Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
1)
An der
Soeste-Schule-Barßel wird das Modellprojekt „Poolbildung zur inklusiven
Beschulung“ entsprechend dem vorliegenden Konzept eingerichtet. Die Laufzeit
ist zunächst vom 15.10.2018 bis zum 31.01.2020.
2)
Eine Evaluation
erfolgt im Herbst 2019.
3)
Die Schulbegleitung
Michnik GmbH wird mit der Poolbildung beauftragt und erhält hierfür ein Budget
von 30.000 EUR/Monat.
Sachverhalt:
Kinder
und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35 a
Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe -, wenn
1.
ihre seelische
Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr
Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
2.
daher ihre Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche
Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Art
der Leistung nach § 35 a SGB VIII ist u.a. die Hilfe zu einer angemessenen
Schulbildung. Diese Hilfe kann z.B. die Unterstützung in der Schule durch einen
Integrationshelfer sein. Diese Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche wird bei Vorliegen der Voraussetzungen aufgrund eines
Antrages der Personensorgeberechtigten als Einzelfallhilfe bewilligt. Dies
bedeutet eine 1:1 Betreuung des Kindes/Jugendlichen durch den
Integrationshelfer.
In
den letzten Jahren ist ein stetiger Anstieg der Fallzahlen in diesem Bereich
festzustellen, da die Praxis zeigt, dass Schulen häufig nicht angemessen
ausgestattet sind, um diesen Auftrag zu erfüllen. Dies trifft insbesondere auf
die Soeste-Schule-Barßel, dessen Schulträger der Landkreis Cloppenburg ist, im
Bereich des Förderschwerpunktes Emotionale und Soziale Entwicklung zu. Die
individuelle Bewilligung von Integrationshilfe führt teilweise zu einer
Schieflage in den Klassen, weil diese Fälle sich ungleichmäßig verteilen. So
kommt es vor, dass mehrere Integrationshelfer -
jeweils für 1 Kind zuständig – von unterschiedlichen beauftragten
Leistungsanbietern in einer Klasse sind.
Um
hier effektiver zu agieren, haben sich die Verwaltung des Landkreises
Cloppenburg und die Schulleitung der Soeste-Schule-Barßel, Herr Kuszak,
vorbehaltlich einer politischen Entscheidung darauf verständigt, eine
Poolbildung – zunächst als Modellprojekt – zu installieren. Diese Poollösung
ist eine qualifizierte Klassenassistenz von Inklusionshelfern, die individuell
aber nicht einzelfallgebunden als Teil der Verantwortungsgemeinschaft von
Schule und Eingliederungshilfe des Jugendamtes an dieser Schule arbeiten, d.h.
Fortentwicklung der Einzelfallhilfe Inklusionsbegleitung zu einer „Hilfe im
System Schule“.
Weiteres
bitte ich dem erarbeiteten Konzept zur Poollösung, das als Anlage beigefügt
ist, zu entnehmen.
Vorteile
dieser Poollösung wären:
-
Wegfall des
aufwändigen Beantragungsverfahrens der Sorgeberechtigten, u.a. das
Diagnoseverfahren
-
Wegfall der
Stigmatisierung als (seelisch) behindertes Kind/ behinderter Jugendlicher
-
Schule hat
Verantwortung/ Mitspracherecht bezüglich der Auswahl und des Einsatzes von
Inklusionshelfern
-
Abstimmungsprobleme
zwischen Schule und Leistungsanbieter entfallen bzw. minimieren sich dadurch,
dass Schule nur noch mit einem Leistungsanbieter zusammen arbeitet
-
Vorteile bezüglich
Vertretungsfall bei Krankheit, hohe Personalkontinuität und Verlässlichkeit
-
Inklusionshilfe
kann pädagogisch flexibel eingesetzt werden
-
Inklusionshelfer
haben eine höhere persönliche Planungssicherheit
Zum
Stand 16.04.2018 waren an der o.g. Schule 18 Integrationshelfer für 18 Kinder
mit einer Stundenzahl von 362 Stunden tätig. Derzeit werden diese Kosten über
Fachleistungsstunden bei tatsächlichem Einsatz übernommen. Diese liegen bei rd.
32.000,00 EUR/Monat, bezogen auf das ganze Jahr unter Berücksichtigung der
Ferienzeiten ohne Einsatz der Integrationshelfer.
Um
die jetzige Unterstützung der Schule nicht zu schmälern, sollte es bei der
aktuellen Stundenzahl verbleiben. Allerdings wird sich von der angedachten
Poollösung erhofft, dass sich die Kosten durch einen effektiveren Einsatz der
Inklusionshelfer zunächst nicht erhöhen werden.
Es
wurden drei Leistungsanbieter, die bereits an der o.g. Schule Integrationshelfer
stellen, um ein Angebot für das Modellprojekt gebeten. Der kostengünstigste
Anbieter, die Schulbegleitung Michnik GmbH,
ist gleichzeitig auch ein Anbieter mit den meisten Erfahrungen im
Bereich Schulbegleitung (50 Schulbegleiter*innen in den Landkreisen
Cloppenburg, Ammerland und in der Stadt Oldenburg, pauschalierte
Schulbegleitung an 8 Schulen in der Stadt Oldenburg) und sollte deshalb diesen
Auftrag erhalten. Er kann die geforderte Personalausstattung mit einem Budget
von 30.000 EUR/Monat anbieten.
Die
Umsetzung sollte bei entsprechendem politischem Beschluss direkt nach den
Herbstferien zum 15.10.2018 beginnen und bis zum Ende des 1.Schulhalbjahres
2019/2020, d.h. bis zum 31.01.2020 laufen. Eine Evaluation des Projektes ist
nach einem Jahr Laufzeit (15.10.2019) angedacht.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt 2018
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
P1.363400.300/
Sachkonto 433100
Ambulante
Eingliederungshilfe für seelische Behinderte 990.000,00
EUR
Anlagenverzeichnis:
Konzeption „Inklusionsbegleitung als Poollösung an der Soeste-Schule-Barßel“