Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Antrag der SPD wird angenommen. § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird wie folgt
geändert:
(4) Für jedes Ausschussmitglied ist eine Vertreterin/ein Vertreter zu benennen. Vertreterinnen und Vertreter können sich untereinander vertreten. Ist ein Ausschussmitglied verhindert, an einer Sitzung des Ausschusses teilzunehmen, so hat es unverzüglich seine Vertreterin/seinen Vertreter zu benachrichtigen. Ist auch seine Vertreterin/sein Vertreter verhindert, so kann es durch jedes andere Mitglied der Fraktion oder Gruppe vertreten werden.
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion hat mit
Schreiben vom 07.11.2018 einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des
Kreistages vom 30.03.2017 gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
§ 23 der geltenden
Geschäftsordnung regelt, dass für die Vertretung in den Fachausschüssen die
Regelungen aus dem NKomVG für den Hauptausschuss (Kreisausschuss) Anwendung
finden. Nach § 75 Abs. 3 NKomVG sind für den Hauptausschuss jeweils ein
Mitglied und ein Vertreter zu benennen. Satz 4 besagt weiter, dass sich
Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion benannt
worden sind, gegenseitig vertreten können.
Das NKomVG hat keine
spezielle Regelung für die Vertretung in Fachausschüssen getroffen, sondern
überlässt diese Regelung dem Gremium über die Geschäftsordnung.
Es ist demnach möglich,
hier eine andere Regelung durch Änderung von § 23 der Geschäftsordnung zu
treffen.
Für eine Änderung der
Geschäftsordnung wird folgende Neufassung von § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung
vorgeschlagen:
(4) Für jedes Ausschussmitglied ist eine
Vertreterin/ein Vertreter zu benennen. Vertreterinnen und Vertreter können sich
untereinander vertreten. Ist ein Ausschussmitglied verhindert, an einer Sitzung
des Ausschusses teilzunehmen, so hat es unverzüglich seine Vertreterin/seinen
Vertreter zu benachrichtigen. Ist auch seine Vertreterin/sein Vertreter
verhindert, so kann es durch jedes andere Mitglied der Fraktion oder Gruppe
vertreten werden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung
der Geschäftsordnung