Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
- der Landkreis
Cloppenburg führt mit eigenen Mitteln den Vertretungsstützpunkt “Wolkentanz“
in Cloppenburg unter Festanstellung zweier Tagespflegepersonen in dafür
anzumietenden, geeigneten Räumen fort
- der Landkreis
Cloppenburg verstetigt die im Rahmen des Bundesprogramms eingeführten,
erweiterten Qualifizierungskurse nach dem sog. QHB für Tagespflegepersonen
und übernimmt dafür die Kosten.
Sachverhalt:
In
seiner Sitzung am 17.03.2016 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg
folgendes beschlossen:
- der Landkreis Cloppenburg nimmt ab dem 01.04.2016 am Bundesprogramm
„Kindertagespflege“ teil und stellt hierfür den entsprechenden Antrag
- es wird die Höchstfördersumme entsprechend den Vorgaben des Bundes
beantragt
- die notwendige Co-Finanzierung wird vom Landkreis Cloppenburg
sichergestellt
Das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ab 2016 mit dem Bundesprogramm
„Kindertagespflege – Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ 22 Modellkommunen
dabei unterstützt, die strukturelle Qualität in der Kindertagespflege vor Ort
(weiter-) zu entwickeln und das vom Deutschen Jugendinstitut entwickelte
„Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)“ auf
Grundlage eines lokalen Entwicklungsplans umzusetzen. Im Rahmen des
Modellprojektes hat der Landkreis Cloppenburg in Kooperation mit dem
Kindertagespflegebüro und der Volkshochschule verschiedene Teilprojekte mit
zweijähriger Laufzeit auf den Weg gebracht, von denen die ersten beiden, der
Tagespflege-Vertretungsstützpunkt „Wolkentanz“ in Cloppenburg und die erweiterten
Qualifizierungskurse mit 300 Kursstunden und Praxisanteilen nach dem QHB zum
Jahresende auslaufen werden. Nach erfolgter Evaluation haben sich beide
Maßnahmen als erfolgreich und verstetigungswürdig herausgestellt.
1.
Der
„Wolkentanz“ startete als Pilotprojekt im Rahmen des Bundesprogramms im
Landkreis Cloppenburg und ist als Möglichkeit zur Kinderbetreuung im
Vertretungsfall seit 2 Jahren erfolgreich. In Niedersachsen, sogar bundesweit,
haben Vertretungsstützpunkte noch immer Vorbildcharakter für derartige Konzepte
im ländlichen Raum. Mit der Möglichkeit, den Vertretungsstützpunkt zu nutzen,
erhalten insbesondere berufstätige Eltern mehr Sicherheit bei der Betreuung
ihrer Kinder. Für alle Eltern besteht damit im Stadtgebiet Cloppenburg im
Vertretungsfall ein adäquates, bedarfsgerechtes Angebot von bis zu acht Stunden
täglich an fünf Werktagen. Im Falle der
politischen Entschließung zu einer Verstetigung soll der „Wolkentanz“ mit zwei festangestellten Tagespflegepersonen
aus den aktuell umgenutzten Büroräumen des Kindertagespflegebüros ausziehen.
Der Landkreis wird hierzu langfristig geeignete Räumlichkeiten anmieten und ist
bestrebt, weiterhin den Vertretungsstützpunkt und die Fachberatung des
Kindertagespflegebüros unter einem Dach zu halten.
2.
Die
erweiterten Qualifizierungskurse der VHS mit einem Stundenvolumen von 300
Kursstunden, inklusive Praxisanteil und Erstellung eines Betreuungskonzeptes
haben sich als ausgezeichnetes Tool zur Steigerung der Qualität in der
Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege erwiesen. Es konnte im Rahmen
der Evaluation ermittelt werden, dass eine intensivere Schulung nebst
kursbegleitender Betreuung sehr gut angenommen wird, sich Tagespflegepersonen
nachhaltiger mit ihrem „Berufsbild“ identifizieren und pädagogische Bedarfe,
bspw. im Bereich der Sprachförderung im Elementarbereich, der Elternarbeit oder
beim Übergang zum Kindergarten etc., effizienter erkannt werden. Der Landkreis
Cloppenburg hat durch das QHB einen Standard in der Ausbildung der Tagesmütter
und Tagesväter implementiert, hinter den wir nicht zurückfallen wollen und
plädiert für eine Verstetigung der erweiterten Qualifizierungskurse durch
Übernahme der Finanzierung entsprechender Angebote bei der VHS Cloppenburg.
Das
Bundesprogramm läuft als „ProKindertagespflege – Wo Bildung für die Kleinsten
beginnt“ in 2019 weiter. Gefördert wird die Implementierung von
Qualifizierungskursen nach dem QHB für Landkreise, die dies noch nicht
vollzogen haben. Ferner wird das Einrichten einer Koodinierungsstelle für die
Fachberatung in der Kindertagespflege und Verbesserungsmaßnahmen für die
Tätigkeitsbedingungen der Kindertagespflegepersonen finanziert. Beide Aufgaben
werden im Landkreis Cloppenburg durch das Kindertagespflegebüro bereits
vollumfänglich wahrgenommen.
Nach
eingehendem Abgleich der Hinweise zu den Interessensbekundungsverfahren und den
Förderantragsunterlagen zum neuen Förderprogramm stellt das Jugendamt fest,
dass die zu erfüllenden Voraussetzungen des Nachfolgeprogramms für eine weitere
Entwicklung der Qualität in der Kindertagespflege im Landkreis Cloppenburg
nicht zielführend sind.
Finanzierung:
Die
vorgesehenen Änderungen ergeben Ausgaben – bezogen auf die für 2019
kalkulierten Ausgaben - von jährlich ca. 220.000,00 €.
PSP-Element:
P1.365000/ Sachkonto 431810
(Personal-
und Sachkosten für auslaufende und verstetigte Teilprojekte des Bundesprogramms
Kindertagespflege)
Anlagenverzeichnis: