Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem
Kreisausschuss folgende Beschlussfassung:
a) Auf Antrag der Hase-Wasseracht vom 01. 06. 2017
werden zur Eindämmung der Nutriapopulation im Landkreis Cloppenburg Zuschüsse
in Höhe von 50 % der pro erlegtem Nutria gezahlten Prämien von höchstens 8,00 €
gewährt.
Der Beschluss ist bei Anträgen der weiteren im
Landkreis Cloppenburg zuständigen
Wasser- und Bodenverbände entsprechend umzusetzen.
Alternativ:
b) Auf Antrag der Hase-Wasseracht vom 01. 06. 2017
wird zur Eindämmung der Nutriapopulation im Landkreis Cloppenburg ein
jährlicher Zuschuss in Höhe von ………. € gewährt.
c) Dem Antrag der Hase-Wasseracht vom 01. 06. 2017
auf Zuschussgewährung zur Eindämmung der Nutriapopulation im Landkreis
Cloppenburg wird nicht zugestimmt.
Sachverhalt:
Die
Hase-Wasseracht beantragt mit Schreiben vom 01.06.2017 eine Bezuschussung und
aktive Beteiligung des Landkreises Cloppenburg bei der Bekämpfung der
Nutriabejagung. Ein gleichlautender Antrag der Hase-Wasseracht wurde beim
Landkreis Vechta gestellt. Hierüber ist bislang nicht entschieden. Weitere
Anträge auf Bezuschussung der anderen im Landkreis Cloppenburg tätigen Verbände
sind nicht eingegangen.
Die Population der
Nutria hat sich in Niedersachsen in den vergangenen Jahren stark vergrößert und
schnell ausgebreitet. Die Nutria stellt eine invasive, gebietsfremde Art dar.
Die weitreichenden Bauten der Nutria können die Stabilität von Deichen und
Gewässerböschungen gefährden; Böschungen stürzen ein bzw. rutschen in das
Gewässer, als Folge treten Schädigungen von Unterwasser- und Ufervegetationen
auf, was wiederum Auswirkungen auf gewässerbewohnende Tierarten hat.
Die Nutria
unterliegt in Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz (NJagdG) dem
Jagdrecht und war nach der bisher geltenden Jagd- und Schonzeitenverordnung mit
einer Schonzeit vom 01.03.-31.08. jeden Jahres belegt (ausgenommen
Jungnutrias). Die kurze Jagdzeit ließ einen Einhalt der Populationserhöhung
bzw. eine Reduktion des gegenwärtigen Bestandes nicht zu, zumal in der
regulären Jagdzeit der verfassungsrechtlich festgeschriebene Tierschutz (hier:
Mutterschutz) zu beachten ist.
Das
Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) hat nunmehr zur Eindämmung des
Nutriabestandes mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung
des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 16. April 2018 die Jagdzeiten für nach
Landesrecht jagdbare Tierarten für Nutrias auf ganzjährig geändert.
Im Landkreis
Cloppenburg wurden im Abschussjahr 2017/2018 (Zeitraum: 01.04.17-31.03.18)
insgesamt 2.721 Nutria erlegt. Im vorigen Abschussjahr 2016/2017 (Zeitraum:
01.04.16-31.03.17) wurden im Landkreis Cloppenburg 2.586 Nutria erlegt.
Um die Nutria-Bekämpfung
im Landkreis Cloppenburg voran zu treiben, zahlen die hier tätigen Wasser- und
Unterhaltungsverbände sowie der Deichverband Leda-Jümme und der
Sielacht-Stickhausen Prämien pro erlegtes Nutria.
Folgende Zahlen
konnten für das Kalenderjahr 2017 bei den unten aufgeführten Verbänden
ermittelt werden:
Verband |
Prämie |
Nutria |
Gesamtausgaben |
Hase-Wasseracht |
8,00
€ |
1.753 |
14.024,00
€ |
Hunte-Wasseracht |
6,00
€ |
10 |
60,00
€ |
Radde-Wasseracht |
7,00
€ |
k.
A. |
k.
A. |
Leda-Jümme
Deichverband und Siel-acht Stickhausen |
8,00
€ |
500 |
4.000,00
€ |
Ammerländer-Wasseracht |
6,00
€ |
100 |
600,00
€ |
Friesoyther-Wasseracht |
6,00
€ |
650 |
3.900,00
€ |
Gesamt |
|
3.013 |
22.584,00 € |
Kleinere im
Landkreis Cloppenburg tätige Verbände, wie Ohe-Bruchwasser-Verband, UHV 99 und
Schwarzes Moor wurden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung nicht abgefragt.
Die Zahlung der
Prämien erfolgt auf freiwilliger Basis, da die Bekämpfung der Nutria nicht zur
Pflichtaufgabe der Verbände zählt. Die finanzielle Belastung der Verbände
steigt.
In Gesprächen mit
der Jägerschaft kam zum Ausdruck, dass die Bekämpfung mit Lebendfallen aus
deren Sicht zu aufwendig sei. Bei einer Entscheidung zu Zuschussgewährungen
kommen alternativ einmalige Zuschüsse pro Jahr (z. B. 50 % der Prämien) bzw.
Prämien pro erlegtes Nutria in Frage.
Im November 2017
fand auf Einladung der Kreisverwaltung ein Gespräch zwischen der Unteren
Jagdbehörde und dem Verbands-Vorsteher der Hase-Wasseracht, Herrn Kolbeck, dem
Verbands-Geschäftsführer Herrn Kramer und dem Verbands-Ingenieur Herrn Kollhoff
statt. Die Vertreter ließen durchdringen, dass die Gewährung eines einmaligen
Zuschusses oder die Bezuschussung von Lebendfallen nicht gewünscht sei.
Vielmehr solle sich der Landkreis jährlich mit 50 % an den gezahlten Prämien
beteiligen.
Finanzierung:
Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Hase Wasseracht vom 01.06.2017