Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Um die Eisenbahnstrecke Cloppenburg-Friesoythe langfristig als Verkehrsinfrastruktur vorzuhalten, wird vorgeschlagen, der F.E.G. mbH Zuwendungen zu den ungedeckten laufenden Ausgaben des Betriebes und der Unterhaltung sowie zu den ungedeckten Investitionskosten der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Die Zuwendungen werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Bedingungen auf 75% zu den ungedeckten laufenden Kosten des Betriebes und der Unterhaltung der Strecke und auf max. 50% zu den ungedeckten Sanierungskosten begrenzt.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner
Sitzung am 17.12.2015 beschlossen, der Friesoyther Eisenbahngesellschaft mbH
(F.E.G.) Zuwendungen zu den ungedeckten laufenden Ausgaben des Betriebes und
der Unterhaltung sowie zu den ungedeckten Investitionskosten der dringend
notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Die Zuwendungen wurden auf max.
50% zu den ungedeckten Sanierungskosten und auf 75% zu den ungedeckten
laufenden Kosten des Betriebes und der Unterhaltung der Strecke begrenzt und
sollen in einem regelmäßigen Abstand von 3 Jahren einer Prüfung unterzogen
werden.
Mit anliegendem Schreiben
vom 12.10.2018 beantragt die F.E.G. für 2019 einen 75%igen Zuschuss in Höhe von
54.600,00 € zu den erwarteten Defiziten bei den laufenden Betriebskosten der
Gesellschaft sowie einen 50 %igen Zuschuss in Höhe von 37.500,00 € zu den
ungedeckten Investitionskosten (insgesamt 92.100,00 €). Ferner wird die
Aufhebung der befristeten Förderung beantragt.
Für das Jahr 2016 wurde der
F.E.G. ein Zuschuss des Landkreises in Höhe von 29.118,80 € zu den ungedeckten
laufenden Betriebskosten gewährt. Für 2017 und 2018 wurden laut Wirtschaftsplan
folgende Mittel im Haushalt des Landkreises veranschlagt:
Jahr |
Zuschuss ungedeckte laufende Kosten |
Zuschuss ungedeckte Investitionskosten |
2017 |
40.000,00 € |
62.500,00 € |
2018 |
64.000,00 € |
35.000,00 € |
Der Verwendungsnachweis für
2017 wird in Kürze vorgelegt.
Zur Überprüfung der
weiteren Bezuschussung hat die F.E.G für die Jahre 2016 bis 2018 den
tatsächlichen Schienenverkehr auf der Strecke sowie Nutzer der Strecke, Art und
Mengen der beförderten Güter sowie Erträge dargelegt (siehe anliegenden
Antrag).
Durchgeführte Investitionen
In 2016 – 2018 erfolgte in
Garrel die Errichtung eines Umfahrgleises und eines Abstellgleises sowie einer
Verladestelle. Die Baukosten von ca. 1.200.000 € wurden im Wesentlichen durch
Zuschüsse der Landesnahverkehrsgesellschaft, der Gemeinde Garrel sowie des
Landkreises und der übrigen Anliegerkommunen finanziert.
Durch die Investitionsmaßnahme ergeben sich neue
Optionen für den Güterverkehr:
·
Durch die Anbindung eines neu zu errichtenden Anschlussgleises eines
Unternehmens wird der Getreideumschlag ermöglicht. Es wird zunächst eine
Umschlagsmenge von 100.000 t jährlich = 70 Züge erwartet. Die Anlage soll so
dimensioniert werden, dass eine Steigerung bis zu 250.000t jährlich möglich
ist. Das Projekt befindet sich in der Vorplanungsphase. Erste
Abstimmungsgespräche mit der Landeseisenbahnaufsicht und den Förderstellen
wurden bereits geführt. Nach derzeitigem Stand zeichnet sich ein
wirtschaftlicher Betrieb ab. Die Errichtung von Anschlussgleisen durch die
Unternehmen wird einschließlich aller erforderlichen Nebenanlagen (z.B.
Getreidesilos, Einhausungen, Entladevorrichtungen) mit bis zu 50 % aus
Bundesmitteln gefördert.
·
Aktuell werden Verhandlungen mit weiteren Interessenten im Bereich
Kiesentladung geführt.
·
Derzeit werden Gespräche über weitere Transporte diverser Branchen, u.a.
der Fleischindustrie geführt.
Zukünftige Investitionen
Die F.E.G. plant folgende
Investitionsmaßnahmen:
·
Signalisierung von Bahnübergängen
·
Befestigung der Ladestelle in Garrel
·
Streckensanierungen in Teilabschnitten mit Hilfe des
Sanierungsprogrammes des Bundes
·
Sanierung von Brücken
Zur Finanzierung der
Investitionen werden Fördermittel des Landes und des Bundes von 50 % bis 90 %
erwartet.
Mitfinanzierung der Anliegerkommunen
Es liegen verbindliche Zusagen/ Vereinbarungen der
Stadt Friesoythe sowie der Gemeinden Bösel und Garrel vor. Die Stadt
Cloppenburg hat sich bislang projektbezogen beteiligt. Eine dauerhafte
Beteiligung – auch an den laufenden Kosten – wird angestrebt. Die F.E.G. geht
davon aus, dass bestehende Befristungen der Zuschüsse der Kommunen im Falle der
Aufhebung der Befristung durch den Landkreis ebenfalls aufgehoben werden.
Optionen für die Zukunft
Die F.E.G. sieht folgende
Zukunftsperspektiven:
·
Anbindung des c-Port
·
Errichtung weiterer Verladestellen entlang der Strecke z.B. in
Friesoythe
·
Erhalt der Option auf einen Lückenschluss mit der Strecke
Ocholt-Sedelsberg
·
Chance auf Reaktivierung des Personennahverkehrs
·
Finanzielle Attraktivität durch die Absicht des Bundes zur Senkung der
Kosten für den Güterverkehr durch Senkung der Trassenentgelte für den
Schienengüterverkehr
Aufhebung der Befristung
Der Erhalt der
Eisenbahninfrastruktur der F.E.G. ist mit den mittel- bis langfristigen
strukturpolitischen Zielsetzungen des Landkreises (trimodale Anbindung des
c-Port, ÖPNV, Verlagerung von Verkehren von der Straße auf umweltfreundliche
Verkehrsträger, Erhöhung der Standortattraktivität des Landkreises für
Neuansiedlungen und der perspektivischen Möglichkeit der Zusammenführung der
Betriebsorganisationen von EEB und F.E.G.) grundsätzlich vereinbar.
Eine dauerhafte Beteiligung
des Landkreises an den Kosten der Vorhaltung der Strecke wird mit Blick auf die
Förderung der Eisenbahnstrecke Ocholt-Sedelsberg (EEB) und der Gleichbehandlung
der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Unternehmen im Landkreis
unter folgenden Bedingungen empfohlen:
a)
Die Förderung erstreckt sich allein auf die von der
Landeseisenbahnaufsicht für dringlich gehaltenen Investitionen zum Erhalt der
Strecke und nicht auf freiwillige Maßnahmen der F.E.G. (z.B. zugunsten der
Museumseisenbahn). Voraussetzung ist ferner, dass der Landkreis den
Investitionen zustimmt.
b)
Die Beteiligung des Landkreises an den ungedeckten Investitionskosten
beträgt entsprechend der Zuwendungen an die EEB max. 50%. Voraussetzung ist ferner eine Beteiligung der
Streckennutzer und der Standortkommunen.
c)
Eine Förderung der ungedeckten
laufenden Kosten kommt nur hinsichtlich des auf den Streckenbetrieb und die
Unterhaltung entfallenden Anteils in Betracht. Die max. Zuwendung des
Landkreises beträgt 75% der
entsprechenden Kosten. Auch hier ist eine finanzielle Beteiligung der
Standortkommunen Voraussetzung.
d)
Die Zuwendungen werden nur als Anteilsfinanzierung zu den konkret
nachgewiesenen und belegten Ausgaben gewährt. Eine Pauschalförderung wird
ausgeschlossen.
Der Bedarf wird im Rahmen
des jährlich vorzulegenden Wirtschaftsplans und Verwendungsnachweises seitens
der Verwaltung geprüft.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt): P1.571000.300 / SK 431600
Anlagenverzeichnis:
Antrag der F.E.G. 2018