Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt mit dem 23. Februar 2018 (siehe
Anlage) zur Erhebung neuer und damit zeitgerechter Bedarfe die Erstellung eines
neuen externen Gutachtens zur Standort- und Bedarfsanalyse des Rettungsdienstes
im Landkreis Cloppenburg.
Der Landkreis Cloppenburg hat als Träger des Rettungsdienstes im
Benehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger des
Rettungsdienstes für seinen Bereich einen Rettungsdienst-Bedarfsplan
aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche
Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des
Rettungsdienstes sichergestellt werden soll. Der Bedarfsplan ist regelmäßig
fortzuschreiben.
Ein Gutachten der Fa. Forplan aus dem Jahre 1993 sieht für den
Rettungsdienstbereich Cloppenburg 2 Notarztstandorte in Cloppenburg und
Friesoythe vor. Der Notarztstandort Löningen mit einem „selbstfahrenden
Notarzt“ wurde seitens des Landkreises Cloppenburg beibehalten. Erst 2009
wurden von den Kostenträgern die Kosten für einen Rettungsassistenten als
Fahrer anerkannt.
Das letzte Gutachten zur Bedarfsanalyse im Rettungsdienst des
Landkreises Cloppenburg wurde im Jahre 2012 von der Fa. Forplan - Dr. Schmiedel
in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Behrendt erstellt. Die Notarztstandorte wurden
in dem Zusammenhang nicht begutachtet. In dem Gutachten 2012 wurden die
Standorte der Rettungswachen in Cloppenburg, Friesoythe, Löningen und Barßel
als bedarfsgerecht ermittelt. Dieses Ergebnis wurde durch Echtzeitbefahrungen
unter Einsatzbedingungen bestätigt.
In den Folgejahren konnte die Rettungsmittelvorhaltung durch
Berechnungen im Zusammenhang mit den jährlichen Bedarfsplananpassungen jeweils
im Einvernehmen mit den Kostenträgern angepasst werden. Das bedeutete nicht
immer die zusätzliche Vorhaltung weiterer Fahrzeuge, sondern häufig nur die
Ausweitung der Besetztzeiten von Fahrzeugen:
Jahr Gesamtvor-
haltestunden
2013 98.556 9 RTW 3 KTW 3 NEF
2014 99.184 9 RTW 3 KTW 3 NEF
2015 100.046 9
RTW 5 KTW 3 NEF
2016 107.067 9
RTW 5 KTW 3 NEF
2017 111.613 9
RTW 6 KTW 3 NEF.
Gemäß § 30 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettG) erlässt das
zuständige Ministerium Vorschriften über einheitliche Maßstäbe zur Bemessung
des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes. Von dieser Ermächtigung hat
das Nieders. Innenministerium durch die Verordnung über die Bemessung des
Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) Gebrauch
gemacht.
Nach der Bedarfsverordnung soll der Zeitraum zwischen dem Beginn der
Einsatzentscheidung der Leitstelle bis zum Eintreffen des ersten
Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) in 95 % der in einem Jahr zu
erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen. Das erste
Rettungsmittel ist in der Regel ein RTW. Die Versorgung der Notfallpatienten
ist damit durch ein Rettungsmittel innerhalb der beschriebenen Eintreffzeit
gewährleistet.
Eine vorgeschriebene Eintreffzeit für die Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)
gibt es nicht.
Der Landkreis Cloppenburg hat 2016 mit den Partnern der Großleitstelle
Oldenburg, den Landkreisen Ammerland, Oldenburg, Wesermarsch und den Städten
Oldenburg und Delmenhorst zur Untersuchung („Begutachtung“) einer gemeinsamen
Bedarfsplanung die Universität Maastricht, Herrn Prof. Krafft, beauftragt. Der
Auftrag zur Untersuchung und Stellungnahme wird in den Jahren 2017 bis 2019
umgesetzt und bezieht sich auf alle Aspekte zur Durchführung des
Rettungsdienstes im Bereich der Großleitstelle Oldenburger Land.
In einem ersten Ergebnis wurden die Standorte der Rettungswachen als
bedarfsgerecht angesehen. Zurzeit laufen die Untersuchungen zur Abdeckung des
Gebietes des Großleitstelle Oldenburger Land mit allen verfügbaren
Rettungsmitteln.
Zum Auftrag der Universität Maastricht gehört auch die Untersuchung,
Betrachtung und Stellungnahme zu den Notarztsystemen der Krankenhäuser
Cloppenburg, Friesoythe und Löningen.
Durch verschiedene Maßnahmen zur Koordinierung von Einsatzmitteln ist es
in den vergangenen Jahren gelungen, die zeitweise irrational steigenden Zahlen
von Notfallrettungen, Krankentransporten und Notarzteinsätzen einzuschränken,
ohne die Versorgung von Patienten zu gefährden.
Hierzu gehört u.a. das Einrichten einer strukturierten Notrufabfrage in
der Einsatzleitstelle, aber auch die Ausstattung der eingesetzten
Notfallsanitäter mit weiteren Kompetenzen durch den ärztlichen Leiter
Rettungsdienst.
Als weitere Maßnahme soll ab dem kommenden Jahr der Einsatz eines
„Gemeindenotfallsanitäters“ die vorhandenen Rettungsmittelkapazitäten auf die
den Rettungsmitteln vorbehaltenen Notfälle beschränken. Dieser soll keineswegs
den Notarzt ersetzen, sondern bei niedrigschwelligen Einsätzen für die
Einsatzleitstelle vor Ort entscheiden, ob ein Transport ins Krankenhaus mit
einem RTW oder einem KTW notwendig ist oder eine Vorstellung beim Hausarzt
ausreichend ist.
Der Einsatz des Notarztes in lebensbedrohlichen Fällen bleibt hiervon
unberührt.
Da durch die Beauftragung der Universität Maastricht über drei Jahre
alle Aspekte im Zusammenhang mit der Durchführung der Rettungsdienste innerhalb
der Großleitstelle Oldenburger Land betrachtet werden und dazu Stellung
genommen wird und Vorschläge zur Verbesserung aufgezeigt werden, schlägt die
Verwaltung vor, zunächst diese Ergebnisse abzuwarten.
Aufgrund der vorhergehenden Ausführungen wird zurzeit keine Veranlassung
gesehen, die jährlichen Bedarfsplananpassungen durch die Unterstützung weiterer
externer Gutachten bestätigen zu lassen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der SPD- Fraktion vom 23.02.2018