Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen,
den Verordnungsentwurf über das Naturschutzgebiet "Markatal bei
Bischofsbrück“ (NSG WE 297) in der Stadt Friesoythe und der Gemeinde Molbergen,
Landkreis Cloppenburg, und der Gemeinde Vrees, Landkreis Emsland, in der
vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 3) zu beschließen.
Sachverhalt:
Wie in der Mitteilung in der Sitzung
des Ausschusses für Planung und Umwelt am 22.02.2018 zur öffentlichen Auslegung
der Naturschutzgebiets- Verordnungsentwürfe im Bereich des Markatals und des
Landschaftsschutzgebiet- Verordnungsentwurfs „Lethetal“ angekündigt wurde, hat
der Verordnungsentwurf über die geplante Neuausweisung des Naturschutzgebietes
(NSG) „Markatal bei Bischofsbrück"
in der Zeit vom 16.03. – 16.04.2018 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig
sind die Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt worden.
Die für die geplante
Naturschutzgebietsausweisung „Marka zwischen Deelschloot und Markhausen“ und
„Markatal“ vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind in ähnlicher Weise auch
für dieses Verfahren vorgebracht worden.
Im Verfahren sind von einem privaten Einwender Anregungen und Bedenken
vorgebracht worden.
Er kann dem Verordnungsentwurf nicht zustimmen, weil er Eigentümer einer
Brücke über die Marka ist, die er für seinen Viehtrieb benötigt. Er
befürchtet, diese im bisherigen Umfang nicht mehr nutzen zu können, um zu
seinem außerhalb des Schutzgebietes gelegenen Weideland zu kommen.
Hierzu ist anzumerken, dass die geplante Naturschutzgebietsverordnung keine Einschränkungen
hinsichtlich der Benutzung der Brücke und des durch sie verbundenen Weges
vorsieht. Nachteile sind somit nicht ersichtlich.
Die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung von dem privaten Einwendungsführer und den Trägern
öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken und
Einwendungen sind in der als Anlage 4 beigefügten tabellarischen Auswertung
umfassend dargestellt. Neben den hierzu vorzubringenden Sachargumenten enthält
die Tabelle einen Vorschlag zur Abwägung der Anregungen und Bedenken.
Diejenigen, deren
Einwendungen nicht entsprochen wurde, werden über die Gründe entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben vom Landkreis Cloppenburg unterrichtet.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Verordnung über das Naturschutzgebiet "Markatal
bei Bischofsbrück“ (NSG WE 297)
Anlage
2: Begründung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet "Markatal
bei Bischofsbrück“
Anlage
3: Übersichtskarte und Karte der Verordnung
über das Naturschutzgebiet "Markatal
bei Bischofsbrück“
Anlage
4: Anregungen und Hinweise zur Ausweisung des Naturschutzgebietes "Markatal bei Bischofsbrück“