- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
hier: Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Bezug:
Beschluss des
Kreistages vom 12.07.2005 und
18.12.2007
Vorlagen-Nr. Soz-05-02 und Soz-07-05
Sachverhalt:
Durch die Heranziehungsvereinbarungen vom 15.07.2005 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstmals zur Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII und dem AsylbLG für die Jahre 2005 bis 2007 herangezogen. Diese Vereinbarung wurde befristet verlängert bis zum 31.12.2010.
Mit der Heranziehung wurde die bewährte Praxis der Leistungsbewilligung für Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber durch die örtlichen Sozialämter fortgesetzt. Die Heranziehungsvereinbarungen ersetzten ab 2005 die entsprechenden Satzungen aus den Jahren 1984 und 1994, sowie die Heranziehungsvereinbarung nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) vom 28.01.2003.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich seit 2005 nicht geändert (siehe Präambeln der anliegenden Vereinbarungsentwürfe, Anlagen 1 und 2 ).
Der Inhalt der neuen Heranziehungsvereinbarungen wurde gegenüber der bisherigen Fassung nur unwesendlich geändert (siehe grau unterlegte Textstellen).
Nach § 8 Abs. 1 Nds. AG SGB XII ist
in der Heranziehungsvereinbarung auch die Erstattung der notwendigen
Aufwendungen zu regeln (siehe § 5 HeranzV SGB XII und
§ 3 HeranzV AsylbLG)
Notwendige Aufwendungen sind neben
den den Hilfebedürftigen bewilligten Leistungen, die Personal- und Sachkosten
der herangezogenen Städte und Gemeinden.
Die Pauschale für Personal- und Sachkosten wird von bislang 120 € auf 135 € ab 2011 pro Leistungsfall ( Person ) angehoben.
Grundlage für die Berechnung der Anhebung war die bisherige
Pauschale von 120 €. Die Personalkosten im kommunalen Bereich sind vom Jan.
2007 bis Dez. 2010 um 7,64 % gestiegen (hier:
Entgeltgruppe 9, Stufe 5).
Diese Steigerung ist zunächst auf die bisherige Pauschale anzuwenden:
120 € plus 7,64 % = 129,17 €
Für die künftige Laufzeit der Vereinbarung wurde eine gleichbleibende Kostensteigerung einberechnet. Da die Steigerung aber nicht bereits im Jan. 2011 im vollen Umfange eintritt sondern sich voraussichtlich etwa gleichmäßig über die Laufzeit verteilt, wurde die Steigerung zu ½ aufgeschlagen.
Damit ergibt sich ein weiterer Aufschlag: ½ von 7,64 % = 3,82 %.
129,17 € plus
3,82 % = 134,10 € gerundet: 135 €
Die Heranziehung nach der neuen Pauschale verursacht im Haushaltsjahr 2011 voraussichtlich folgende Kosten:
|
Leistungsfälle (Personen) per 31.12.2009 |
Pauschale 2011 |
Voraussichtlicher Aufwand in 2011 |
SGB XII (HLU) |
145 |
135 € |
19.575 € |
SGB XII (Grusi) |
1.068 |
135 € |
144.180 € |
AsylbLG |
254 |
135 € |
34.290 € |
Gesamt: |
|
|
198.045
€ |
Für den Landkreis bedeutet die neue Pauschale bei gleichbleibenden Fallzahlen einen Mehraufwand von rd. 22.500 Euro pro Jahr. Dies erscheint vertretbar.
Die zu erwartenden Aufwendungen wurden im Haushaltplan für 2011 eingeplant.
Die Laufzeit der Vereinbarungen beträgt wiederum 3 Jahre.
Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden haben in der HVB-Sitzung am 29.11.2010 ihr Einvernehmen zur Kostenpauschale und 3-jährigen Laufzeit erklärt.
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Es ist zu entscheiden, ob dem Kreistag zu empfehlen ist, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreis Cloppenburg für Aufgaben nach dem SGB XII und dem AsylbLG gemäß den Vereinbarungsentwürfen fortzusetzen.
Finanzierung:
P1.311100.901 SK: 445210 ( SGB XII; Hilfe zum Lebensunterhalt )
P1.311600.901 SK: 445210 ( SGB XII; Grundsicherung )
P1.313000.100 SK: 445210 (AsylbLG)
Anlagenverzeichnis:
Heranziehungsvereinbarung – SGB XII / Entwurf
Heranziehungsvereinbarung – AsylbLG / Entwurf