Beschlussvorschlag:
Als
Vertreterin bzw. Vertreter des Landkreises Cloppenburg für den Ausschuss für
kommunale Entwicklungszusammenarbeit des RGRE werden benannt:
1.
2.
Sachverhalt:
Durch den Rat der Gemeinden und Regionen Europas
(RGRE) wurde im Jahr 2011 der Ausschuss für kommunale
Entwicklungszusammenarbeit (KEZ) eingesetzt. Dieser soll der zunehmenden
Bedeutung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit in den Kommunen Rechnung
tragen, die inzwischen auch als etablierter Politikbereich der Europäischen
Union wahrgenommen wird. Der Landkreis Cloppenburg hat die Möglichkeit, sein
Interesse an einer Mitarbeit in dem Gremium zu bekunden und zwei Delegierte für
eine Entsendung zu benennen. Die entsprechende Mitteilung an den RGRE muss bis
zum 24.09.2018 erfolgen.
Gemäß der Satzung der Deutschen Sektion des RGRE
werden die Mitglieder der Ausschüsse vom Hauptausschuss des RGRE für den
Zeitraum gewählt, welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses entspricht. Das
Mandat der Mitglieder des Hauptausschusses beträgt drei Jahre. Im Rahmen der
Delegiertenversammlung 2018 der Deutschen Sektion der RGRE, die am
19./20.11.2018 in München stattfindet, werden die Mandate in den Ausschüssen
des RGRE neu bestimmt.
Die Sitzungen des Ausschusses finden zweimal
jährlich an wechselnden Orten in Deutschland statt. Die Reise- und
Unterbringungskosten trägt die entsendende Kommune.
Für die Benennung kommen nur politische
Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreistag in Frage, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus der Verwaltung können nicht benannt werden.
Da zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter für den
Ausschuss vorgeschlagen werden können, richtet sich das Vorschlagsrecht nach §
71 Abs. 6 NKomVG. In Verbindung mit § 71 As.- 3 NKomVG steht das
Vorschlagsrecht für beide Vertreterinnen /Vertreter der CDU-Fraktion zu.
Anlage:
Informationsblatt Ausschuss für kommunale
Entwicklungszusammenarbeit
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