Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Gemeinde Garrel wird für den Neubau der Kindertagesstätte in Varrelbusch
a)
eine Bezuschussung der Kindergartengruppen wegen
fehlender Schaffung neuer Kindergartenplätze abgelehnt
und
b)
ein Zuschuss für die Schaffung der Krippengruppe in
Höhe von maximal 172.879,34 Euro gewährt.
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Garrel hat am 07.05.2018 einen Zuschussantrag für den Neubau der
Kindertagesstätte St. Marien in Varrelbusch mit zwei Kindergartengruppen und
einer Krippengruppe mit insgesamt 65 Betreuungsplätzen (50 Kindergartenplätze
und 15 Krippenplätze) gestellt. Der alte Kindergarten mit zwei
Kindergartengruppen wurde abgerissen und der Neubau wird um eine Krippengruppe erweitert.
Die Inbetriebnahme ist für Sommer 2019 vorgesehen. Die Trägerschaft bleibt
weiterhin bei der kath. Kirchengemeinde St. Marien.
Zuschuss
Kindergartengruppen
Der
Landkreis Cloppenburg gewährt den Städten und Gemeinden einen Zuschuss für die
Schaffung neuer Kindergartenplätze. Ausgenommen von der Bezuschussung ist u.a.
der Neubau einer abgerissenen Kindertagesstätte ohne Schaffung neuer
Betreuungsplätze. Der alte Kindergarten St. Marien in Varrelbusch hatte bislang
2 Kindergartengruppen mit 50 Plätzen. Diese werden durch den Neubau ersetzt und
erfüllen damit nicht die Voraussetzungen für eine Bezuschussung durch den
Landkreis Cloppenburg. Der diesbezügliche Antrag ist abzulehnen.
Zuschuss
Krippengruppe
Den
Antrag auf Bezuschussung der neuen Krippengruppe hat die Gemeinde Garrel bei
der Nds. Landesschulbehörde gestellt. Es ist mit der Bewilligung der
Fördermittel in Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der
neuen RAT- Richtlinie zu rechnen.
Die Baukosten für die Kindertagesstätte sind lt.
Berechnung nach DIN 276 mit insgesamt 1.671.642,00,00 Euro angegeben.
Bisherige Berechnung der Landkreisförderung:
Baukosten (Höchstbetrag LK CLP BK-Index 01.10.2017) 407.238,12 Euro
Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK CLP) 35.000,00 Euro
Zusammen 442.238,12
Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00 Euro
Verbleiben 262.238,12
Euro
Anteil LK CLP (50%) 131.119,06
Euro
Unter der Voraussetzung, dass der Kreistag eine
entsprechende Beschlussfassung zur Änderung der Krippenbezuschussung (sh.
vorhergehenden Tagesordnungspunkt) trifft, ergibt sich folgende Berechnung:
Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen
Grundsatzbeschluss:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert
Inkl.
Regionalfaktor) 485.758,68
Euro
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 40.000,00
Euro
Zusammen
525.758,68
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00 Euro
Verbleiben
345.758,68
Euro
Anteil LK CLP (50%)
172.879,34
Euro
Teilhaushalt
Jugendamt 2018
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 780.000,00 Euro