Beschlussvorschlag:
Dem Sozialausschuss wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland soll in den Jahren 2019 und 2020 weitergeführt werden. Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich zu 50% an den nicht durch ESF- und Landesmitteln gedeckten Gesamtkosten der Einrichtung mit bis zu 19.375 EUR jährlich.
Sachverhalt:
a) Aktueller Stand:
Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger
Münsterland besteht seit 1991. Die von den Landkreisen Cloppenburg und Vechta
getragene Einrichtung bietet ganzheitliche, vertrauliche und kostenlose
Beratungen für Berufsrückkehrerinnen, Beschäftigte in Elternzeit und
geringfügig Beschäftigte an. Dabei arbeitet die Koordinierungsstelle eng mit
anderen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt wie der Bundesagentur für Arbeit,
beruflich orientierten Netzwerken und den regionalen Weiterbildungsträgern
zusammen. Das Aufgabenspektrum der Koordinierungsstelle umfasst:
·
Beratung und Information insbesondere zu beruflicher
Neuorientierung, Wiedereinstieg, passende Stellenangebote,
Weiterbildungsmöglichkeiten, Ausbau der Kompetenzen, Optimierung von
Bewerbungsunterlagen, Fördermöglichkeiten, Arbeitsvermittlung,
Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
Netzwerkarbeit zum Thema Migration, Alleinerziehende und Frauenerwerbstätigkeit
·
Organisation und Durchführung von
Weiterbildungsmaßnahmen
·
Geschäftsstellenarbeit für den Verbund
familienfreundlicher Unternehmen e.V., dem zurzeit 140 Unternehmen aus den
Landkreisen Cloppenburg und Vechta angehören, insbesondere Beratung zur
betrieblichen Kinderbetreuung, Fachkräftegewinnung und -sicherung, Umgang mit
Beschäftigten in Elternzeit, Informationsveranstaltungen zur Mitarbeiterbindung
und familienfreundlichen Arbeitsstrukturen sowie Gewährung von Zuschüssen zur
Ferienbetreuung von Kindern
Die Koordinierungsstelle hat jeweils einen Standort
in den Kreishäusern Cloppenburg und Vechta. Dem Standort Cloppenburg ist je
eine halbe Stelle der Geschäftsführung und der Sachbearbeitung zugeordnet.
Zudem entfallen auf jeden Standort 10 Stunden/Woche für die Leitung und
Ausführung des geförderten Sonderschwerpunktes „Geflüchtete Frauen“.
Die Kosten für
Personal, Sachausgaben, für Einrichtung und Betrieb der Koordinierungsstelle
sowie die Ausgaben für Maßnahmen zur Orientierung und Qualifizierung von Frauen
durch Weiterbildungsträger betragen jährlich rd. 170.000,00 EUR. Die
Finanzierung erfolgt zu 50 % aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), zu 35 %
aus Landesmitteln und zu je 7,5 % aus Mitteln der Landkreise Cloppenburg und
Vechta.
Die derzeitige
Förderperiode endet am 31.12.2018.
b) Forstsetzung des Angebots
Die Fortführung der Koordinierungsstelle wird
insbesondere in Zeiten des demografischen Wandels, in denen
Fachkräftesicherung, Ausbau der Kinderbetreuung und erforderliche Maßnahmen zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine bedeutende Rolle spielen, für sinnvoll
gehalten. Die erneute Arbeitsmarktanalyse für das Fachkräftebündnis Nordwest
von Februar 2018 weist zudem für den Landkreis Cloppenburg mit 49,4 % eine
vergleichsweise niedrige Beschäftigungsquote von erwerbsfähigen Frauen auf
(45,5 % in 2014). Da die Angebote der Koordinierungsstelle überwiegend von
nicht gemeldeten arbeitslosen Frauen genutzt werden, leistet die Einrichtung
einen wichtigen Beitrag zur Mobilisierung ungenutzter Potenziale im Rahmen der
Fachkräftesicherung. 2017 konnten 70 Frauen in Arbeit vermittelt werden. Zudem
fanden über 120 Beratungen von Frauen und 30 Unternehmensbesuche statt.
Zu den Potenzialen gehören auch weibliche
geflüchtete Menschen, für die die Koordinierungsstelle Anfang 2017 als eine von
acht Koordinierungsstellen in Niedersachsen für eine Förderung mit erweitertem
Schwerpunkt „Geflüchtete Frauen“ ausgewählt wurde. Bisher wurden bereits über
170 Frauen im Oldenburger Münsterland seit März 2017 entsprechend aufgesucht
und beraten.
Für die Fortführung der bestehenden
Koordinierungsstellen will das Land auch künftig EU- und Landesmittel zur
Verfügung stellen. Der Antrag für die künftige zunächst auf 2 Jahre begrenzte
Förderperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 muss zum 30.09.2018 gestellt
werden.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 170.000 EUR
jährlich. Davon sind 155.000 EUR jährlich förderfähig, da künftig aufgrund
umgestellter Berechnungsgrundlagen nicht mehr alle bisherigen Sach- und
Personalkosten förderfähig sein werden. 85% der förderfähigen Kosten werden aus
ESF- und Landesmitteln in Aussicht gestellt. Von den Trägern der
Koordinierungsstellen (Landkreise) wird ein Eigenanteil von 15% d.h. mindestens
23.350 EUR gefordert. Das bedeutet pro Landkreis jährlich 11.625 EUR.
Für den Ausgleich der nicht förderfähigen Kosten
müssten weitere Mittel durch die Träger der Koordinierungsstelle vorgehalten
werden. Die KO-Stelle hat daher gebeten, die bisherige Unterstützung der
Landkreise in Höhe von jeweils 19.375 EUR jährlich beizubehalten, um auch die
nicht förderfähigen Kosten zu decken. Die beiden Landkreise zusammen würden
damit einen Anteil von 25% an den Gesamtkosten tragen.
Die politischen Gremien des Landkreises Vechta
haben bereits der Fortführung der KO-Stelle im oben dargestellten finanziellen
Umfang zugestimmt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P1.571000.100 SK 431881
Anlagenverzeichnis: