Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Gem. dem o. g. Antrag sollen vom Landkreis 3
Jahre lang jeweils 3 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau unter Beachtung ökologischer Standards und
Auswirkungen zur Verfügung gestellt werden, vorzugsweise über die
Wohnungsbaugesellschaft. Es ist vorgesehen, dass die Wohnungsbaugesellschaft
hierfür ein sozial-ökologisches Konzept erstellt.
Mit den vorgenannten
Mitteln sollen dann, wie im aktuellen Wohnraumversorgungskonzept des
Landkreises Cloppenburg empfohlen, vor allem preisgünstige kleine Wohnungen
geschaffen werden.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Gem. den Nds. Wohnraumfördergesetz wird das gleiche Ziel bereits durch die aktuelle
Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen verfolgt.
Auf der Internetseite des Landes heißt es hierzu:
„Wohnraum soll bedarfsgerecht, Klima schonend und
bezahlbar sein. Der demografische Wandel und der erforderliche Klimaschutz haben
Folgen für die Situation am Wohnungsmarkt. Darum wurden mit dem
Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz die Voraussetzungen für eine nachhaltige
soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen geschaffen. Damit können diejenigen
Menschen unterstützt werden, die sich aus eigener Kraft nicht mit angemessenem
Wohnraum versorgen können.“
Das Land Niedersachsen fördert u. a. folgende
Maßnahmen:
·
Mietwohnungsbau für
ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie gemeinschaftliche
Wohnformen
·
energetische Modernisierung
und energiesparende Bauweise
·
Wohneigentum für
Haushalte mit Kindern sowie für Menschen mit Behinderungen und
·
altersgerechte
Modernisierung
Seit 2017 erfolgt auch im ländlichen Raum wieder
eine Förderung des Mietwohnungsbaus. Gefördert werden Wohnungen für Mieter, die
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben und bestimmte
Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Grundlage für diese Förderung ist das o.
g. 2017 vom Landkreis veröffentlichte Wohnraumversorgungskonzept. Es wurde seinerzeit
vom Land gefordert, um die Fördermittel effektiver verteilen zu können.
Die Mittel werden über eine Förderbank (N-Bank)
gewährt. Der Antrag ist beim Landkreis zu stellen, der die
Fördervoraussetzungen zu prüfen hat und den Antrag dann an die Förderbank
weiterleitet. Die Fördervoraussetzungen lassen sich der beigefügten Anlage 1
entnehmen.
Die
Konditionen sind günstig (20 Jahre zinsfrei, mögliche Darlehnssumme > 75 %
der Gesamtkosten).
Der
Antwort der Landesregierung vom 12.02.18 auf eine entsprechende Anfrage (Drs.
18/177) ist zu entnehmen, dass 2016 -1.510 Mietwohnungen gefördert wurden
(106.201.923 €), 2017 waren es 1.033 (99.037.040,00 EUR). Nach Auskunft der
N-Bank beträgt das Fördervolumen von 2016 bis 2019 rund 800 Mio. EUR. Derzeit
sind noch 400 Mio. EUR verfügbar. Von den 400 Mio. EUR, die bereits ausgezahlt
wurden entfallen rund 16 Mio. EUR auf Eigentumsmaßnahmen und 371 Mio. EUR auf
den Mietwohnungsbau.
Zum Mietwohnungsbau sind beim Landkreis
Cloppenburg seit 2017 jedoch lediglich 9 Anträge eingegangen, von denen
inzwischen drei positiv beschieden sind. 1 Antrag soll zurückgezogen werden.
Die Stadt Cloppenburg ist selbstständige Wohnraumförderstelle. Dort sind keine
Anträge eingegangen.
Wie die aktuellen Antragszahlen zeigen, besteht
derzeit im Landkreis Cloppenburg vor allem wegen der niedrigen Zinsen am
Kreditmarkt und der mit einer Förderung verbundenen Belegungsbindung
(Vermietung nur an Berechtigte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen) wenig
Interesse möglicher Investoren an einer entsprechenden Förderung.
Aktuellen Presseberichten ist zu entnehmen, dass im Jahre 2017 dennoch allein im Stadtgebiet Cloppenburg 676 neue Wohneinheiten entstanden sind (2015: 253, 2016: 228). Für den übrigen Landkreis ergeben sich für 2017 – 1010 beantragte Wohneinheiten (2015: 1122, 2016: 747).
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
Anlagenverzeichnis: