Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Gemeinde Lindern werden für den Umbau des „Eilers-Hauses“ zu einer
Kindertagesstätte folgende Zuschüsse gewährt:
a)
149.550,00 Euro für die Schaffung einer
Kindergartengruppe mit 25 Plätzen
und
b)
maximal 172.879,34 Euro für die Schaffung einer
Krippengruppe mit 15 Plätzen.
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Antrag der Gemeinde Lindern auf Gewährung einer Zuwendung für den Umbau
des „Eilers-Hauses“ in Lindern zu einer Kindertagesstätte |
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Behandlung: |
öffentlich |
nicht
öffentlich |
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Weitere Beratungsfolge: |
Kreisausschuss |
Ja |
Nein |
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Kreistag |
Ja |
Nein |
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Lindern hat am 16.10.2017 einen
Zuschussantrag für die Schaffung einer neuen Kindertagesstätte mit insgesamt 40
Betreuungsplätzen (25 Kindergartenplätze und 15 Krippenplätze) gestellt.
Hierfür soll das „Eilers-Haus“ in der Ortsmitte von Lindern umgebaut und
teilweise auch erweitert werden. Die Kosten hierfür wurden mit insgesamt
1.347.000,00 Euro (601.000,00 Euro für die Kindergartengruppe und 746.000 Euro
für die Krippengruppe) angegeben. Die Inbetriebnahme ist für Herbst 2018
vorgesehen. Die Trägerschaft übernimmt die kath. Kirchengemeinde Lindern.
Zuschuss Kindergartengruppen
Unabhängig davon, ob bezüglich der Bezuschussung von Neu- und Erweiterungsbauten in Kindergärten
im Landkreis Cloppenburg ein neuer Grundsatzbeschluss des Kreistages
getroffen wird, besteht für die Gemeinde Lindern ein Bedarf an
Kindergartenplätzen. Dies hat sowohl die Kindergartenbedarfsplanung des
Landkreises Cloppenburg als auch die eigene Bedarfsplanung der Gemeinde Lindern
ergeben.
Damit sind die Voraussetzungen für die Bezuschussung
der zusätzlichen Kindergartenplätze erfüllt.
Bezüglich der Höhe des Landkreiszuschusses gewährt der
Landkreis für Neubauten/ Erweiterungen mit Schaffung neuer Kindergartenplätzen
einen Pauschalbetrag pro Platz entsprechend der jährlich vom statistischen
Bundesamt Wiesbaden ermittelten und veröffentlichten prozentualen
Steigerungsrate für Baugewerke.
Nach den Ermittlungen der Abteilung Hochbau des Schul-
und Kulturamtes vom 18.10.2017 ist ab 01.09.2017 ein pauschaler Zuschussbetrag
von 5.982,00 Euro pro Platz zugrunde zu legen.
Für die neue Kindertagesstätte mit 1
Kindergartengruppe in Lindern ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:
5.982,00
Euro x 25 Plätze = 149.550,00
Euro
Zuschuss Krippengruppe
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Lindern
Fördermittel in Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der
neuen RAT- Richtlinie bewilligt.
Die
Baukosten wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 mit
711.000,00 Euro zuzüglich Ausstattungskosten angegeben.
Bisherige
Berechnung der Landkreisförderung:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP BK-Index 01.10.2017) 407.238,12
Euro
Ausstattungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 35.000,00 Euro
Zusammen 442.238,12
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00
Euro
Verbleiben 262.238,12
Euro
Anteil
LK CLP (50%) 131.119,06
Euro
Unter
der Voraussetzung, dass der Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung zur
Änderung der Krippenbezuschussung (sh. vorhergehenden Tagesordnungspunkt)
trifft, ergibt sich folgende Berechnung:
Berechnung
der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss:
Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert
Inkl. Regionalfaktor) 485.758,68
Euro
Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP) 40.000,00
Euro
Zusammen 525.758,68
Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00
Euro
Verbleiben 345.758,68
Euro
Anteil LK CLP (50%) 172.879,34
Euro
Teilhaushalt
Jugendamt 2018
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an Gemeinden für Neubau Kindergarten: 1.800.000 Euro
Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 780.000,00 Euro