Sachverhalt:
Die Gruppe Grüne/UWG im
Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat mit Schreiben vom 03.08.2018 den
Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Wegerandstreifen für die Artenvielfalt
und das Landschaftsbild zurückgewinnen" nach vorheriger Beratung im
Ausschuss für Planung und Umwelt in die Tagesordnungen für den Kreisausschuss
am 18.09.2018 und die Kreistagssitzung am 25.09.2018 aufzunehmen. Der Antrag
ist als Anlage beigefügt.
Danach wird folgender
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe von Geoinformationssystemen
und vorhandenen Datengrundlagen (z.B. Liegenschaftskarten, Luftbilder) zu
dokumentieren, an welchen Stellen im Landkreis kommunale Wegeseitenränder durch
landwirtschaftliche Nutzung verloren gegangen sind, und diese Informationen den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen.
Die
kreisangehörigen Gemeinden und Städte werden gebeten, diese Daten vor Ort zu
überprüfen und möglichst gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten
Lösungen zu entwickeln, wie diese Flächen wieder für den Naturhaushalt und den
Artenschutz reaktiviert werden können."
Zur Begründung wird auf den massiven Rückgang der Insekten und den
daraus resultierenden ökologischen und wirtschaftlichen Konsequenzen verwiesen.
Auch wenn sich viele, vor allem an Gemeindewegen gelegene
Wegerandstreifen im öffentlichen Eigentum befinden, seien sie häufig verschwunden,
weil sie zusammen mit den angrenzenden Flächen landwirtschaftlich genutzt
werden.
Um die
Städte und Gemeinden bei der Zurückgewinnung unterstützen, sollte der Landkreis
durch die Auswertung von Geoinformationssystemen die beseitigten Wegerandstreifen
zentral ermitteln und ihnen deren Lage zur Verfügung stellen. Das erneute
Aufgreifen dieses Themas wird für erforderlich gehalten, weil seit der
Beschäftigung mit dem Antrag „ Wegerandstreifen als Strukturelemente in der
Landschaft“ der Kreistagsgruppe Grüne/UWG vom 28.04.2017 die alleinige
Umsetzung durch Städte und Gemeinden kaum vorangekommen sei.
Eine
telefonische Umfrage bei den Bauamtsleitern der 13 kreisangehörigen Städte und
Gemeinden hat ergeben, dass dort die gleichen Unterlagen und technischen
Möglichkeiten vorhanden sind, wie beim Landkreis. Es wird daher kein Bedarf für
eine fachtechnische Unterstützung gesehen.
Bei der
überwiegenden Anzahl der Städte und Gemeinden sind auch bereits Auswertungen
mit unterschiedlicher Tiefenschärfe vorgenommen worden, um zu ermitteln, in
welchem Umfang öffentliche Grundflächen und speziell Straßen- und
Wegeseitenräume landwirtschaftlich genutzt werden.
Bei einigen Gemeinden haben diese Auswertungen zu dem Ergebnis geführt, dass
nur ein geringes Potential für eine effiziente Rückumwandlung
landwirtschaftlich genutzter Wegeseitenräume gesehen wird.
In
anderen Kommunen werden entsprechende Programme zur Anlage von Blühstreifen auf
bisher landwirtschaftlich genutzten Wegeseitenräumen für eine politische
Beratung vorbereitet.
Die Städte und Gemeinden
sind sich ihrer Schlüsselrolle bei der ökologischen Vernetzung durch
Wegeseitenräume bewusst. Daher haben die Stadt Löningen und die Gemeinden
Lastrup, Lindern und Essen unter Beteiligung von Vertretern der Landwirtschaftskammer,
des Kreislandvolks und des Landkreises den Arbeitskreis „Blühstreifen“
gebildet. In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten erörtert worden,
gegenwärtig landwirtschaftlich genutzte Wegeseitenräume als Blühstreifen zu
nutzen. Konkretes Ergebnis dieses Arbeitskreises war,
dass von der Gemeinde Lastrup und den zugehörigen Ortslandvolkverbänden nach
Auskunft des Gemeindebauamtes insgesamt 19 ha als Blühstreifen oder Blühwiese
hergerichtet worden sind.
Darüber hinaus
hat der Kreislandvolkverband eine Umfrage bei allen seinen Mitgliedern
gestartet, wer Flächen für die Anlage von Blühstreifen zur Verfügung stellen
kann. Aufgrund dieser Umfrage sind ca. 37 ha weitere Blühstreifen angelegt
worden.
Insgesamt sind
damit auf freiwilliger Basis rd. 66 ha Blühstreifen entstanden.
Diese Zahlen
belegen, dass mit gemeinsamen freiwilligen Aktionen von Kommunen,
Ortslandvolkverbänden und örtlicher Jägerschaft ansehnliche Ergebnisse bei der
Anlage von Blühstreifen erzielt werden können.
Es wird als zielführend
ansehen, diesen freiwilligen Weg weiterzuverfolgen und den jeweiligen Städten
und Gemeinden eigenständig zu überlassen, wie sie die Rückführung
landwirtschaftlich genutzter Wegeseitenräume erfolgversprechend umsetzen
können.
Aus den genannten Gründen
hält die Kreisverwaltung im Hinblick auf die überwiegend schon durch die
Kommunen vorgenommenen Erstauswertungen eine
Ermittlung der landwirtschaftlichen Nutzung von Wegeseitenräumen durch den
Landkreis und die Überlassung der Ergebnisse an die Städte und Gemeinden für
überflüssig.
Mit
Email vom 27.08.2018 hat der Landkreis Cloppenburg die Bürgermeister der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, die MU-Kampagne Insektenschutz/öffentliche Wegraine
unter Bezug auf das der Email als Anlage beigefügte Schreiben von Herrn
Umweltminister Lies vom Juli 2018 zu unterstützen.
Im
Hinblick auf die bereits vorgenommenen erheblichen Anstrengungen zur
Etablierung von Blühstreifen in der Landschaft stellt sich für die
Kreisverwaltung die Frage, ob darüber hinausgehende Aufforderungen zum weiteren
Handeln hilfreich sind, ohne die Freiwilligkeit der bisherigen Aktionen zu
gefährden.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Kreistagsgruppe GRÜNE/UWG – Wegerandstreifen für die Artenvielfalt und das Landschaftsbild zurückgewinnen