Betreff
Antrag der Gemeinde Lastrup auf Gewährung einer Zuwendung für die Einrichtung einer Kindergartengruppe im Kindergarten Birkenweg in Lastrup
Vorlage
V-JHA/18/118
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Lastrup wird für die Einrichtung einer Kindergartengruppe im Kindergarten Birkenweg in Lastrup ein Zuschuss in Höhe von 106.625,30 Euro gewährt.


Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Lastrup hat am 27.01.2017 (zunächst formlos) und dann am 25.10.2017 (per Antragsvordruck) einen Zuschussantrag in Höhe von 115.287,74 Euro für die Einrichtung einer (integrativen) Kindergartengruppe im Kindergarten Birkenweg in Lastrup mit 25 Betreuungsplätzen bzw. 18 Betreuungsplätzen (bei Nutzung als Integrationsgruppe) gestellt. Hierfür wurde der Heilpädagogische Kindergarten Birkenweg in Lastrup umgebaut und teilweise auch erweitert. Die Inbetriebnahme ist bereits zum 01.08.2017 erfolgt. Die Trägerschaft liegt beim Caritas-Verein Altenoythe e.V..

Unabhängig davon, ob bezüglich der Bezuschussung von Neu- und Erweiterungsbauten in Kindergärten im Landkreis Cloppenburg ein neuer Grundsatzbeschluss des Kreistages getroffen wird, besteht für die Gemeinde Lastrup ein Bedarf an Kindergartenplätzen. Dies hat sowohl die Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises Cloppenburg als auch die eigene Bedarfsplanung der Gemeinde Lastrup ergeben.

Damit sind die Voraussetzungen für die Bezuschussung der zusätzlichen Kindergartenplätze erfüllt.

Bezüglich der Höhe des Landkreiszuschusses gewährt der Landkreis für Neubauten/ Erweiterungen mit Schaffung neuer Kindergartenplätzen einen Pauschalbetrag pro Platz entsprechend der jährlich vom statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten und veröffentlichten prozentualen Steigerungsrate für Baugewerke mit der Einschränkung, dass Kosten mindestens in der Höhe entstanden sein müssen. Dementsprechend hat die Gemeinde Lastrup auch nur die Umbau- und Erweiterungskosten beantragt und nicht den Pauschalbetrag von 145.075,00 Euro (5.803,00 Euro x 25 Plätze).

Die entstandenen Kosten können – ohne Berücksichtigung von Eigenleistungen – in Höhe von 106.625,30 Euro vom Landkreis Cloppenburg übernommen werden.


Teilhaushalt Jugendamt 2018

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

Zuweisung an Gemeinden für Neubau Kindergarten:                       1.800.000 Euro