Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der anliegende Entwurf eines
Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Landkreis Cloppenburg wird – ergänzt
um die Ergebnisse der noch laufenden Ergänzungsstudie für den Bereich Glas/
Porzellan/ Keramik/ Hausrat/ Einrichtungszubehör – ins Beteiligungsverfahren
gegeben (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange).
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des
Kreistages vom 28.09.2017 wurde nach beschränkter Ausschreibung der Auftrag für
die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Landkreis
Cloppenburg am 22.12.2017 an Stadt+Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner
PartGmbB vergeben.
Nach der Vollerhebung aller
Einzelhandelsbetriebe in den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg
im Frühjahr 2018 wurde der anliegende Berichtsentwurf durch Stadt+Handel in
Abstimmung mit dem Planungsamt des Landkreises Cloppenburg erarbeitet. Die
Städte und Gemeinden wurden im Rahmen zweier Kommunalhearings eingebunden. Die
Hearings fanden am 31.08.2018 zu den Themen „Ergebnisse der Erhebung“ und
„Städtebaulich Integrierte Lagen“ und am 16.10.2018 zu den Themen
„mittelzentrale Kongruenzräume“ und „regionale Sortimentsliste“ sowie
„Verträglichkeit des zentrenrelevanten Randsortiments eines Möbelkaufhauses“
statt.
Im Rahmen der
Untersuchungen wurde festgestellt, dass eine Verkaufsfläche von rd. 600 m² im
zentrenrelevanten Randsortiment Glas/ Porzellan/ Keramik/ Hausrat/
Einrichtungszubehör als raumverträglich angenommen werden kann. Hier besteht
eine sehr große Differenz zu der für das Vorhaben seitens des Vorhabenträgers
vorgesehenen Verkaufsfläche von 1.750 m².
Für die Prüfung der
Raumverträglichkeit über 600 m² hinausgehender Randsortimentsgrößen ist eine
detailliertere absatzwirtschaftliche und städtebauliche Betrachtung für das
Sortiment Glas/ Keramik/ Hausrat/ Einrichtungszubehör erforderlich. Diese wurde
am 22.10.2018 als Ergänzungsauftrag zum Regionalen Einzelhandelskonzept
beauftragt. Die Ergebnisse sollen bis Anfang Dezember vorliegen, so dass
spätestens zur abschließenden Beschlussfassung des Kreistages am 18.12.2018 ein
vollständiger Konzeptentwurf vorliegt.
Der anliegende Konzeptentwurf soll – ergänzt um die Ergebnisse der noch laufenden Ergänzungsstudie – in ein Beteiligungsverfahren gehen (Beteiligung Träger öffentlicher Belange), so dass das abschließend abgewogene Konzept in einer der nächsten Sitzungen des Kreistages verbindlich beschlossen werden kann.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt): P1.511000
Anlagenverzeichnis:
Regionales Einzelhandelskonzept, Konzeptentwurf