Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, die
Kreisverwaltung zu beauftragen, das Verfahren zur Ausweisung des im Landkreis
Cloppenburg gelegenen Teil des EU – Vogelschutzgebietes V66 „Niederungen der
Süd- und Mittelradde und der Marka“ als Landschaftsschutzgebiet
einzuleiten.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für
Planung und Umwelt am 07.05.2015 wurde unter TOP 5 „Sicherung der Natura
2000-Schutzgebietskulisse im Landkreis Cloppenburg“ berichtet, dass sich der
NLT gegenüber dem Land Niedersachsen einer 10 Punkte umfassenden
Zielvereinbarung verpflichtet hätte, die Sicherung der FFH - Gebiete bis Ende
2018 durch Schutzgebiete und die Erstellung von Maßnahmeplänen bis Ende 2020
abzuschließen, um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die
EU zu verhindern.
„Außerdem ist das
EU – Vogelschutzgebiet V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“
naturschutzrechtlich zu sichern (vgl. Protokoll zu TOP 17 der APU Sitzung vom
08.07.2014).“
Um die Einhaltung
des konkreten Termins für Umsetzung der Sicherung der FFH-Gebiete nicht zu
gefährden, ist die Unterschutzstellung des EU – Vogelschutzgebietes V66
„Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ zunächst zurückgestellt
worden. Da der Abschluss der Sicherung der FFH-Gebiete durch nationales Recht
in Kürze beendet sein wird, besteht die Möglichkeit, die Unterschutzstellung
des EU-Vogelschutzgebietes anzugehen.
Von dieser
Möglichkeit sollte nach Ansicht der Kreisverwaltung auch Gebrauch gemacht
werden, da die Sicherung eines EU-Vogelschutzgebietes unverzüglich nach der
Benennung des Gebiets nach Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutz-Richtlinie
2009/147/EG gegenüber der Kommission vorzunehmen ist und das Gebiet bereits
2007 gemeldet wurde.
Der Landkreis
Emsland hat seinen Teil des Gebietes mit der „Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Mittelradde - Marka -
Südradde“ in den Samtgemeinden Werlte und Herzlake, Landkreis Emsland“ vom 03.06.2008
hoheitlich gesichert.
Da nach Abschluss
der Unterschutzstellung der FFH-Gebiete davon auszugehen ist, dass sich die EU
stärker um das Thema hoheitliche Sicherung der EU-Vogelschutzgebiete kümmern
wird, sollte das Verfahren zur Ausweisung des in Kreisgebiet gelegenen Teils
des EU – Vogelschutzgebietes V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der
Marka“ als Landschaftsschutzgebiet eingeleitet werden.