Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Cäcilia in Bösel auf Gewährung eines Zuschusses für die Erstellung von zwei Ausweichräumen und deren Einrichtung für den Kath. Kindergarten St. Raphael in Bösel
Vorlage
V-JHA/11/024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kath. Kirchengemeinde St. Cäcilia in Bösel hat mit beigefügtem Schreiben vom 04.11.2010 einen Zuschussantrag für die Erstellung von zwei Ausweichräumen und deren Einrichtung für den Kath. Kindergarten St. Raphael in Bösel gestellt.

 

Nach den Grundsatzbeschlüssen des Kreistages beteiligt sich der Landkreis u.a. an der Erweiterung bzw. Umbau für sonstige notwendige Räume (Mehrzweckraum, Ausweichraum/ kleiner Gruppenraum etc.).

 

Der Landkreis Cloppenburg hat bislang beim Kindergarten St. Raphael folgende Bezuschussung vorgenommen:

Neubau 1966            (4 Gruppenräume)                                                51.180,00 DM

Spiel- und Lernmaterial 1980                                                      1.300,00 DM

Einrichtung eines weiteren (5.) Gruppenraumes                        12.500,00 DM

Insgesamt                                                                                 64.980,00 DM

 

Der Kindergarten ist wie folgt ausgestattet:

  • 5 Gruppenräume
  • 1 Gymnastikraum (Mehrzweckraum)

 

Vorhanden sind nicht: Kleingruppenräume, Therapieräume, Ruheräume, Werkräume.

 

Nach der 1.DVO-KiTaG ist bei einem Kindergarten folgende räumliche Mindestausstattung vorgeschrieben:

  • Je Gruppe ein Gruppenraum mit mind. 2 qm Bodenfläche je Kind
  • Je Gruppe ein Kleingruppenraum oder eine Spielnische, die auch im Gruppenraum eingerichtet werden kann
  • Bei Ganztagsbetreuung ein Ruheraum oder eine Ruhemöglichkeit, die auch im Gruppenraum eingerichtet sein kann (trifft hier nicht zu, da keine Ganztagsgruppe vorhanden ist)
  • Eine Küche, bei Halbtagsbetreuung reicht eine Teeküche
  • Einen Arbeitsraum für die Fachkräfte
  • Garderobenbereiche außerhalb der Gruppenräume
  • Außenflächen zum Spielen
  • Mehrzweckraum- oder Bewegungsfläche (bei mehr als zwei gleichzeitig anwesenden Gruppen)

Die gesetzlichen Mindestanforderungen werden zwar durch die Spielnischen in den Gruppenräumen im Kindergarten St. Raphael erfüllt, jedoch gibt es keine zusätzlichen Kleingruppenräume. Es handelt sich jedoch um notwendige Räume, die zur Mindestausstattung gehören. Daher kann hier eine Bezuschussung des Landkreises erfolgen.

 

Die Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes hat anhand der vorgelegten Unterlagen eine Prüfung der angemessenen und bezuschussfähigen Bau- und Baunebenkosten für den Umbau nebst Einrichtung vorgenommen. Die Kosten sind insgesamt wirtschaftlich und angemessen und somit bezuschussfähig.

 

Danach ergibt sich folgende Bezuschussung durch den Landkreis:

 

Gesamtkosten                                                                                       16.732,95 Euro

abzüglich Anteil des BMO                                                                                   3.280,00 Euro

verbleiben                                                                                                         13.452,95 Euro

 

Kreiszuschuss 50 % =                                                                           6.726,48 Euro

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300004.525  Zuweisung an Gemeinden für Neubau Kindergarten            126.400,00 Euro

(die Mittel sind bereits für die beschlossene Bezuschussung für die Erweiterung des Kindergartens „St. Johannes Baptist“, Gemeinde Molbergen eingeplant und ausgezahlt worden)

 

I1.300003.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen             480.400,00 Euro

(die Mittel können von dieser Investitionsmaßnahme bereit gestellt werden)

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Cäcilia Bösel vom 04.11.2010