Sachverhalt:
Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit
Schreiben vom 04.06.2018 folgenden Antrag gestellt:
„Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt ein Programm aufzulegen, dass die
nachhaltige Verbesserung des Lebensraumes von Insekten im Landkreis
Cloppenburg, durch die Anlage von Schutzzonen, Blühwiesen als Nahrungsquelle
und den Aufbau von Nisthilfen usw. fördert."
Wir möchten den Naturschutz durch die Schaffung von Naturschutzflächen
sichtbar und erlebbar machen. Die Vernetzung von Blühwiesen, Randstreifen und
extensiven Wiesen sollte dabei angestrebt werden, um so auch in Gärten, auf
öffentlichen und landwirtschaftlichen Flächen einen Beitrag für die
Biodiversität zu leisten.
Wünschenswert wäre, dafür ein Projekt im Landkreis Cloppenburg mit einer
gewissen finanziellen Unterstützung zu schaffen, um auch so die Bürgerinnen und
Bürger, die Betriebe und die Schulen zum aktiven Mitmachen zu animieren.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Zur Begründung des Antrags wird
ausgeführt, dass entsprechend der Wochenzeitung “Die Zeit” in den letzten 27
Jahren ein Insektenrückgang von 75 % festzustellen war. Da für viele Tierarten
Insekten Nahrungsgrundlage sind, ist das Fundament des gesamten Ökosystems
bedroht.
Um dem entgegenzuwirken, sollen Maßnahmen
wie Insekten fördernde Bepflanzungen, die Initiierung der Aussaat von
bienenfreundlichen Blühpflanzen durch die Jägerschaft, die Förderung von
Landwirten bei der Anlage von Blühstreifen, die insektenorientierte Nutzung von
Straßen- und Wegeseitenräumen auch durch Patenschaften und die Förderung der
Anpflanzung privater Obstbäume vorgenommen werden.
Auf dem Weg zu einem bienenfreundlichen
Landkreis soll durch fachkundige Beratung ein langfristig tragfähiges
Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Unabhängig von noch zu beschließenden
konkreten Maßnahmen wird vorsorglich die Bereitstellung einer Summe von maximal
100.000 Euro im Haushalt für 2018/2019 beantragt.
Zu diesem Antrag ist von der
Kreisverwaltung folgendes anzumerken:
Der Landkreis Cloppenburg verfügt zur Zeit
über kein Programm, das speziell auf die Erhaltung und Förderung von Insekten
ausgerichtet ist.
Vielmehr wird ein ganzheitlicher
Schutzansatz für Insekten über die Erhaltung und Entwicklung von naturnahen
Biotoptypen mit einer vielfältigen, strukturreichen Kraut- und Strauchschicht
favorisiert, die Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode schafft. Diese
von blühenden Pflanzen geprägten Lebensräume haben für viele Tierarten und
insbesondere auch für Insekten eine große Bedeutung und sind daher für deren
Überleben unverzichtbar.
Wesentlicher Baustein dieses
ganzheitlichen Schutzansatzes sind die für Naturschutzzwecke erworbenen Flächen
zur Größe von knapp 450 ha im Bereich des Godesholter Tiefs, des Ahrensdorfer
und Glittenberger Moores, des Vehnemoores, des Tatemeeres, der Marka-, der
Soeste-, der Letheniederung, der Molberger Dose, der Bunner Masuren, des Hemmelter
Moores und der Raddeniederungen. Flächenschwerpunkte des über den gesamten
Landkreis verteilten Grundbesitzes befinden sich im Südraddetal, im Bereich des
Tatemeeres, in der Molberger Dose, im
Markatal und in den Bunner Masuren.
Diese nicht oder nur extensiv als Grünland
genutzten kreiseigenen Naturschutzflächen bieten Lebensräume für eine
vielfältige Insektenfauna mit Schmetterlingen, Libellen, Heuschrecken und
Käfern, die auf Grünland, Röhricht und ähnliche Biotoptypen mit Krautvegetation
angewiesen sind.
Die Grünlandflächen werden mit
Bewirtschaftungsauflagen, die vom Landkreis Cloppenburg in enger Zusammenarbeit
mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Bezirksstelle Oldenburg Süd –
erarbeitet worden sind, an ortsansässige Landwirte verpachtet. In den
Pachtverträgen wurde der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln ausgeschlossen.
Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Insektenfauna durch Insektizide und
Herbizide findet somit auf diesen Flächen nicht statt.
Da eine Mahd erst ab dem 21. Juni zulässig
ist, können die Insekten ihre Entwicklungszyklen vom Ei über die Larve bis zum
fertigen Insekt abschließen.
Der Landkreis Cloppenburg praktiziert
daher auf den in seinem Eigentum befindlichen Naturschutz- und
Kompensationsflächen Insektenschutz seit über zwei Jahrzehnten.
Flankierend hierzu werden vom Landkreis
Cloppenburg bereits gegenwärtig folgende, auch dem Insektenschutz dienende
Programme und Maßnahmen gefördert:
·
Wallheckenprogramm
·
Gewässerrandstreifenprogramm
·
Hornissenbetreuung
·
Artenschutzmaßnahmen (z. B. Anlegung von
Streuobstwiesen, Blühstreifen und Blühwiesen)
Durch das Wallheckenprogramm werden die
Pflege und Entwicklung sowie die Neuanlage von Wallhecken gefördert. Daduch
wird eine vielfältige für Insekten nutzbare Baum-, Strauch- und Krautschicht
geschaffen und erhalten, die insbesondere für viele auf diesen Lebensraum
spezialisierte Käfer- und Schmetterlingsarten unverzichtbar ist.
Seit dem 01.01.1990 fördert der Landkreis Cloppenburg durch das
Gewässerrandstreifenprogramm die Nutzungsaufgabe auf einem mindestens 5 m
breiten Ackerrandstreifen entlang eines Gewässers. Ziel dieser Förderung war
die Minderung von Gewässerbelastungen insbesondere durch eine Verringerung des
Nährstoffeintrags in das Gewässer und die ökologische Verbesserung der
Gewässerrandstreifen durch eine Reduzierung der Nutzungsintensität. Ähnlich
dem Wallheckenprogramm sichert auch das
Gewässerrandstreifenprogramm eine reichhaltige Krautschicht, die ebenfalls
Lebensraum von Insekten ist. Das Gewässerrandstreifenprogramm ist damit
indirekt auch ein Insektenschutzprogramm. Aufgrund der linienhaften Struktur
von Wallhecken und Gewässern tragen beide Programme auch zur ökologischen
Vernetzung in der Landschaft bei.
An dem Gewässerrandstreifenprogramm beteiligen sich gegenwärtig
Landwirte mit einer Gesamtfläche 15,99 ha. Mehrfache Versuche, die am Programm
teilnehmende Fläche zu erhöhen, hatten trotz eines erheblichen personellen
Einsatzes über die Laufzeit betrachtet keine maßgeblichen Steigerungen zur
Folge.
Mit der Hornissenbetreuung verfügt der Landkreis Cloppenburg über ein
spezielles Insektenschutzprogramm. Als Betreuer für Hornissen und Wespen konnte
der Landkreis Cloppenburg engagierte Imker gewinnen. Gegenwärtig 11 dieser
Betreuer sind geschult im Umgang mit den Tieren und den gesetzlichen
Vorschriften. Sie stehen den Bürgern mit Rat und, falls es wirklich notwendig
sein sollte, auch mit Tat zur Seite.
Im Vordergrund steht die Aufklärung über das Verhalten der Tiere. Diese
Betreuer engagieren sich in ihrer Freizeit und unter Einsatz privater Mittel
für den praktischen Artenschutz. Gleichzeitig helfen sie den ratsuchenden
Bürgern gegen Übernahme der relativ geringen anfallenden Kosten und siedeln
art- und fachgerecht Wespen- oder Hornissennester um.
Einige der Betreuer engagieren sich auch in Sachen praktischer
Artenschutz in Kindergärten und Schulen.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeiten haben sie am Insektenschutz interessierte
Personen in Fragen von Nisthilfen für Insekten beraten und bei Bedarf mit vom
Landkreis Cloppenburg geförderten Nisthilfen (meist Insektenbretter) versorgt.
Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass Nisthilfen an den Stellen
aufgestellt werden, wo sie auch ihre Funktion erfüllen können. Bei einer Abgabe
ohne eine entsprechende Beratung wäre kaum zu vermeiden, dass ein Großteil der
Nisthilfen seine Funktion nicht erfüllen wird.
Über dieses spezielle Insektenschutzprogramm hinaus fördert der
Landkreis Cloppenburg konkrete Artenschutzmaßnahmen wie die Anlegung von
Streuobstwiesen, Blühstreifen und Blühwiesen von interessierten Institutionen,
Dorfgemeinschaften und Einzelpersonen.
Im Zuge der artenschutzrechtlichen Aufgabenwahrnehmung und bei der
Erstellung von Stellungnahmen als untere Naturschutzbehörde werden laufend
Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte zur Anlage, Erhaltung und
Wiederherstellung von insektentypischen Lebensräumen wie Feuchtwiesen,
Röhrichten, Heiden und Wegrändern sowie naturnahen Wäldern erstellt.
Auf die besondere
Verantwortung der Städte und Gemeinden beim Insektenschutz verweist Herr
Umweltweltminister Olaf Lies in seinem Schreiben vom Juli 2018. Er führt hierzu
führt aus: „ die gesellschaftliche Diskussion in den letzten Monaten zum Erhalt
der biologischen Vielfalt ist eine Aufgabe, die auf allen Ebenen und unter
Einbindung aller Akteure umzusetzen ist. Der Rückgang der Insekten macht die
Dringlichkeit dieser gesellschaftlichen Aufgabe deutlich. Den Städten und
Gemeinden kann für die Umsetzung eine Schlüsselrolle als Partner zukommen.
Die Insektenfauna kann
durch einfache Maßnahmen bei der Pflege kommunaler Flächen und Wege gefördert
werden. Auch verloren gegangene Wegraine sollten für diesen Zweck
zurückgewonnen werden. Dem öffentlichen Wegenetz kommen dabei gleich mehrere
wichtige Funktionen zu – Wegraine sind Lebens- und Rückzugs-räume und zugleich
Verbindungselemente zur Vernetzung von Biotopen, die es zu erhalten und zu
entwickeln gilt.“
Das Schreiben ist
als Anlage beigefügt. Es ist auch an die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit der Bitte um Unterstützung
weitergeleitet worden.
Der von Minister Lies angesprochenen Schlüsselrolle sind sich die Städte
und Gemeinden bewusst. Daher haben die Stadt Löningen und die Gemeinden
Lastrup, Lindern und Essen unter Beteiligung von Vertretern der Landwirtschaftskammer,
des Kreislandvolks und des Landkreises den Arbeitskreis „Blühstreifen“ als
weiteren Baustein gegen das Insektensterben gebildet. Konkretes Ergebnis dieses
Arbeitskreises war, dass von der Gemeinde Lastrup und den Ortslandvolkverbänden
der Gemeinde nach Auskunft des Kreislandvolkverbandes Cloppenburg insgesamt 19
ha als Blühstreifen oder Blühwiese hergerichtet worden sind.
Darüber hinaus hat der Kreislandvolkverband eine Umfrage bei allen
seinen Mitgliedern gestartet, wer Flächen für die Anlage von Blühstreifen zur
Verfügung stellen kann. Aufgrund dieser Umfrage sind ca. 37 ha weitere
Blühstreifen angelegt worden.
Insgesamt sind damit auf freiwilliger Basis rd. 66 ha Blühstreifen
entstanden. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Pachtpreis von 1000 € pro
ha haben die Landwirte durch die Flächenbereitstellung einen Betrag von 66.000
€ für den Insektenschutz aufgebracht.
Nach Einschätzung von Herrn Suilmann vom Kreislandvolkverband wird sich
die gegenwärtig bereitgestellte Fläche aufgrund der allgemeinen
Flächenknappheit allerdings nur noch bedingt steigern lassen, auch wenn für ein
entsprechendes Programm massiv geworben werden sollte. Diese Einschätzung deckt
sich mit den Erfahrungen der Kreisverwaltung bei der Umsetzung des
Gewässerrandstreifenprogramms.
Im Arbeitskreis
„Blühstreifen“ ist auch die Nutzung von Straßen- und Wegeseitenstreifen für die
Anlage von Blühstreifen thematisiert worden. Es hat sich gezeigt, dass die
Randstreifen an klassifizierten Straßen und stärker befahrenen Gemeindestraßen
insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit hierfür erfahrungsgemäß nur
ausnahmsweise in Frage kommen. Weiterhin wurde deutlich, dass die konkreten
Umsetzungsmöglichkeiten zur Anlage von Blühstreifen im Straßen- und Wegeseitenraum
der Gemeindestraßen in den 4 Südkreiskommunen aufgrund der unterschiedlichen
Verhältnisse vor Ort nicht einheitlich sind. Es ist daher vereinbart worden,
dass jede Kommune für sich entscheidet, wie das Thema Blühstreifen am besten
vorangebracht werden kann.
Diese Einschätzung
teilt die Kreisverwaltung, da die jeweiligen Städte und Gemeinden am besten
beurteilen können, wie der Straßenseitenraum genutzt werden kann und ob
Straßenpartnerschaften sinnvoll sind.
Zu den Möglichkeiten einer bienenfreundlicheren Gestaltung der
Landschaft durch die Jägerschaft hat mir Herr Kreisjägermeister Pitann auf
Anfrage mitgeteilt, dass bereits gegenwärtig alles hierfür Machbare getan wird,
weil dies im Eigeninteresse der Jäger ist. Nur bei einer hinreichenden Insektenpopulation
können z. B. Rebhuhnküken überleben, weil sie in ihren ersten Lebenswochen zu
95 Prozent tierisches Eiweiß benötigen und sich dann hauptsächlich von
Insekten, Spinnen, Weichtieren und Würmern ernähren. Ein guter Rebhuhnbestand
ist dadurch untrennbar an einen reichhaltigen Insektenbestand gekoppelt.
Die Jägerschaft ist daher bestrebt, zur Stabilisierung und Verbesserung
des Niederwildbestandes das für den Insektenschutz mögliche zu tun.
Limitierender Faktor ist dabei allerdings die Flächenverfügbarkeit. Wenn
sie besser wäre, würden die Jäger nach Aussage von Herrn Kreisjägermeister
Pitann auch noch mehr für den Insektenschutz tun.
Nach Einschätzung der Kreisverwaltung kann die Förderung der privaten
Anpflanzung von Obstbäumen einen Beitrag zur Verbesserung der Nahrungssituation
der Insekten und speziell der Bienen leisten. Allerdings ist dabei zu bedenken,
dass Obstbäume im Frühjahr blühen, wenn das Nahrungsangebot für Insekten und
besonders auch Bienen (z.B. Rapsblüte)ohnehin recht gut ist. Weitaus
schwieriger ist die Nahrungssituation im Sommer und dem folgenden Teil der
Vegetationsperiode, weil es dann nur noch wenige blühende Gehölze gibt. Aus der
Sicht des Bienen- und Insektenschutzes wäre es Erfolg versprechender, z. B. die
Linde (Sommerlinde blüht von Juni bis August) und den Faulbaum (Blütezeit
Mai/Juni bis in den September) zu pflanzen. Ob dies im privaten Bereich
erfolgreich umzusetzen ist (die Linde war früher ein weit verbreiteter
Straßenbaum mit bis zu 40 m Höhe, Faulbaum ein unscheinbares Gehölz mit bis zu
4 m Höhe), erscheint fraglich. Da der Faulbaum in unserem Raum eine
verbreitete Strauch- bzw. Baumart von
Wallhecken und Gehölzstreifen ist, wird deutlich, welche große Bedeutung diese
Landschaftselemente auch für den Insekten- und Bienenschutz haben.
Für den besiedelten Bereich wird diese Funktion des jahreszeitlich späteren Nahrungsangebotes
sehr häufig von alten Hausgärten mit einer vielgestaltigen Baum- Strauchschicht
erfüllt. Allerdings sind diese Lebensräume aufgrund der allgemeinen
Flächenknappheit im Zuge der zunehmenden Nachverdichtung stark gefährdet.
Zusammenfassend ist aus der Sicht der Kreisverwaltung festzustellen,
dass bereits diverse Anstrengungen für den Insekten- und Bienenschutz
unternommen werden. Die gegenwärtig auf einen ganzheitlichen Schutzansatz
ausgerichteten Programme und Maßnahmen sollten daher gezielt weiter verfolgt
werden. Ein darüber hinausgehendes spezielles Insektenschutzprogramm wird
aufgrund der schon gegenwärtig durchgeführten Maßnahmen und insbesondere auch
aufgrund der allgemeinen Flächenknappheit als nicht zielführend angesehen.
Zudem ist dem Schreiben von Herrn Minister Lies zu entnehmen, dass „zur
Verbesserung der landesweiten Datengrundlagen über die Entwicklung der
Insektengemeinschaften der Niedersächsische Landesbetrieb für
Wasser-wirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Fachbehörde für
Naturschutz ein umfangreiches und langfristig angelegtes Monitoringprogramm
nach bundes-einheitlichen Methodenstandards aufbauen wird. Gleichzeitig wird
ein Aktionsprogramm zur Förderung der Insektenvielfalt entwickelt. Das
Umsetzungskonzept bündelt die Handlungsansätze und Förderinstrumente des
Landes. Das Aktionsprogramm soll im Laufe eines Jahres erarbeitet und 2019
vorgelegt werden.“
Aus Sicht der Kreisverwaltung sollten die Ergebnisse des
Aktionsprogramms abgewartet werden, um die kreiseigenen Schritte gegen das
Insektensterben in die richtige Richtung zu lenken.
Die Kreisverwaltung schlägt alternativ zum Insektenschutzprogramm eine
vorsorgliche Erhöhung der Haushaltsansätze für das Wallheckenprogramm von 5.000
€ auf 6.000 € und für das Gewässerrandstreifenprogramm von 15.400 € auf 20.000
€ vor.
Außerdem sollte der Haushaltsansatz von 5000 € auf 30.000 € erhöht
werden, um gezielte Einzelmaßnahmen des Artenschutzes, die auch dem Insekten-
und Bienenschutz dienen, umsetzen zu können.
Der gegenwärtig bestehende Haushaltsansatz von 100.000,- € für den
Ankauf landwirtschaftlich uninteressanter Flächen für Naturschutzzwecke sollte
beibehalten werden, um sie auch im Sinne des Insekten- und Bienenschutzes
optimieren zu können.
Anlagenverzeichnis:
- Antrag der SPD- Kreistagsfraktion vom 04.06.2018 – Insektensterben
- Schreiben des Umweltministers Olaf Lies vom Juli 2018