Betreff
Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages
Vorlage
V-KA/18/494
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Antrag der SPD wird angenommen. § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 (4) Für jedes Ausschussmitglied ist eine Vertreterin/ein Vertreter zu benennen. Vertreterinnen und Vertreter können sich untereinander vertreten. Ist ein Ausschussmitglied verhindert, an einer Sitzung des Ausschusses teilzunehmen, so hat es unverzüglich seine Vertreterin/seinen Vertreter zu benachrichtigen. Ist auch seine Vertreterin/sein Vertreter verhindert, so kann es durch jedes andere Mitglied der Fraktion oder Gruppe vertreten werden.


Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 07.11.2018 einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages vom 30.03.2017 gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

§ 23 der geltenden Geschäftsordnung regelt, dass für die Vertretung in den Fachausschüssen die Regelungen aus dem NKomVG für den Hauptausschuss (Kreisausschuss) Anwendung finden. Nach § 75 Abs. 3 NKomVG sind für den Hauptausschuss jeweils ein Mitglied und ein Vertreter zu benennen. Satz 4 besagt weiter, dass sich Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion benannt worden sind, gegenseitig vertreten können.

 

Das NKomVG hat keine spezielle Regelung für die Vertretung in Fachausschüssen getroffen, sondern überlässt diese Regelung dem Gremium über die Geschäftsordnung.

Es ist demnach möglich, hier eine andere Regelung durch Änderung von § 23 der Geschäftsordnung zu treffen.

 

Für eine Änderung der Geschäftsordnung wird folgende Neufassung von § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung vorgeschlagen:


(4) Für jedes Ausschussmitglied ist eine Vertreterin/ein Vertreter zu benennen. Vertreterinnen und Vertreter können sich untereinander vertreten. Ist ein Ausschussmitglied verhindert, an einer Sitzung des Ausschusses teilzunehmen, so hat es unverzüglich seine Vertreterin/seinen Vertreter zu benachrichtigen. Ist auch seine Vertreterin/sein Vertreter verhindert, so kann es durch jedes andere Mitglied der Fraktion oder Gruppe vertreten werden.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung