Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der anliegende Entwurf eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Landkreis Cloppenburg wird – ergänzt um die Ergebnisse der noch laufenden Ergänzungsstudie für den Bereich Glas/ Porzellan/ Keramik/ Hausrat/ Einrichtungszubehör – ins Beteiligungsverfahren gegeben (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange).


Sachverhalt:

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 28.09.2017 wurde nach beschränkter Ausschreibung der Auftrag für die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Landkreis Cloppenburg am 22.12.2017 an Stadt+Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB vergeben.

 

Nach der Vollerhebung aller Einzelhandelsbetriebe in den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg im Frühjahr 2018 wurde der anliegende Berichtsentwurf durch Stadt+Handel in Abstimmung mit dem Planungsamt des Landkreises Cloppenburg erarbeitet. Die Städte und Gemeinden wurden im Rahmen zweier Kommunalhearings eingebunden. Die Hearings fanden am 31.08.2018 zu den Themen „Ergebnisse der Erhebung“ und „Städtebaulich Integrierte Lagen“ und am 16.10.2018 zu den Themen „mittelzentrale Kongruenzräume“ und „regionale Sortimentsliste“ sowie „Verträglichkeit des zentrenrelevanten Randsortiments eines Möbelkaufhauses“ statt.

Im Rahmen der Untersuchungen wurde festgestellt, dass eine Verkaufsfläche von rd. 600 m² im zentrenrelevanten Randsortiment Glas/ Porzellan/ Keramik/ Hausrat/ Einrichtungszubehör als raumverträglich angenommen werden kann. Hier besteht eine sehr große Differenz zu der für das Vorhaben seitens des Vorhabenträgers vorgesehenen Verkaufsfläche von 1.750 m².

Für die Prüfung der Raumverträglichkeit über 600 m² hinausgehender Randsortimentsgrößen ist eine detailliertere absatzwirtschaftliche und städtebauliche Betrachtung für das Sortiment Glas/ Keramik/ Hausrat/ Einrichtungszubehör erforderlich. Diese wurde am 22.10.2018 als Ergänzungsauftrag zum Regionalen Einzelhandelskonzept beauftragt. Die Ergebnisse sollen bis Anfang Dezember vorliegen, so dass spätestens zur abschließenden Beschlussfassung des Kreistages am 18.12.2018 ein vollständiger Konzeptentwurf vorliegt.

Der anliegende Konzeptentwurf soll – ergänzt um die Ergebnisse der noch laufenden Ergänzungsstudie – in ein Beteiligungsverfahren gehen (Beteiligung Träger öffentlicher Belange), so dass das abschließend abgewogene Konzept in einer der nächsten Sitzungen des Kreistages verbindlich beschlossen werden kann.


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt): P1.511000

 


Anlagenverzeichnis:

Regionales Einzelhandelskonzept, Konzeptentwurf