Betreff
Bezuschussung der ungedeckten laufenden Betriebs- und Investitionskosten der Friesoyther Eisenbahngesellschaft mbH (F.E.G.)
Vorlage
V-PLA/18/228
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Um die Eisenbahnstrecke Cloppenburg-Friesoythe langfristig als Verkehrsinfrastruktur vorzuhalten, wird vorgeschlagen, der F.E.G. mbH Zuwendungen zu den ungedeckten laufenden Ausgaben des Betriebes und der Unterhaltung sowie zu den ungedeckten Investitionskosten der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Die Zuwendungen werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Bedingungen auf 75% zu den ungedeckten laufenden Kosten des Betriebes und der Unterhaltung der Strecke und auf max. 50% zu den ungedeckten Sanierungskosten begrenzt.


Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 beschlossen, der Friesoyther Eisenbahngesellschaft mbH (F.E.G.) Zuwendungen zu den ungedeckten laufenden Ausgaben des Betriebes und der Unterhaltung sowie zu den ungedeckten Investitionskosten der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Die Zuwendungen wurden auf max. 50% zu den ungedeckten Sanierungskosten und auf 75% zu den ungedeckten laufenden Kosten des Betriebes und der Unterhaltung der Strecke begrenzt und sollen in einem regelmäßigen Abstand von 3 Jahren einer Prüfung unterzogen werden.

Mit anliegendem Schreiben vom 12.10.2018 beantragt die F.E.G. für 2019 einen 75%igen Zuschuss in Höhe von 54.600,00 € zu den erwarteten Defiziten bei den laufenden Betriebskosten der Gesellschaft sowie einen 50 %igen Zuschuss in Höhe von 37.500,00 € zu den ungedeckten Investitionskosten (insgesamt 92.100,00 €). Ferner wird die Aufhebung der befristeten Förderung beantragt.

Für das Jahr 2016 wurde der F.E.G. ein Zuschuss des Landkreises in Höhe von 29.118,80 € zu den ungedeckten laufenden Betriebskosten gewährt. Für 2017 und 2018 wurden laut Wirtschaftsplan folgende Mittel im Haushalt des Landkreises veranschlagt:

Jahr

Zuschuss ungedeckte

laufende Kosten

Zuschuss ungedeckte

Investitionskosten

2017

40.000,00 €

62.500,00 €

2018

64.000,00 €

35.000,00 €

Der Verwendungsnachweis für 2017 wird in Kürze vorgelegt.

Zur Überprüfung der weiteren Bezuschussung hat die F.E.G für die Jahre 2016 bis 2018 den tatsächlichen Schienenverkehr auf der Strecke sowie Nutzer der Strecke, Art und Mengen der beförderten Güter sowie Erträge dargelegt (siehe anliegenden Antrag).

Durchgeführte Investitionen

In 2016 – 2018 erfolgte in Garrel die Errichtung eines Umfahrgleises und eines Abstellgleises sowie einer Verladestelle. Die Baukosten von ca. 1.200.000 € wurden im Wesentlichen durch Zuschüsse der Landesnahverkehrsgesellschaft, der Gemeinde Garrel sowie des Landkreises und der übrigen Anliegerkommunen finanziert.

Durch die Investitionsmaßnahme ergeben sich neue Optionen für den Güterverkehr:

·        Durch die Anbindung eines neu zu errichtenden Anschlussgleises eines Unternehmens wird der Getreideumschlag ermöglicht. Es wird zunächst eine Umschlagsmenge von 100.000 t jährlich = 70 Züge erwartet. Die Anlage soll so dimensioniert werden, dass eine Steigerung bis zu 250.000t jährlich möglich ist. Das Projekt befindet sich in der Vorplanungsphase. Erste Abstimmungsgespräche mit der Landeseisenbahnaufsicht und den Förderstellen wurden bereits geführt. Nach derzeitigem Stand zeichnet sich ein wirtschaftlicher Betrieb ab. Die Errichtung von Anschlussgleisen durch die Unternehmen wird einschließlich aller erforderlichen Nebenanlagen (z.B. Getreidesilos, Einhausungen, Entladevorrichtungen) mit bis zu 50 % aus Bundesmitteln gefördert.

·        Aktuell werden Verhandlungen mit weiteren Interessenten im Bereich Kiesentladung geführt.

·        Derzeit werden Gespräche über weitere Transporte diverser Branchen, u.a. der Fleischindustrie geführt.

Zukünftige Investitionen

Die F.E.G. plant folgende Investitionsmaßnahmen:

·        Signalisierung von Bahnübergängen

·        Befestigung der Ladestelle in Garrel

·        Streckensanierungen in Teilabschnitten mit Hilfe des Sanierungsprogrammes des Bundes

·        Sanierung von Brücken

Zur Finanzierung der Investitionen werden Fördermittel des Landes und des Bundes von 50 % bis 90 % erwartet.

Mitfinanzierung der Anliegerkommunen

Es liegen verbindliche Zusagen/ Vereinbarungen der Stadt Friesoythe sowie der Gemeinden Bösel und Garrel vor. Die Stadt Cloppenburg hat sich bislang projektbezogen beteiligt. Eine dauerhafte Beteiligung – auch an den laufenden Kosten – wird angestrebt. Die F.E.G. geht davon aus, dass bestehende Befristungen der Zuschüsse der Kommunen im Falle der Aufhebung der Befristung durch den Landkreis ebenfalls aufgehoben werden.

Optionen für die Zukunft

Die F.E.G. sieht folgende Zukunftsperspektiven:

·        Anbindung des c-Port

·        Errichtung weiterer Verladestellen entlang der Strecke z.B. in Friesoythe

·        Erhalt der Option auf einen Lückenschluss mit der Strecke Ocholt-Sedelsberg

·        Chance auf Reaktivierung des Personennahverkehrs

·        Finanzielle Attraktivität durch die Absicht des Bundes zur Senkung der Kosten für den Güterverkehr durch Senkung der Trassenentgelte für den Schienengüterverkehr

Aufhebung der Befristung

Der Erhalt der Eisenbahninfrastruktur der F.E.G. ist mit den mittel- bis langfristigen strukturpolitischen Zielsetzungen des Landkreises (trimodale Anbindung des c-Port, ÖPNV, Verlagerung von Verkehren von der Straße auf umweltfreundliche Verkehrsträger, Erhöhung der Standortattraktivität des Landkreises für Neuansiedlungen und der perspektivischen Möglichkeit der Zusammenführung der Betriebsorganisationen von EEB und F.E.G.) grundsätzlich vereinbar.

Eine dauerhafte Beteiligung des Landkreises an den Kosten der Vorhaltung der Strecke wird mit Blick auf die Förderung der Eisenbahnstrecke Ocholt-Sedelsberg (EEB) und der Gleichbehandlung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Unternehmen im Landkreis unter folgenden Bedingungen empfohlen:

a)        Die Förderung erstreckt sich allein auf die von der Landeseisenbahnaufsicht für dringlich gehaltenen Investitionen zum Erhalt der Strecke und nicht auf freiwillige Maßnahmen der F.E.G. (z.B. zugunsten der Museumseisenbahn). Voraussetzung ist ferner, dass der Landkreis den Investitionen zustimmt.

b)        Die Beteiligung des Landkreises an den ungedeckten Investitionskosten beträgt entsprechend der Zuwendungen an die EEB max. 50%. Voraussetzung ist ferner eine Beteiligung der Streckennutzer und der Standortkommunen.

c)         Eine Förderung der ungedeckten laufenden Kosten kommt nur hinsichtlich des auf den Streckenbetrieb und die Unterhaltung entfallenden Anteils in Betracht. Die max. Zuwendung des Landkreises beträgt 75% der entsprechenden Kosten. Auch hier ist eine finanzielle Beteiligung der Standortkommunen Voraussetzung.

d)        Die Zuwendungen werden nur als Anteilsfinanzierung zu den konkret nachgewiesenen und belegten Ausgaben gewährt. Eine Pauschalförderung wird ausgeschlossen.

Der Bedarf wird im Rahmen des jährlich vorzulegenden Wirtschaftsplans und Verwendungsnachweises seitens der Verwaltung geprüft.


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt): P1.571000.300 / SK 431600


Anlagenverzeichnis:

Antrag der F.E.G. 2018