hier: Benennung von Vertretern für die Organe des Vereins
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag schlägt
für die Organe des zu gründenden Vereins „Institut für Kulturanthropologie des
Oldenburger Münsterlandes e.V.“ folgende Vertreter des Landkreises Cloppenburg
für die vorgesehenen Organe vor:
1. Für den Vorstand:
Herr
Landrat Johann Wimberg
2. Für den
Institutsrat:
a)
b)
Herr Kreisrat Neidhard Varnhorn
Sach- und Rechtslage:
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 19.06.2018 mehrheitlich auf der
Basis des dargestellten Konzeptes und der Kooperationsvereinbarung unter der
Voraussetzung der vorherigen Beratung über die Satzung des Vereins das Institut
für Kulturanthropologie mit zu gründen (vgl. V-KUL/18/110).
Der Entwurf der Satzung des Vereins „Institut für Kulturanthropologie des
Oldenburger Münsterlandes e.V.“ liegt dem Kreisausschuss für seine Sitzung am
18.09.2018 zur Zustimmung vor (V-KA 18/479).
Der
Verein soll am 15.10.2018 gegründet werden.
Organe
des Vereins sind gemäß § 7 des Entwurfs der Vereinssatzung die
Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Institutsrat.
Der
Vorstand des Instituts besteht aus drei Vertreterinnen/ Vertretern, eine/r
davon wird vom Landkreis vorgeschlagen.
Die
Kreisverwaltung schlägt für den Vorschlag des Landkreises Cloppenburg
Herrn Landrat Johann Wimberg als
Vertreter des Landkreises im Vorstand vor.
Der Institutsrat des Vereins besteht aus mindestens 8
Mitgliedern und wird paritätisch mit zwei Vertreterinnen/Vertretern der
Universität Vechta, zwei Vertreterinnen/Vertretern des Museumsdorfes
Cloppenburg, zwei Vertreterinnen/Vertretern des Landkreises Cloppenburg und
zwei externen Vertreterinnen/Vertretern, die aus einem Verband oder
Wirtschaftsunternehmen kommen sollen, besetzt.
Die
Kreisverwaltung schlägt für den Landkreis Cloppenburg folgende Personen vor:
1. Vertreterin/ Vertreter aus dem Kreistag
2. Kreisrat Neidhard Varnhorn
Vorschlagsberechtigt
für beide Organe ist die CDU-Fraktion.