbetriebliche Transfereinrichtung vor allem
handlungsorientierte, fachpraktische Qualifizierungen vornimmt. Ausstattungen
und Bildungsangebote des Zentrums steigern die Wettbewerbs- und
Leistungsfähigkeit der Handwerksunternehmen in der Region.
Konkret hält das Bildungszentrum folgende
Angebote vor:
-
Vermittlung
von handlungsorientierten und praxisnahen Ausbildungsinhalten für verschiedene
Handwerksberufe, insbesondere in den Bereichen Metallbau, Feinwerkmechanik,
Maurer, Zimmerer, KFZ-Technik, Elektrotechnik, Maler, Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnik, Tischler, Schweißen, CNC, CAD/CAM, Hydraulik/Pneumatik,
Steuerungstechnik
-
Durchführung
von berufs- und ausbildungsbegleitenden Seminaren und Lehrgängen
-
Ermöglichen
von Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
-
Durchführung
von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
-
Durchführung
von Inhouse-, Firmen- und Branchenschulungen
-
Durchführung
von Schulungen für Anlernkräfte, Helfer
-
Wissenstransferangebote
in Zusammenarbeit mit anderen regionalen Bildungsträgern und Einrichtungen
-
Fachveranstaltungen,
Erfahrungsaustausch, Seminare, Tagungen, Kongresse
-
Berufsorientierung
und –beratung mit Jugendlichen, auch von allgemeinbildenden Schulen
-
Berufsorientierung
und –beratung von Anlernkräften, Helfern, Flüchtlingen, ungenutzten Potenzialen
des Arbeitsmarktes
-
Marketing
für handwerkliche, gewerblich-technische Berufe in Kindergärten, Schulen und
anderen Einrichtungen
-
Präsentation
und Imagepflege des Handwerks und der gewerblich technischen Berufe
-
Lehrer-
und Erzieherfortbildungen
-
Projektwochen
und Aktionstage
-
Überregionale
Bewerbung der Einrichtung (Profilierung der Branche und der Region)
3.
Bisherige
Finanzierung des Bildungszentrums
Investitionen und Angebote des
Bildungszentrums werden mit Eigenmitteln der Kreishandwerkerschaft, Beiträgen
der Innungsmitglieder sowie mit Bundes- und Landesmitteln aus den Programmen
zur Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung finanziert. Aufgrund
des erkennbar hohen Investitionsbedarfs in den folgenden Jahren und der
rückläufigen Bundes-/Landesmittel (u.a. wegen Wegfall des Fördergebietsstatus
nach der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur) ist die Kreishandwerkerschaft auf alternative
Finanzierungsquellen angewiesen.
4.
Unterstützungsbedarf
In der Vergangenheit hat der Landkreis
Cloppenburg das Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft finanziell nicht
unterstützt, weil die Tragfähigkeit der Einrichtung erreicht werden konnte. Für
die Zukunft erwartet die Kreishandwerkerschaft eine Unterstützung des
Landkreises bei folgenden Aufwendungen:
-
Investitionen
in das 40 Jahre alte Gebäude z.B. hinsichtlich Netzwerktechnologie,
Digitalisierung, Brandschutz, Erhalt und Modernisierung des Gebäudes
-
Laufende
Anpassung und Modernisierung der Ausstattung
-
Ggf.
Weiterentwicklung der überbetrieblichen Bildungsstätte zu einem
Kompetenzzentrum im Bereich der Gebäude-, Metall- und Fahrzeugtechnik
5.
Rechtlich
zulässige Unterstützungsleistungen des Landkreises
Der Landkreis kann die Förderung von
Infrastrukturen Dritter nur im Rahmen von Art. 56 der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung der EU
(AGFVO) vornehmen. In gleicher Weise wurde auch die Förderung des
Lebensmitteltechnikums durch das Land Niedersachsen beurteilt. Voraussetzung
für eine Förderung ist, dass
-
Doppelstrukturen
und Angebote vermieden werden. Vor diesem Hintergrund sind im Vorfeld der
Förderung Recherchen über vorhandene Angebote z.B. der Berufsbildenden Schulen
notwendig
-
der
Bedarf der Investition u.a. durch Erklärungen von Unternehmen untermauert wird
-
alle
sonstige Fördermöglichkeiten vorrangig ausgeschöpft sind
-
der
Antragsteller einen angemessenen Eigenanteil an den Investitionen aufbringt
-
sich
die Wirtschaft an den Investitionen (über Seminar-, Lehrgangs- und
Veranstaltungsgebühren hinaus) beteiligt
-
die
AGFVO eingehalten wird d.h. keine
Förderung
o
von
Betriebskosten bzw. laufenden Kosten,
o
von
Unterhaltungs- und Sanierungskosten,
o
des
Ersatzes von Ausstattungsgegenständen, Einrichtungen, Maschinen und Werkzeugen
Vor dem Hintergrund der beihilferechtlichen
Einschränkungen kommt im Wesentlichen nur die Förderung neuer Infrastrukturen
bzw. Einrichtungen in Betracht.
6.
Aufgaben
des Landkreises
Gesetzliche Aufgabe des Landkreises als
Träger der Berufsbildenden Schulen ist die Unterhaltung und Bereitstellung der
Gebäude sowie deren Ausstattung.
Eine finanzielle Förderung des
Berufsbildungszentrums Handwerk könnte einen Einstieg in eine entsprechende
Bezuschussung weiterer berufsständischer Vereinigungen (Oldenburgische
Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
Landvolkverband Cloppenburg e.V.), Erwachsenenbildungseinrichtungen (Bildungswerk,
Volkshochschule) und Bildungseinrichtungen wie der Akademie Überlingen
bedeuten.
In den Landkreisen in Weser-Ems erfolgte bislang keine Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen der Kreishandwerkerschaften.
Finanzierung:
Investives PSP-Element
(Produkt):neu
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Kreishandwerkerschaft auf Förderung des Bildungszentrums Handwerk