Betreff
Antrag der Schwangerenberatungsstellen donum vitae und Diakonie auf Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen für Leistungsempfängerinnen gemäß SGB II, SGB XII und AsylbLG
Vorlage
V-SOZ/10/014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Donum vitae und Diakonie beantragen mit Schreiben vom 25.10.2010 die Übernahme für empfängnisverhütende Mittel für Leistungsempfängerinnen nach dem SGB II, SGB XII und dem AsylbLG. Als Hilfe zur Familienplanung wird die Bereitstellung eines jährlichen Festbetrages in Höhe von 8.000,00 € beantragt. Entsprechend dem Antrag sollte ein Zuschuss von maximal 100,00 € pro Person jährlich gewährt werden. Außerdem wird bei hormonellen Verhütungsmitteln die Übernahme von 50 % der Kosten für das jeweilige Rezept vorgeschlagen.

 

Eine vergleichbare Bezuschussung der Kosten für empfängnisverhütende Mittel erfolgt bereits in der Stadt Oldenburg und dem Landkreis Oldenburg. Die Stadt Oldenburg hat bisher die Erfahrung gemacht, dass bei den dortigen Antragstellerinnen eine Schwangerschaftsberatung nicht gewünscht wird. Es bestehen in der Regel gute Informationen über die Möglichkeiten der Empfängnisverhütung.

 

Die Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen im Rahmen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), des SGB XII (Sozialhilfe für nicht arbeitsfähige Personen) sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes  werden entsprechend den Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicher-ungen richten sich nach § 24 a Abs. 2 SGB V. Demnach haben Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden.

Eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen für die Sterilisation einer Frau erfolgt nur bei einer medizinischen Notwendigkeit. Die Sterilisation gilt dann als medizinisch notwendig, wenn eine Schwangerschaft den körperlichen oder seelischen Gesundheits-zustand einer Frau gefährden oder verschlechtern würde.

 

Bei den empfängnisverhütenden Mitteln bzw. Maßnahmen ist von den folgenden Kosten auszugehen:

 

§                     Hormonelle Verhütungsmittel (z.B. Antibabypille)
ca. 40 € pro Quartal

§                     Spirale
einmalig 300 € für 3 Jahre

§                     Sterilisation :
einmalig 430 € bis 500 €

 

Bei der Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme des Landkreises, es besteht dazu keine gesetzliche Verpflichtung.

Der Regelsatz für Leistungsempfängerinnen nach dem SGB II enthält für die Gesundheitspflege entsprechend der neuen Regelsatzberechnung einen Betrag von monatlich 15,55 €. Die herkömmliche Anti-Baby-Pille erfordert davon einen Anteil von 10 € bis 15 €. Die untere Preisgrenze für Mehrfachpackungen liegt jedoch noch wesentlich darunter. Nach Ansicht des Gesundheitsamtes ist dafür die Kostenübernahme aus rein finanziellen Gründen nicht unbedingt erforderlich. Die übrigen Verhütungsmittel, die die Zahlung eines einmaligen hohen Betrages erfordern, sind aus dem im Regelsatz enthaltenen monatlichen Anteil von 15,55 € zumindest nicht kurzfristig zu zahlen.

 

Entsprechend dem Antrag der Schwangerenberatungsstellen Donum vitae und der Diakonie sollen die Kosten für hormonelle Verhütungsmittel zu maximal 50 % übernommen werden.

Pro Person sollten die einmaligen Kosten für Spirale und Sterilisation jeweils maximal zur Hälfte übernommen werden.

 

Ein Zuschuss zu den Kosten der empfängnisverhütenden Maßnahmen kommt nur nach Vorlage eines Ausweises sowie einer quittierten ärztlichen Verordnung in Betracht.

Eine entsprechende Bezuschussung erscheint grundsätzlich sinnvoll, da die Frauen dadurch unabhängiger von der Unterstützung aus dem eigenen sozialen Umfeld in Bezug auf ihre Familienplanung wären. Dies bedeutet mehr Freiheit in ihren eigenen persönlichen Entscheidungen und der Auswahl einer selbstbestimmten Lebensweise.

 

Es kann zur Zeit nicht eingeschätzt werden, ob ein jährlicher Betrag in Höhe von 8.000,00 € ausreichend sein wird. Aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit Stand Juni 2010 ergeben sich für den Landkreis Cloppenburg  insgesamt 2.634 Frauen im Alter von 18 bis unter 50 Jahren, die sich im Leistungsbezug der ARGE nach dem SGB II befinden. Weiter ist von zur Zeit ca. 50 Asylbewerberinnen in der Altersstufe auszugehen

 

Die Gewährung des Zuschusses an die betreffenden Frauen kann prinzipiell entweder durch die Beratungsstellen der Donum vitae und der Diakonie oder durch die Kreisverwaltung erfolgen.

 

Die ursprünglichen und vorrangigen Aufgaben der Schwangerenberatungsstellen sind die Beratung einschließlich der Vermittlung von finanziellen Zuschüssen, nicht aber die Auszahlung von Zuschüssen an Bedürftige. Da sich außerdem die dritte Beratungsstelle im Bereich des Landkreises Cloppenburg, der Sozialdienst kath. Frauen aus religiösen bzw. kirchlichen Gründen nicht an der Auszahlung der Zuschüsse beteiligen würde, sollte die Zahlung direkt durch die Kreisverwaltung erfolgen. Dieses ist nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen nach Aktenlage möglich. Die Unterlagen können auch durch die Schwangerschaftsberatungsstellen zusammengestellt und über sie auch vorgelegt werden. Dann könnte eine direkte Anweisung des infrage kommenden Betrages erfolgen.

 

 

Zu beraten ist,

§                     ob als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2011 ein Betrag von bis zu 8.000,00 € als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel bereitgestellt werden soll und

§                     welche Kriterien für die Bemessung des Zuschusses gelten sollen

 


Finanzierung:

 

In der Haushaltsplanung 2011 ist der o.a. beantragte Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € nicht enthalten. Es wäre dafür deshalb eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich.

 

Produkt P1.414000 Maßnahmen der Gesundheitspflege

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag der Schwangerenberatungsstellen Donum vitae und Diakonie vom 25.10.2010