Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem
Kreistag, an die Gemeinde Saterland für die inklusionsbedingten und
brandschutzrechtlich bedingten Maßnahmen im Freizeitbad Saterland aus der
Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von 20.599,67 EUR zu gewähren.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für
schulisch notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung
sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im Primarbereich 33,33 Prozent und in den
Sekundarbereichen I und II 50 Prozent der als schulisch notwendig anerkannten
Maßnahmekosten.
Zudem hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg bezüglich notwendiger
Aufwendungen für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren
für die Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche
Maßnahmen grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.
Die Gemeinde Saterland beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse für Erneuerungsmaßnahmen im Umkleide-/Sanitärbereich des
Freizeitbades Saterland inklusive Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Der rollstuhlgerechte Umbau der Umkleide, Dusche und WC, der
erforderliche zweite Fluchtweg im Bereich Umkleide/Schwimmhalle sowie der
Notausgang aus der Schwimmhalle sind als inklusionsbedingte und
brandschutzrechtlich bedingte Baumaßnahmen aus der Kreisschulbaukasse
bezuschussungsfähig.
Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurde von der
Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.
Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten auf 41.950 € EUR. Die tatsächlichen Kosten betragen
41.199,34 EUR.
Der Zuschuss an die Gemeinde Saterland würde 20.599,67 Euro (1/2 der
zuwendungsfähigen Kosten) betragen.
Finanzierung:
Entsprechende Mittel für die Maßnahme wurden im Haushalt des Landkreises
Cloppenburg (Kreisschulbaukasse) veranschlagt.
Anlagenverzeichnis: