Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Anhang zur Taxenverordnung des Landkreises
Cloppenburg vom 18. Oktober 2007 wird in Abs. 2 wie folgt geändert:
- „Ostern einläuten“
in der Münsterlandhalle Cloppenburg wird aufgenommen
- „Heiligabend
einläuten“ in der Münsterlandhalle Cloppenburg wird aufgenommen
Der Antrag auf Aufnahme der Diskothek „Life“ sollte abgelehnt werden.
Sachverhalt:
Das Taxiunternehmen
Taxi Wessel GmbH aus Cappeln und das Taxiunternehmen Peter Möhlmann aus Emstek
und Bösel beantragen die Aufnahme der Veranstaltungen „Ostern einläuten“ und
„Heiligabend einläuten“ in der Münsterlandhalle Cloppenburg in dem Anhang der
Taxenverordnung unter Abs. 2 mitaufzunehmen. Die Unternehmer begründen die
Aufnahme dieser Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen.
Die Stadt
Cloppenburg befürwortet die Aufnahme dieser Veranstaltungen im Anhang der
Taxenverordnung. Nach Rücksprache der Stadt Cloppenburg bei der Stadthalle als
Betreiber der Münsterlandhalle besuchen ca. 2.000 bis 3.000 Besucher die
Münsterlandhalle zu Ostern und ca. 3.000 bis 4.000 Besucher zu Weihnachten.
Das Taxiunternehmen
Taxi Wessel GmbH aus Cappeln und das Taxiunternehmen Peter Möhlmann aus Emstek
und Bösel beantragen die Aufnahme der Diskothek „Life“ an der Bahnhofstraße in
Cloppenburg für den Samstag in den Anhang der Taxenverordnung unter Abs. 2
mitaufzunehmen. Die Unternehmer begründen die Aufnahme damit, dass die
Cloppenburger Taxen nicht in der Lage sind, für eine kontinuierliche
Bereitstellung zu sorgen. Angeblich sollen die Bürger zu den Stoßzeiten 2
Stunden auf ein Taxi gewartet haben.
Die Stadt Cloppenburg und auch die Abteilung 36.1 Verkehrslenkung und –sicherung halten es für nicht erforderlich, dass sich vor der Diskothek „Life“ auswärtige Taxen bereithalten dürfen. Bei den Kontrollen konnte die Abteilung 36.1 nicht erkennen, dass eine große Menschenmenge vor der Diskothek „Life“ stand und nicht befördert werden konnte. Zu den Stoßzeiten kann es immer wieder mal zu längeren Wartezeiten kommen. Es ist auch zu beachten, dass sofern die Diskothek „Life“ in dem Anhang mit aufgenommen wird, sich dies bei nicht so hohen Besucherzahlen wirtschaftlich auf die Taxen- und Mietwagenunternehmer im Stadtgebiet Cloppenburg auswirkt.
Anlagenverzeichnis:
7. Änderung des Anhangs zur Taxenverordnung des Landkreises Cloppenburg vom 18. Oktober 2007