Betreff
Weiterführung des Kindertagespflegebüros
Vorlage
V-JHA/11/026
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 24 SGB VIII ist für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn die Voraussetzungen nach

§ 24 Abs. 3 erfüllt sind. Weiter haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht. Die Einzelheiten der Förderung in Kindertagespflege sind in § 23 SGB VIII geregelt.

Um diesem Anspruch entsprechend den Neuregelungen durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) und durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeerweiterungsgesetz – KICK) gerecht zu werden, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 04.05.2006 beschlossen, dass der Ausbau der Kindertagespflege für Kinder unter 2 Jahre, für Kindergartenkinder außerhalb der Betreuungszeit und für Hortkinder erfolgen soll. Weiter hat er beschlossen, dass die fachliche Beratung und Begleitung der erziehungsberechtigten Personen, der Tagespflegeperson und deren Hinführung zur weiteren Qualifikation bzw. Werbung neuer Tagesmütter gegen Zahlung eines entsprechenden Entgeltes dem Tagesmütterverein im Landkreis Cloppenburg e.V. übertragen werden soll.

Die Übertragung dieser Aufgabe ist zum 15.05.2006 erfolgt.

 

Zur weiteren Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hat der Kreistag in seiner Sitzung am 26.04.2007 beschlossen, die Organisationsverantwortung für die Kinderbetreuung – mit Ausnahme der Tagespflege – auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu übertragen. Weiter wurde beschlossen, dass im Landkreis Cloppenburg ein Kindertagespflegebüro eingerichtet wird, dessen Organisationsverantwortung dem Tagesmütterverein im Landkreis Cloppenburg e.V. übertragen wird. Dies soll zunächst unter der Voraussetzung erfolgen, dass das Land im Rahmen des Landesförderprogramms „Familien mit Zukunft“ anteilige Finanzierungskosten für die Jahre 2007 bis 2011 übernimmt. Der Landkreis übernimmt dann die Defizitfinanzierung.

Entsprechend wurde eine Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben nach § 23 SGB VIII – Förderung in Kindertagespflege – mit dem Tagesmütterverein im Landkreis Cloppenburg e.V. mit einer Laufzeit vom 01.08.2007 bis 31.07.2011 (= Ablauf des Förderprogramms des Landes) abgeschlossen sowie eine gemeinsame Konzeption zur Einrichtung des Kindertagespflegebüros für den Landkreis Cloppenburg erarbeitet.  

 

Eine politische Entscheidung des Landes Niedersachsen, ob die Weiterführung von Familien- und Kinderservicebüros über den 31.07.2011 hinaus noch finanziell vom Land gefördert wird, liegt bis dato noch nicht vor. Lediglich in der Rundblick-Ausgabe Nr. 233/2010 vom 14.12.2010 (Redaktionsdienst für niedersächsische Landespolitik) erschien folgende Meldung: „Die erfolgreiche Arbeit der fast 290 landesweit tätigen Familien- und Kinderservicebüros ist auch im kommenden Jahr sichergestellt. Im Anschluss an die Haushaltsberatungen teilte die CDU-Landtagsabgeordnete Editha Lorberg am Montag mit, dass im Sozialhaushalt zusätzlich vier Millionen Euro eingestellt würden, damit die seit 2007 bestehenden Büros weiterarbeiten könnten. Sie seien ein wichtiger Baustein für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots, zur Weiterentwicklung frühkindlicher Bildung und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit werde ein deutliches Zeichen für nachhaltige familienfreundliche Politik in Niedersachsen gesetzt, meinte Lorberg.“

 

Neben den laufenden Geldleistungen für die Tagespflegepersonen werden die Kosten für die Qualifizierung, die fachliche Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen zunächst für das Jahr 2011 vom Land nach Maßgabe der „Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes“ anteilig übernommen. Somit ist nach Ablauf der Bewilligung aus dem Programm „Familien mit Zukunft“ (31.07.2011) noch für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 eine anteilige Finanzierung von Maßnahmen der Qualifizierung, fachlichen Beratung und Begleitung vom Land vorgesehen (5/12 von 599,00 Euro je Kindertagespflegeperson). 

 

Unabhängig von einer weiteren Förderung des Landes sollte jedoch bereits jetzt über eine Weiterführung des Kindertagespflegebüros im Landkreis Cloppenburg über den 31.07.2011 hinaus entschieden werden.

 

Die Arbeit des Kindertagespflegebüros erstreckt sich über die Bereitstellung eines flächendeckenden Angebotes an Tagespflegepersonen, deren Vermittlung sowie die Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule für den Landkreis Cloppenburg e.V. (VHS). Darüber hinaus obliegt ihnen die fachliche Beratung sowohl auf Angebotsseite (Tagespflegepersonen) als auch auf Nachfrageseite (Eltern/ Mütter/ Väter). Des weiteren überprüfen die Mitarbeiterinnen des Tagespflegebüros die Geeignetheit von Kindertagespflegepersonen durch persönliche Gespräche und Hausbesuche. Diese Prüfung ist für die vom Landkreis zu erteilende Pflegeerlaubnis bzw. Geeignetheitsbescheinigung notwendig und stellt eine enorme Entlastung und Unterstützung des Personals im Pflegekinderdienst dar.

Hierzu im einzelnen einige Daten aus dem Rechenschaftsbericht des Kindertagespflegebüros für das dritte Betriebsjahr vom 01.08.2009 bis 31.07.2010:

·        162 aktive Tagespflegepersonen zum Stichtag 31.07.2010

·        137 Hausbesuche (erforderlich für Pflegeerlaubnisse bzw. Bescheinigungen der Geeignetheit)

·        203 Vermittlungen von Tagespflegeverhältnissen

·        3.680 insgesamt geführte Gespräche  

 

Im Kindertagespflegebüro sind tätig:

Frau Henke, Leiterin und päd. Mitarbeiterin            mit 25,5 Stunden

Frau Möller, päd. Mitarbeiterin                 mit 23,5 Stunden

Frau Kleinheider, Bürokraft                                  mit 20,0 Stunden

 

Die gesetzliche Verpflichtung betr. die Kindertagespflege spiegelt sich auch in der Vereinbarung mit dem kreisangehörigen Gemeinden betr. die Übernahme der Aufgaben der Kinderbetreuung, die der Kreistag in seiner letzten Sitzung am 21.12.2010 beschlossen hat, wider. Darin steht: „Der Landkreis Cloppenburg hat zum 01.08.2007 ein Kindertagespflegebüro eingerichtet, dessen Organisationsverantwortung dem Tagesmütterverein im Landkreis Cloppenburg e.V. übertragen wurde. Damit wurde ein qualifiziertes Kindertagespflegeangebot (Aufbau eines kreisweiten Angebotes, Vermittlung, Beratung, Qualifizierung von Tagespflegepersonen, Vernetzung mit weiteren Kinderbetreuungsangeboten) für den gesamten Landkreis geschaffen. Das Kindertagespflegebüro stellt sicher, dass es in jeder Stadt/ Gemeinde einen Ansprechpartner für den Bereich „Kindertagespflege“ geben wird. Eine enge Vernetzung mit den Kommunen ist erwünscht.“

 

Aufgrund der sehr guten Arbeit des Kindertagespflegebüros und der VHS sowie einer überaus vertrauensvollen Zusammenarbeit wird von der Verwaltung die Weiterführung des Kindertagespflegebüros einschließlich der Qualifizierung und Fortbildung durch die VHS vorgeschlagen.

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

P1.365000 Sachkonto 431810 Zuschuss an Tagesmütterverein            136.300,00 Euro

Der Betrag teilt sich wie folgt auf:

Personal- und Sachkosten für das Tagespflegebüro                                    88.300,00 Euro

Qualifizierung von Tagespflegepersonen (5 Kurse)                            41.260,00 Euro

Fortbildung von Tagespflegepersonen                                           6.665,00 Euro