Betreff
Antrag der Gemeinde Molbergen auf Gewährung einer Zuwendung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Molbergen
Vorlage
V-JHA/18/124
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Molbergen werden für den Neubau einer Kindertagesstätte in Molbergen folgende Zuschüsse gewährt:

a)   448.650,00 EUR für die Schaffung von drei Kindergartengruppen mit 75 Plätzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, den pauschalen Zuschussbetrag dem neuen geltenden Wert anzupassen
und

b)   244.798,90 EUR für die Schaffung von zwei Krippengruppen mit 30 Plätzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, den Zuschussbetrag dem neuen geltenden BKI-Wert anzupassen.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Molbergen hat am 21.06.2018 einen Zuschussantrag für den Neubau einer neuen Kindertagesstätte in Molbergen, Hinter dem Dweracker, mit zwei Krippen- und drei Kindergartengruppen gestellt. Die Kosten hierfür wurden mit insgesamt 2.619.063,82 EUR angegeben, wobei die Kosten nach Anzahl der Gruppen auf die Krippengruppen (2/5 = 1.047.625,53 EUR) und die Kindergartengruppen (3/5 = 1.571.438,29 EUR) aufgeteilt wurden. Der Baubeginn ist für den 15.09.2018 geplant, die Inbetriebnahme ist zum 01.11.2019 vorgesehen.

 

 

Zuschuss Kindergartengruppen

Nach dem Kreistagsbeschluss vom 19.06.2018 hat sich bezüglich der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg dahingehend eine Änderung ergeben, dass die Bedarfsprüfung von zusätzlichen Kindergartenplätzen nicht mehr an die Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises gebunden ist, sondern die Bedarfsprüfung von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgt. Durch die Antragstellung wird der notwendige Bedarf dokumentiert und die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung sind erfüllt.

 

Bezüglich der Höhe des Landkreiszuschusses gewährt der Landkreis für Neubauten/ Erweiterungen mit Schaffung neuer Kindergartenplätzen einen Pauschalbetrag pro Platz entsprechend der jährlich vom statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten und veröffentlichten prozentualen Steigerungsrate für Baugewerke.

Nach den Ermittlungen der Abteilung Hochbau des Schul- und Kulturamtes vom 18.10.2017 ist ab 01.09.2017 ein pauschaler Zuschussbetrag von 5.982,00 EUR pro Platz zugrunde zu legen.

 

Für die neuen Kindergartengruppen in Molbergen ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:

5.982,00 EUR x 75 Plätze =                  448.650,00 EUR

 

 

 

Anmerkung: Da der Baubeginn für den 15.09.2018 geplant ist, ist der Pauschalbetrag pro Platz dem neuen Wert, geltend ab 01.09.2018, anzupassen. Dies kann jedoch erst erfolgen, wenn die Neuberechnung der Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes vorliegt.

 

 

Zuschuss Krippengruppen

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Molbergen Fördermittel in Höhe von 360.000,00 EUR (30 Plätze á 12.000,00 EUR) nach der neuen RAT- Richtlinie bewilligt.

 

Die Baukosten wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 mit 1.047.625,53 EUR inklusive Ausstattungskosten angegeben.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss vom 19.06.2018:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert

inkl. Regionalfaktor vom 01.08.2017)                                            809.597,80 EUR

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                   40.000,00 EUR

Zusammen                                                                                         849.597,80 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                      360.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                         489.597,80 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                                                244.798,90 EUR

 

Anmerkung: Da der Baubeginn nach dem 01.08.2018 liegt, ist eine Anpassung an den neuen BKI-Wert, geltend ab 01.08.2018, notwendig. Dies kann jedoch erst erfolgen, wenn die Neuberechnung der Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes vorliegt.

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2018

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Neubau Kindergarten:                       1.800.000 EUR

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                          780.000,00