Beschlussvorschlag:
Dem
Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Gemeinde Molbergen werden für den Neubau einer Kindertagesstätte in Molbergen
folgende Zuschüsse gewährt:
a)
448.650,00 EUR für die Schaffung von
drei Kindergartengruppen mit 75 Plätzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung
ermächtigt, den pauschalen Zuschussbetrag dem neuen geltenden Wert anzupassen
und
b) 244.798,90
EUR für die Schaffung von zwei Krippengruppen mit 30 Plätzen. Darüber hinaus
wird die Verwaltung ermächtigt, den Zuschussbetrag dem neuen geltenden BKI-Wert
anzupassen.
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Molbergen hat am 21.06.2018 einen Zuschussantrag für den Neubau einer
neuen Kindertagesstätte in Molbergen, Hinter dem Dweracker, mit zwei Krippen-
und drei Kindergartengruppen gestellt. Die Kosten hierfür wurden mit insgesamt
2.619.063,82 EUR angegeben, wobei die Kosten nach Anzahl der Gruppen auf die
Krippengruppen (2/5 = 1.047.625,53 EUR) und die Kindergartengruppen (3/5 =
1.571.438,29 EUR) aufgeteilt wurden. Der Baubeginn ist für den 15.09.2018
geplant, die Inbetriebnahme ist zum 01.11.2019 vorgesehen.
Zuschuss
Kindergartengruppen
Nach
dem Kreistagsbeschluss vom 19.06.2018 hat sich bezüglich der Bezuschussung
durch den Landkreis Cloppenburg dahingehend eine Änderung ergeben, dass die
Bedarfsprüfung von zusätzlichen Kindergartenplätzen nicht mehr an die
Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises gebunden ist, sondern die
Bedarfsprüfung von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgt. Durch
die Antragstellung wird der notwendige Bedarf dokumentiert und die
grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung sind erfüllt.
Bezüglich
der Höhe des Landkreiszuschusses gewährt der Landkreis für Neubauten/
Erweiterungen mit Schaffung neuer Kindergartenplätzen einen Pauschalbetrag pro
Platz entsprechend der jährlich vom statistischen Bundesamt Wiesbaden
ermittelten und veröffentlichten prozentualen Steigerungsrate für Baugewerke.
Nach
den Ermittlungen der Abteilung Hochbau des Schul- und Kulturamtes vom
18.10.2017 ist ab 01.09.2017 ein pauschaler Zuschussbetrag von 5.982,00
EUR pro Platz zugrunde zu legen.
Für
die neuen Kindergartengruppen in Molbergen ergibt sich somit folgender
Kreiszuschuss:
5.982,00
EUR x 75 Plätze = 448.650,00
EUR
Anmerkung:
Da der Baubeginn für den 15.09.2018 geplant ist, ist der Pauschalbetrag pro
Platz dem neuen Wert, geltend ab 01.09.2018, anzupassen. Dies kann jedoch erst
erfolgen, wenn die Neuberechnung der Hochbauabteilung des Schul- und
Kulturamtes vorliegt.
Zuschuss
Krippengruppen
Die
Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Molbergen Fördermittel in Höhe von
360.000,00 EUR (30 Plätze á 12.000,00 EUR) nach der neuen RAT- Richtlinie
bewilligt.
Die
Baukosten wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 mit
1.047.625,53 EUR inklusive Ausstattungskosten angegeben.
Berechnung
der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss vom 19.06.2018:
Baukosten (Höchstbetrag LK
CLP nach BKI-Mittelwert
inkl. Regionalfaktor vom
01.08.2017) 809.597,80
EUR
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 40.000,00
EUR
Zusammen 849.597,80
EUR
Abzüglich Landesförderung
nach RAT-Richtlinie 360.000,00 EUR
Verbleiben 489.597,80
EUR
Anteil LK CLP (50%) 244.798,90
EUR
Anmerkung:
Da der Baubeginn nach dem 01.08.2018 liegt, ist eine Anpassung an den neuen
BKI-Wert, geltend ab 01.08.2018, notwendig. Dies kann jedoch erst erfolgen,
wenn die Neuberechnung der Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes
vorliegt.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt 2018
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung
an Gemeinden für Neubau Kindergarten: 1.800.000
EUR
Zuweisung
an Gemeinden für Kinderkrippen 780.000,00