Betreff
Ausweisung des Naturschutzgebietes "Markatal bei Bischofsbrück" in der Stadt Friesoythe und in der Gemeinde Molbergen, Landkreis Cloppenburg und der Gemeinde Vrees, Landkreis Emsland
Vorlage
V-PLA/18/216
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, den Verordnungsentwurf über das Naturschutzgebiet "Markatal bei Bischofsbrück“ (NSG WE 297) in der Stadt Friesoythe und der Gemeinde Molbergen, Landkreis Cloppenburg, und der Gemeinde Vrees, Landkreis Emsland, in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 3) zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Wie in der Mitteilung in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 22.02.2018 zur öffentlichen Auslegung der Naturschutzgebiets- Verordnungsentwürfe im Bereich des Markatals und des Landschaftsschutzgebiet- Verordnungsentwurfs „Lethetal“ angekündigt wurde, hat der Verordnungsentwurf über die geplante Neuausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Markatal bei Bischofsbrück"  in der Zeit vom 16.03. – 16.04.2018 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt worden.

 

Die für die geplante Naturschutzgebietsausweisung „Marka zwischen Deelschloot und Markhausen“ und „Markatal“ vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind in ähnlicher Weise auch für dieses Verfahren vorgebracht worden.

 

Im Verfahren sind von einem privaten Einwender Anregungen und Bedenken vorgebracht worden.

Er kann dem Verordnungsentwurf nicht zustimmen, weil er Eigentümer einer  Brücke über die Marka ist, die er für seinen Viehtrieb benötigt. Er befürchtet, diese im bisherigen Umfang nicht mehr nutzen zu können, um zu seinem außerhalb des Schutzgebietes gelegenen Weideland zu kommen.

Hierzu ist anzumerken, dass die geplante Naturschutzgebietsverordnung keine Einschränkungen hinsichtlich der Benutzung der Brücke und des durch sie verbundenen Weges vorsieht. Nachteile sind somit nicht ersichtlich.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von dem privaten Einwendungsführer und den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken und Einwendungen sind in der als Anlage 4 beigefügten tabellarischen Auswertung umfassend dargestellt. Neben den hierzu vorzubringenden Sachargumenten enthält die Tabelle einen Vorschlag zur Abwägung der Anregungen und Bedenken.

 

Diejenigen, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde, werden über die Gründe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vom Landkreis Cloppenburg unterrichtet.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Verordnung über das Naturschutzgebiet "Markatal bei Bischofsbrück“ (NSG WE 297)

Anlage 2: Begründung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet "Markatal bei Bischofsbrück“

Anlage 3: Übersichtskarte und Karte der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Markatal bei Bischofsbrück“

Anlage 4: Anregungen und Hinweise zur Ausweisung des Naturschutzgebietes "Markatal bei Bischofsbrück“